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Vertragsänderung nach niederländischem Recht

Als Anwälte, spezialisiert auf Vertragsrecht, erhalten wir häufig die Frage, ob und wenn ja, wie, Verträge angepasst bzw. geändert werden können. Wenn ein Vertrag aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, nicht mehr aktuell ist und eine Partei aus diesem Grund einen Nachteil erleidet, ist eine Vertragsanpassung bzw. -änderung eine Alternative zur Kündigung oder Beendigung eines Vertrages. Unter diesen Umständen bleiben die Rechte und Pflichten aufgrund des Vertrages bestehen und es werden nur die Klauseln angepasst, durch die jene, zur Anpassung berechtigte Partei, Nachteile erleidet. In folgendem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte einer Vertragsänderung nach niederländischem Recht näher erläutert.

Möglichkeit einer Vertragsanpassung

Zum einen ist die Möglichkeit der Anpassung eines Vertrages im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch in Art. 6:230 BW (burgerlijk wetboek) geregelt. Danach kann eine Vereinbarung geändert werden, wenn aufgrund eines Irrtums die Befugnis besteht, die Vereinbarung aufzuheben. Bevor also der Vertrag beendet wird, wird den Vertragsparteien die Möglichkeit eingeräumt, nur die Teile ihres Vertrags anzupassen, die für eine (oder beide Parteien) nachteilig sind. 

Wenn Sie beispielsweise ein Auto bei einem niederländischem Autohändler gekauft haben und sich kurze Zeit später herausstellt, dass das Auto nicht Ihren Vorstellungen entspricht, besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Anstatt jedoch die Vereinbarung rückgängig zu machen mit der Folge, dass Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Autos an den Händler zurückerhalten, können sich die Vertragsparteien darauf einigen, den Vertrag anzupassen. Eine solche Anpassung kann zum Beispiel in der Senkung des Kaufpreises liegen.

Voraussetzungen für eine Vertragsänderung nach niederländischem Recht

Bevor ein Vertrag angepasst bzw. geändert werden kann, muss die Partei, die die Anpassung wünscht, diese rechtzeitig an die andere Partei durchgeben bzw. die Änderung vorschlagen. Die rechtzeitige Mitteilung der gewünschten Anpassung hat dann zur Rechtsfolge, dass eine Aufhebung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich ist. Vielmehr haben sich die Parteien dann untereinander geeinigt und den Vertrag entsprechend angepasst.

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und internationalen Verträgen zwischen deutschen und niederländischen Parteien kann es aufgrund von Sprachbarrieren manchmal zu Unstimmigkeiten im Vertrag kommen, die mit einer Anpassung jedoch bereits behoben werden können. In diesem Fall ist es sinnvoll, einen deutschsprachigen Anwalt zu Rate zu ziehen, der Sie bei Vertragsanpassungen mit einer niederländischen Partei unterstützen kann. 

Vertragsanpassung durch den Richter

Darüber hinaus besteht in einem Gerichtsverfahren auch die Möglichkeit, dass das Gericht auf Antrag einer der Parteien den Vertrag ändert, anstatt die Aufhebung anzuordnen, um den jeweiligen Nachteil zu beseitigen.  Dies ist in Art. 6:258 BW geregelt. In diesem Fall ist es also der Richter, der entscheidet, dass der Vertrag geändert werden sollte, und nicht die Parteien selbst, die untereinander entscheiden. Voraussetzung ist jedoch, dass unvorhergesehene Umstände vorliegen. Unter unvorhergesehenen Umständen versteht man u.a. solche Umstände, die erst nach dem Abschluss der Vereinbarung eingetreten sind und die jene Parteien in einer Vereinbarung (ausdrücklich oder stillschweigend) nicht berücksichtigt haben. Die Umstände müssen zudem so beschaffen sein, dass die zum Rücktritt berechtigte Partei nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht erwarten kann, dass die Vereinbarung unverändert aufrechterhalten wird. Das Gericht kann zudem weitere Bedingungen aussprechen, wie beispielsweise die Zahlung einer Entschädigung.

Um beurteilen zu können, ob unvorhergesehene Umstände vorliegen, kann beispielsweise darauf abgestellt werden, welche Annahmen die Parteien bei Vertragsschluss getroffen haben. Wann ein unvorhergesehener Umstand vorliegt, kann jedoch nicht pauschal gesagt werden. Vielmehr hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob sich eine Partei auf einen unvorhergesehenen Umstand berufen kann. Zudem können auch die Art des Vertrages und seine Auslegung Anknüpfungspunkte für die Prüfung des Vorliegens eines unvorhergesehenen Umstands sein. 

Deutschsprachiger Fachanwalt für Vertragsrecht und Prozessrecht

Obwohl die Schwelle für ein vorzeitiges Aufbrechen eines bestehenden Vertrags sicher hoch ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass eine Anpassung bzw. Änderung unmöglich ist. Unsere Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen bei Fragen zu Vertragsanpassungen gerne weiter. Im Falle eines Gerichtsverfahrens können unsere deutschsprachigen Prozessanwälte Sie ebenfalls bestens unterstützen. Kontaktieren Sie bei Fragen zu (internationalen) Verträgen einfach die deutschsprachigen Fachanwälte in Amsterdam. MAAK Advocaten hilft Ihnen gerne weiter.

Niederländischer Fachanwalt

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Vertragsänderungen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden