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Anwalt für Vertrags­verletzung in den Niederlanden

Die deutschsprachigen Anwälte für Vertragsverletzung in den Niederlanden von MAAK Advocaten besprechen in diesem Beitrag das Thema Vertragsverletzung bzw. Vertragsbruch nach niederländischem Recht. Insbesondere wird auf die juristischen Konsequenzen einer Vertragsverletzung und die Möglichkeiten des Gläubigers eingegangen. Dabei werden unter anderem die Beendigung aufgrund einer Vertragsverletzung durch z.B. Rücktritt und mögliche Schadensersatzforderungen besprochen. In der täglichen Praxis beschäftigen sich die auf Vertragsrecht spezialisierten deutschsprachigen Anwälte sehr häufig mit Streitigkeiten, in denen Vertragspartner ihre Verpflichtungen nicht (wie vereinbart) erfüllen und z.B. Waren nicht liefern. In diesem Beitrag besprechen wir die rechtlichen Möglichkeiten eines Gläubigers nach niederländischem Recht, falls eine Vertragsverletzung bzw. ein Vertragsbruch vorliegt.

Durch die jahrelange Erfahrung und vorhandene Expertise der Anwaltskanzlei MAAK können die deutschsprachigen Anwälte Sie nicht nur durch eine deutschsprachige Rechtsberatung zum niederländischen Recht unterstützen, sondern auch bei der Gestaltung von Verträgen nach niederländischem Recht, so dass Ihre Interessen bereits in dieser Phase optimal geschützt sind. Für Fragen oder Unterstützung stehen Ihnen unsere Anwälte des German Desk von MAAK gerne zur Verfügung.

Vertragsbruch eines Vertrags in den Niederlanden

Bevor die Frage nach einer Vertragsverletzung bzw. eines Vertragsbruchs in den Niederlanden besprochen werden kann, ist es wichtig mitzuteilen, dass auch nach niederländischem Recht der Rechtsgrundsatz gilt, dass Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda). Wer Verträge bricht bzw. nicht vertragsgemäß erfüllt, begeht eine Vertragsverletzung bzw. einen Vertragsbruch. Vertragsverletzungen nach niederländischem Recht sind im Zivilrecht alle Leistungsstörungen wie Schuldnerverzug, Schlechterfüllung bzw. Nichterfüllung. Im Kern erfüllt der Schuldner in diesen Fällen seine vertraglichen Pflichten nicht wie vereinbart. Nach niederländischem Recht liegt ein Schuldnerverzug vor, wenn der Schuldner mit einer fälligen Leistung, z.B. der Lieferung bzw. der Zahlung, im Verzug d.h. im Rückstand ist. Eine Schlechterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung liegt nach niederländischem Recht vor, wenn die vertragliche Verpflichtung durch den Schuldner mangelhaft erfüllt wurde. Bei einer Nichterfüllung nach niederländischem Recht erfüllt der Schuldner seine vertraglichen Pflicht gar nicht, z.B. wegen Unmöglichkeit.

Die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel bei einer Vertragsverletzung nach niederländischem Recht sind z.B. die Forderung von Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises, Forderung von Nacherfüllung bei Schlechterfüllung (Behebung des Mangels) aber unter Umständen auch der Rücktritt vom Vertrag. Ein solcher Rücktritt von einem Vertrag ist nach niederländischem Recht in Artikel 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Artikel 6: 265 BW sieht vor, dass jede Nichterfüllung einer Partei der vertraglichen Verpflichtungen, die andere Partei dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt den Rücktritt und die damit einhergehenden Konsequenzen aufgrund ihrer besonderen Natur oder geringen Bedeutung nicht.

Beweislast Schlechterfüllung / Nichterfüllung in den Niederlanden

Bei einer Vertragsverletzung in den Niederlanden obliegt dem Gläubiger die Beweislast, dass eine Schlechterfüllung bzw. Nichterfüllung vorliegt. Bei einem Rücktritt durch den Gläubiger muss aber der Schuldner beweisen, dass die Schlechterfüllung bzw. Nichterfüllung seiner Verpflichtungen die Auflösung des Vertrages nicht rechtfertigen. Hierbei ist wichtig anzumerken, dass der Rücktritt vom Vertrag nach niederländischem Vertragsrecht keine grobe Vertragsverletzung erfordert. Daher muss der Gläubiger auch nicht beweisen, dass es sich bei der vorliegenden Vertragsverletzung in den Niederlanden um eine Vertragsverletzung handelt, die den Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt. Das Rechtsmittel eines Rücktritts vom Vertrag kann allerdings erst dann angewendet werden, wenn der Schuldner vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt hat, In Verzug ist oder die Erfüllung temporär oder dauerhaft Unmöglich ist. Ein Recht auf Schadensersatz besteht nach niederländischem Recht nur, wenn der Schuldner die Vertragsverletzung u verantworten hat.

Artikel 6: 277 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt bei Vertragsverletzungen nach niederländischem Recht hierzu das Folgende:

1. Wurde eine gegenseitige Vereinbarung ganz oder teilweise aufgehoben, muss die Partei, deren Nichterfüllung den Grund für die Auflösung verursacht hat, den Schaden ersetzen, den die Gegenpartei aufgrund der Tatsache erleidet, dass beide Parteien ihrer Vereinbarung nicht nachkommen können.

