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Verjährung in den Niederlanden

Sollten Sie sich als deutscher Unternehmer mit einer alten Forderung in den Niederlanden konfrontiert sehen, ist es ratsam, sich genau über die geltenden Verjährungsfristen in den Niederlanden zu informieren. Wie die meisten Rechtssysteme sieht das niederländische Recht ein Regelwerk vor, das Fristen für die Erhebung einer Zivilklage vorsieht. Dieses wird allgemeinhin als Verjährung angedeutet. Das bedeutet also, dass Sie einen Anspruch auch in den Niederlanden nicht mehr geltend machen können, wenn Sie zu lange warten und die Verjährungsfrist verstreichen lassen. Andersrum gilt das natürlich auch für eine Forderung gegen Ihr eigenes Unternehmen. Nach Ablauf der Frist, erlischt der Anspruch von Rechts wegen. Die Verjährung in den Niederlanden funktioniert anders als nach deutschem Recht. Bitte seien Sie darüber gut informiert.

Verjährungsfristen nach niederländischem Recht

Die meisten Klagegründe bezüglich einer Verjährung in den Niederlanden unterliegen Verjährungsfristen von fünf (5) Jahren, wobei einige Arten von Ansprüchen auch besonders kurze (1-2 Jahre) oder extra lange (20-30 Jahre) Verjährungsfristen kennen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden können für Sie die Ansprüche und alle Fristen prüfen und diese unter Umständen in Ihrem Namen abweisen oder einklagen.

Wann ist ein Anspruch nach niederländischem Recht verjährt?

Die Standard-Verjährungsfrist in den Niederlanden
  • Allgemeine vertragliche Ansprüche auf bestimmte Leistung
  • Allgemeine Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Vertragsstrafen

Kürzere Verjährungsfristen in den Niederlanden

  • Ansprüche aufgrund von Transportverträgen (1 Jahr)
  • Ausgleichanspruch von einem Handelsvertreter in einem Handelsvertretervertrag (1 Jahr)
  • Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises in Verbraucherverkaufsverträgen (2 Jahre)
Längere Verjährungsfristen nach niederländischem Recht:
  • Vollstreckung eines verbindlichen Urteils oder Schiedsgerichtsspruchs (20 Jahre)
  • Durch eine Hypothek gesicherte Forderungen (20 Jahre)
  • Schäden durch Luft-, Boden- oder Wasserverschmutzung (30 Jahre)
Verjährungsfristen nach niederländischem Recht

Um festzustellen, welche Verjährungsfrist in Ihrem speziellen Fall gilt, ist es wichtig, dass Sie wissen, auf welchen Klagegrund Sie sich stützen möchten (d. H. Wie lautet die rechtliche „Klassifizierung“ des Anspruchs, den Sie geltend machen möchten?). Es ist auch wichtig herauszufinden, zu welchem ​​Zeitpunkt die Verjährungsfrist beginnt. Dies kann sehr technisch sein, und es ist daher ratsam, sich in Bezug auf diese Fragen von einem Anwalt in den Niederlanden beraten lassen. Die deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden können Sie und Ihr Unternehmen beraten und dabei unterstützen, wichtige Verjährungsfristen im Blick zu behalten, so dass Sie Forderungen in den Niederlanden rechtzeitig geltend machen können.

Unterbrechung der Verjährung nach niederländischem Recht

Nach niederländischem Recht kann eine Verjährungsfrist entweder durch Einleitung eines Gerichtsverfahrens, durch schriftliche Mahnung, eine Benachrichtigung oder durch Anerkennung durch den Schuldner, oder einer anderen von den Parteien vereinbarten Form ausgesetzt werden. Diese Unterbrechung einer laufenden Verjährung nennt man im niederländischen Recht auch stuiting. Eine Handlung welche die Verjährungsfrist aussetzt kann nur zum gewünschten Erfolg führen sofern die andere Partei unverzüglich benachrichtigt wird.

Unterbrechung der Verjährung tritt ein, wenn der Schuldner den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt, der Gläubiger seinen Anspruch gerichtlich geltend macht oder im Mahnverfahren einen Mahnbescheid erwirkt.

Denken Sie darüber nach, einen alten Anspruch geltend zu machen, oder sehen Sie sich unerwartet mit einem alten Anspruch konfrontiert? Sind Sie sich nicht sicher ob dieser eventuell durch eine Verjährungsfrist nach niederländischem Recht, ausgeschlossen werden kann? Lassen Sie sich von einem niederländischen Anwalt beraten. Unsere Fachanwälte für Deutsch-Niederländisches Handelsrecht beraten Sie gerne zu allen rechtlichen Fragen mit denen Sie sich als deutscher Unternehmer in den Niederlanden konfrontiert sehen und können zukünftig auch Verträge in niederländischer Sprache für Sie erstellen. Wenden Sie sich gerne unverbindlich an unser deutschsprachiges Anwälte

Niederländischer auf Verjährung spezialisierter Anwalt

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Verjährung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Deutschsprachige Anwälte in Amsterdam

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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden