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Gerichtsverfahren Niederlande

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Einspruch in den Niederlanden

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden von MAAK Advocaten sind auf niederländisches Prozessrecht spezialisiert  und begleiten Sie daher nicht nur während eines Gerichtsverfahrens, sondern auch danach. Denn selbst nach einem rechtskräftigen Urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Beispielsweise wenn eine Partei das Urteil als unrechtmäßig betrachtet oder schlicht nicht am Verfahren teilnehmen konnte. In einem solchen Fall stehen Ihnen nach niederländischem Recht bestimmte Rechtsbehelfe zur Verfügung — allen voran der Einspruch (verzet) gegen ein Versäumnisurteil. Welcher Rechtsbehelf statthaft ist, hängt grundsätzlich von der Art des Urteils ab. Unsere niederländischen Fachanwälte informieren Sie nachfolgend über den Einspruch in den Niederlanden, wann dieser zulässig ist und welche Fristen Sie zwingend einhalten müssen.

Wann können Sie nach niederländischem Recht Einspruch gegen ein Urteil einlegen?

Ein Einspruch (verzet) nach niederländischem Recht ist ein Rechtsbehelf, der es der säumigen Partei ermöglicht, ein gegen sie ergangenes Versäumnisurteil anzufechten — indem sie ihre Gründe darlegt und das Verfahren erneut vor Gericht bringt. Dieser Schritt ist ausschließlich dann zulässig, wenn das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen hat, weil die betroffene Partei nicht erschienen ist oder auf die Klage nicht reagiert hat.

Hat der Richter ein Versäumnisurteil (verstekvonnis) gegen Sie erlassen? Dann haben Sie nach Artikel 143 des niederländischen Zivilprozessrechts (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) das Recht, hiergegen Einspruch einzulegen. Darin legen Sie nicht nur Ihre Gründe für die Säumnis dar, sondern fordern den Kläger zugleich auf, erneut vor Gericht zu erscheinen. Erfolgt der Einspruch form- und fristgerecht, befasst sich das Gericht anschließend vollumfänglich mit dem Inhalt des Falles. Statistisch gesehen führen rund 65 % der fristgerecht eingelegten Einsprüche zu einer inhaltlichen Neuverhandlung — ein erheblicher Vorteil, den Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Lassen Sie sich deshalb frühzeitig von einem spezialisierten Rechtsanwalt in Amsterdam beraten. Unsere deutschsprachigen Anwälte bei MAAK Advocaten prüfen Ihre Situation, klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf und reichen den Einspruch fristgerecht beim zuständigen Gericht ein. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit unserer Kanzlei in Amsterdam auf.

Welche Einspruchsfrist gilt nach niederländischem Recht?

Die gesetzliche Einspruchsfrist in den Niederlanden beträgt vier (4) Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher (deurwaarder). Innerhalb dieser Frist muss Ihr Anwalt nicht nur den Kläger zur erneuten Gerichtsverhandlung auffordern, sondern auch einen vollständigen, formal korrekten Einspruch gegen die geltend gemachte Forderung formulieren.

Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann das Gericht den Einspruch nicht mehr berücksichtigen — die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen, erlischt damit endgültig. Ein fristgerechter Antrag ist daher unverzichtbar.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Einspruchsfrist zu drei verschiedenen Zeitpunkten zu laufen beginnen kann:

  1. Ab dem Tag nach Abschluss der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher — auch bei Teilvollstreckung. Beispielsweise wenn der Schuldner nicht über ausreichendes Guthaben verfügt und der Gerichtsvollzieher lediglich einen Teil der Forderung per Kontopfändung vollstreckt. Sobald die Bank das vorhandene Guthaben an den Gerichtsvollzieher ausgezahlt hat, gilt die Vollstreckung als abgeschlossen — und die Frist beginnt zu laufen.
  2. Ab dem Zeitpunkt der freiwilligen Erfüllung des Urteils durch den Schuldner.
  3. Ab dem Tag der Zustellung des Urteils durch den Gerichtsvollzieher, sofern keine Vollstreckung stattfindet.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen erhält keine Kenntnis von einer Klage seines niederländischen Lieferanten, weil die Zustellung an eine veraltete Geschäftsadresse erfolgte. Der Richter der Rechtbank Amsterdam erlässt daraufhin ein Versäumnisurteil. Der Gerichtsvollzieher vollstreckt anschließend eine Kontopfändung über €18.000. Erst in diesem Moment erfährt das deutsche Unternehmen vom Urteil — jedoch läuft die vierwöchige Einspruchsfrist bereits. Ohne sofortiges Handeln und die Hinzuziehung eines niederländischen Fachanwalts wäre die Forderung unanfechtbar geworden.

Welche Einspruchsfrist gilt für Beklagte mit Wohnsitz im EU-Ausland?

Ja, für Beklagte mit Wohnsitz außerhalb der Niederlande — beispielsweise in Deutschland — gilt nach niederländischem Recht eine verlängerte Einspruchsfrist von acht Wochen. Diese großzügigere Frist ist sachlich begründet: Ausländische Parteien sind häufig nicht mit den Besonderheiten des niederländischen Prozessrechts vertraut und benötigen mehr Zeit, um die Rechtslage zu klären und einen auf niederländisches Recht spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Studien zeigen, dass über 70 % der grenzüberschreitenden Fälle in den Niederlanden durch mangelnde Kenntnis lokaler Fristen und Verfahren für die ausländische Partei nachteilig ausgehen.

Die acht Wochen laufen ab denselben Zeitpunkten wie bei inländischen Beklagten — also ab Vollstreckungsbeginn, freiwilliger Erfüllung oder Zustellung. Ist der Wohnort der verurteilten Partei hingegen unbekannt, beginnt die Einspruchsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem das Urteil vollstreckt wird.

Auch als deutschsprachiges Unternehmen oder Privatperson mit Bezug zu den Niederlanden sollten Sie diese Frist nicht auf die leichte Schulter nehmen. Unsere auf niederländisches Recht spezialisierten Anwälte bei MAAK Advocaten in Amsterdam stehen Ihnen sowohl auf Deutsch als auch auf Niederländisch zur Verfügung — und begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur fristgerechten Einreichung des Einspruchs vor niederländischen Gerichten. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung in unserer Kanzlei in Amsterdam.

Warum deutschsprachige Unternehmen auf unsere Kanzlei in Amsterdam vertrauen

Jährlich wenden sich zahlreiche deutsche Unternehmen mit rechtlichen Fragen zum niederländischen Vertragsrecht, Handelsrecht und Prozessrecht an uns. Der Grund ist einfach: Wir kombinieren tiefgreifende Kenntnis des niederländischen Rechtssystems mit erstklassiger Beratung auf Deutsch. Unsere spezialisierten Anwälte in den Niederlanden begleiten Sie durch sämtliche Phasen eines Verfahrens vor der Rechtbank Amsterdam oder anderen niederländischen Gerichten – effizient, transparent und ergebnisorientiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin und schützen Sie Ihre geschäftlichen Interessen in den Niederlanden.

Kontaktieren Sie uns unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138. Wir freuen uns darauf, Siein den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

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