2. Ist die Nichterfüllung nicht vom Schuldner zu vertreten so gilt der vorstehende Absatz nur im Rahmen des Artikels 6:78 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

3. Wenn beide Parteien keine Leistung erbringen können, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Die Art und Weise des Rücktritts vom Vertrag NACH NIEDERLÄndischem Recht

Der Rücktritt eines Vertrags nach einer Vertragsverletzung nach niederländischem Recht kann durch eine (schriftliche) Erklärung gegenüber der anderen Partei erfolgen (Artikel 6: 267 Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs):

Der Rücktritt von einer gegenseitigen Vereinbarung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung der Partei, die zum Rücktritt von der Vereinbarung berechtigt ist. Wurde die gegenseitige Vereinbarung ausschließlich auf elektronischem Wege geschlossen, kann der Rücktritt auch durch eine auf elektronischem Wege an die andere Partei gerichtete Mitteilung erfolgen.

Der Rücktritt von einem Vertrag kann nach niederländischem Recht sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich auf Antrag des Gläubigers erfolgen.

Teilrücktritt nach niederländischem Recht

Nach niederländischem Recht kann ein Gläubiger sich bei einer vorliegenden Vertragsverletzung in den Niederlanden auch für einen Teilrücktritt von einem Vertrag entscheiden. Der Gläubiger hat nach niederländischem Recht grundsätzlich die Wahl zwischen einem Teilrücktritt oder einem Rücktritt vom gesamten Vertrag. Ein Teilrücktritt von einem Vertrag nach Vertragsverletzung in den Niederlanden bedeutet eine proportionale Verringerung der gegenseitigen Leistungen in Quantität oder Qualität welche die Parteien gemäß dieser Vereinbarung erbringen müssen. Auf diese Weise kann eine Partei eine Minderung ihrer Verpflichtungen (z. B. die Verpflichtung zur Zahlung eines vereinbarten Kaufpreises) durchsetzen wenn die andere Partei z.B. nur einen Teil der gekauften Waren liefert oder wenn ein Teil der gelieferten Ware nicht der Vereinbarung entsprechen sollte.

Konsequenzen eines Rücktritts nach niederländischem Recht

Der Rücktritt von einem Vertrag bei einer vorliegenden Vertragsverletzung nach niederländischem Recht hat die Konsequenz, dass die Parteien ab dem Zeitpunkt des Rücktritts von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit werden. Der Rücktritt hat nach niederländischem Recht aber keine rückwirkende Wirkung.

Soweit diese Verpflichtungen bereits erfüllt wurden, bleibt der Rechtsgrund für diese Leistung auch nach dem Rücktritt vom Vertrag bestehen. Es entsteht allerdings eine Verpflichtung zur Rückabwicklung der bereits erhaltenen Leistungen. Dies ist in Artikel 6: 271 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt:

Durch den Rücktritt von einem Vertrag werden die Parteien von den davon betroffenen Verpflichtungen befreit. Soweit diese Verpflichtungen bereits erfüllt wurden, bleibt die Rechtsgrundlage für die Erfüllung wirksam, aber das Gesetz verpflichtet die Parteien, die Leistungen, die sie aufgrund der Vereinbarung bereits erhalten haben, rückabzuwickeln.

Falls die Leistungen ihrer Natur nach nicht rückabgewickelt werden können, ist eine Entschädigung ihres Geldwertes zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geschuldet. Artikel 6: 272 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt hierzu:

1. Wenn die Art der erbrachten Leistung eine Rückabwicklung unmöglich macht, wird sie durch eine Entschädigung ihres Wertes zum Zeitpunkt der Erfüllung ersetzt.

2. Entsprach die erhaltene Leistung nicht der vertraglichen Verpflichtung, so ist die in Absatz 1 genannte Entschädigung auf den Wert der Leistung begrenzt, die sie für den Empfänger zum Zeitpunkt der Erfüllung hatte.

Schadenersatzanspruch beim Rücktritt von einem Vertrag in den Niederlanden

Wenn ein Gläubiger nach niederländischem Recht aufgrund einer Vertragsverletzung in den Niederlanden rechtmäßig vom Vertrag zurücktritt, hat er neben seiner eventuellen Forderung auf Rückabwicklung unter Umständen auch Recht auf Schadenersatz. Artikel 6:277 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt folgendes über mögliche Forderungen auf Schadenersatz:

  1. Wird von einem Vertrag ganz oder teilweise zurückgetreten, so ist die Partei, deren Mangelleistung einen Rücktrittsgrund begründet hat, verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, den sie als Folge des Rücktritts vom Vertrag im Vergleich zu einer gegenseitigen Erfüllung erleidet.

Wenn der Gläubiger daher aufgrund einer Vertragsverletzung in den Niederlanden des Schuldners rechtmäßig vom Vertrag zurücktritt, kann der Gläubiger neben der Rückabwicklung auch auch Schadensersatz fordern. Ein Beispiel einer solchen Situation ist z.B., dass der Gläubiger selbst durch die Nichterfüllung des Schuldners in Verzug kommt und dadurch Schaden erleidet.

Anwälte für Vertragsbruch in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zu einer Vertragsverletzung bzw. einem Vertragsbruch in den Niederlanden oder zum niederländischen Vertragsrecht allgemein? Benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Rechtsmittel bei Vertragsverletzungen bzw. Vertragsbrüchen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

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