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Benachteiligung eines Gläubigers nach niederländischem Recht

Das niederländische Recht enthält viele Vorschriften zum Gläubigerschutz. In diesem Blog besprechen unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte die paulianische Anfechtungsklage, mit der unterandrem Geschäfte angefochten werden können, die zum Nachteil einer oder mehrerer Gläubiger abgeschlossen wurden. Die deutschsprachigen Anwälte für Vertragsverletzung in den Niederlanden von MAAK Advocaten NV widmen sich in diesem Blogbeitrag dem Thema Benachteiligung eines Gläubigers nach niederländischem Recht.

RECHTSSCHUTZ EINES GLÄUBIGERS NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

Nach niederländischem Recht kann eine Handlung für nichtig erklärt werden, die ein Schuldner vornimmt, obwohl er zu dieser nicht verpflichtet gewesen ist und obwohl er wusste (oder hätte wissen müssen), dass diese Handlung den Rückgriff seiner Gläubiger beeinträchtigen würde (Art. 3:45 niederländisches BGB – Burgerlijk Wetboek – BW). Mandanten kontaktieren MAAK Andovocaten regelmäßig in Situationen in denen, dass Vermögen eines Schuldners an einen Dritten übertragen wird, um es für Gläubiger unzugänglich zu machen.

Jeder Gläubiger, der durch eine solche Handlung nachteilig beeinflusst wird, kann die Nichtigerklärung dieser Handlung fordern. Eine solche Nichtigerklärung durch einen Gläubiger setzt nach niederländischem Recht voraus, dass der Schuldner sowie die Personen, mit denen der Schuldner die Rechtshandlung vorgenommen hat, wussten (oder hätten wissen müssen), dass sich aus der Handlung ein Schaden für den Gläubiger ergeben würde.

Nichtigerklärung einer Rechtshandlung ohne bzw. mit Gegenleistung

Basiert die fragliche Rechtshandlung auf der Grundlage einer Vereinbarung ohne Gegenleistung, wie beispielsweise einer Schenkung, reicht die Kenntnis des Schuldners, dass die Handlung die Gläubiger benachteiligt aus, um die Rechtshandlung für nichtig zu erklären. Wenn der Schuldner beispielsweise sein Vermögen einem Freund geschenkt hat, um es für seine Gläubiger unerreichbar zu machen, ist es nicht notwendig, dass sich der Freund bewusst war, dass diese Handlung die Gläubiger des Schuldners benachteiligen würde. Der Freund wird daher in dieser Situation prinzipiell nicht durch den Grundsatz von Treu und Glauben geschützt.

Die Nichtigerklärung einer Rechtshandlung mit Gegenleistung berührt die Rechte des Begünstigten jedoch nur, wenn und soweit er wusste oder hätte wissen müssen, dass die Rechte der Gläubiger beeinträchtigt würden.

Die Wirkungen der Nichtigerklärung in den Niederlanden

Unsere niederländischen Anwälte erhalten oft die Frage, welche Wirkung eine Nichtigerklärung eines Rechtsgeschäfts nach niederländischem Recht hat. Wichtig hierbei ist, dass der Gläubiger die Nichtigerklärung nur insoweit fordern kann, als seine Interessen auch tatsächlich geschädigt worden sind. Die Wirkungen der Nichtigerklärung gehen daher nicht über das hinaus, was zur Behebung der nachteiligen Folgen für den Gläubiger erforderlich ist. Dies hat zur Folge, dass die Rechtshandlung grundsätzlich gegenüber allen anderen Gläubigern gültig bleibt. Rechte, die von Dritten aufgrund einer für nichtig erklärten Rechtshandlung erworben wurden, werden von einer Nichtigerklärung nicht berührt.

Actio Pauliana: Vermuten der Kenntnis der Schädigung von Gläubigern

Ein Gläubiger, der eine schädigende Rechtshandlung für nichtig erklären will, muss u.a. die Kenntnis des Schuldners von der Schädigung und (falls die Rechtshandlung nicht auf der Grundlage eines Rechtsgeschäfts ohne Gegenleistung basiert) auch die Kenntnis der Parteien nachweisen, mit denen der Schuldner die Rechtshandlung vorgenommen hat. In der Praxis ist diese Beweislast für den Gläubiger meist nur schwer zu erfüllen. Um die Beweislast zu erleichtern, enthält das niederländische Recht daher Vermutungen in Bezug auf die Kenntnis der Parteien z.B. hinsichtlich der Schädigung. In den entsprechenden Situationen würde sich die Beweislast umkehren und die Parteien müssten die Vermutung widerlegen.

Gläubigerschutz – Beweislast in den Niederlanden

Wenn eine solche nachteilige Rechtshandlung innerhalb eines Jahres vor der Geltendmachung der Nichtigkeitserklärung vorgenommen wurde, liegt nach niederländischem Recht die Vermutung vor, dass der Schuldner und der Dritte wussten (oder hätten wissen müssen), dass die Rechtshandlung einen oder mehrere Gläubiger benachteiligen würde. Der Schuldner bzw. der Dritte müssten diese Vermutung entsprechend widerlegen.

Von einer solchen (zu wiederlegenden), Vermutung spricht man ebenfalls, wenn der Schuldner einen Vertrag geschlossen hat, bei dem ein erhebliches Ungleichgewicht in der Gegenleistung besteht oder wenn der Schuldner für eine noch nicht fällige Verpflichtung, beispielsweise eine noch nicht fällige Schuld, zahlt oder Sicherheit leistet.

Actio Pauliana im niederländischen Insolvenzrecht

Insbesondere im Insolvenzrecht kommt der sogenannten Actio Pauliana / Nichtigerklärung große Bedeutung zu. Daher führen unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte gerade in Insolvenzsituation häufig Diskussionen diesbezüglich. Im Falle der Insolvenz räumt das niederländische Insolvenzrecht dem Insolvenzverwalter nämlich das Recht ein, die Nichtigkeit geltend zu machen, wenn die für insolvent erklärte Person / Gesellschaft versucht hat, ihr Vermögen vor dem Tag der Insolvenz aus der Insolvenz zu entziehen, um so eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter zu verhindern. Der Insolvenzverwalter hat dann die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte für nichtig zu erklären. Unsere deutschsprachigen Fachanwälte im Insolvenzrecht in den Niederlanden helfen Ihnen bei Fragen diesbezüglich gerne weiter.

Mit der Actio Pauliana kann der Gläubiger daher grundsätzlich Rechtsgeschäfte anfechten, die von einem Schuldner getätigt wurden und, die eine Einschränkung des Rückgriffs des Gläubigers zur Folge haben. Diese Möglichkeit der Anfechtung von Rechtshandlungen ist gerade in Insolvenzsituation besonders relevant, da dem Insolvenzverwalter ein weitreichendes Instrument zur Verfügung steht, die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Insolvenzrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Benachteiligung eines Gläubigers nach niederländischem RechtUnsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Deutsche Anwälte für die Benachteiligung eines Gläubigers nach niederländischem Recht

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden