Inhaltsangabe
Bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, insbesondere im internationalen Kontext, kann die Kenntnis der Nuancen der rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes einen großen Unterschied für das Ergebnis ausmachen. In den Niederlanden bietet das Gesetz bei Zahlungsverzug des Schuldners eine schnelle und kostengünstige Lösung für den Gläubiger – das beschleunigte Inkassoverfahren (bekannt als „Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden“ oder auf holländisch: „kort geding“). Werfen wir einen genaueren Blick auf dieses effiziente niederländische Gesetz und wie es Gläubigern hilft, ihre Forderungen einzutreiben.
Das einzigartige beschleunigte Verfahren in Holland: Das „Eilverfahren“ verstehen
Anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es im niederländischen Rechtssystem einen besonderen Rechtsmechanismus, der als „Eilverfahren in Holland“ oder „kort geding“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ein abgekürztes Gerichtsverfahren, das vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Damit ein Gläubiger dieses Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden in Anspruch nehmen kann, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller (Gläubiger) muss ein dringendes rechtliches Interesse nachweisen.
- Die Streitigkeit muss für das Eilverfahren in Holland geeignet sein.
Normalerweise kann der Richter, der dieses Verfahren leitet, nur „einstweilige Maßnahmen“ anordnen. In der Praxis haben diese vorläufigen Maßnahmen jedoch häufig endgültigen Charakter. Man könnte Parallelen zwischen dem „Eilverfahren“ und der im deutschen Recht bekannten „einstweiligen Verfügung“ ziehen, doch gibt es deutliche Unterschiede. So kann der Antragsteller im Eilverfahren auch die Zahlung eines Geldbetrages verlangen.
Inkasso und Eintreibung von Forderungen in Holland
Um die Eintreibung von Forderungen in den Niederlanden zu beschleunigen, haben einige Gerichte, darunter das Amsterdamer Gericht, einen besonderen Zeitplan für die Bearbeitung solcher Fälle aufgestellt. Beim Amsterdamer Gericht finden die Verhandlungen beispielsweise jeden Dienstagmorgen um 10.00 Uhr statt. Das gesamte Verfahren von Anfang bis Ende dauert in der Regel nur wenige Wochen, was es zu einer attraktiven Option für eine schnelle Lösung macht.
Kriterien für das niederländische beschleunigte Inkassoverfahren
Das beschleunigte Inkassoverfahren in den Niederlanden eignet sich für:
- Unbestrittene Forderungen.
- Forderungen, die vernünftigerweise nicht bestritten werden können.
- Situationen, in denen es unwahrscheinlich ist, dass die Gegenpartei an der Gerichtsverhandlung teilnimmt.
Der Schwerpunkt des Verfahrens in den Niederlanden liegt auf Klarheit – die Forderung sollte nicht übermäßig kompliziert und leicht zu beweisen sein.
Zusätzliche Anforderungen an das niederländische mahnverfahren
Damit ein Gläubiger das beschleunigte Mahnverfahren in den Niederlanden einleiten kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Schuldner förmlich zur Zahlung aufgefordert werden, entweder per Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser Zahlungsaufforderung muss ein Entwurf des Mahnbescheids beiliegen, aus dem Datum und Uhrzeit der Gerichtsverhandlung eindeutig hervorgehen.
Ablauf eines niederländischen Versäumnisurteils
Der Ablauf der Gerichtsverhandlung hängt weitgehend von der Teilnahme der Gegenpartei ab. Häufig erscheint der Schuldner nicht zur Verhandlung. In diesem Fall ergeht ein Versäumnisurteil in Holland, sofern der Zahlungsbefehl ordnungsgemäß erlassen und zugestellt wurde (d. h. alle Formerfordernisse erfüllt sind) und die Forderung vom Richter als vollstreckbar angesehen wird. Das bedeutet, dass der Fall nicht mehr im Detail verhandelt wird und der Forderung in den meisten Fällen stattgegeben wird.
Urteil im niederländischen kontradiktorischen Inkassoverfahren
Wenn der Schuldner vor Gericht in Holland erscheint, kann der vorsitzende Richter den Fall auf einen weiteren Termin zur eingehenden Prüfung vertagen. In diesem weiteren Termin hat der Schuldner die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung in Holland zu erheben. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass sich die Parteien außerhalb des Gerichtssaals auf einen Vergleich oder eine Zahlungsvereinbarung einigen. Wird eine solche Vereinbarung vor Beginn der Gerichtsverhandlung getroffen, werden keine Gerichtsgebühren erhoben.
Die Rolle der Inkassoanwälte in den Niederlanden
Die Beauftragung eines auf das Inkasso in den Niederlanden spezialisierten Rechtsanwalts kann das Verfahren erheblich optimieren. Diese Anwälte bringen nicht nur ihre große Erfahrung ein, sondern passen ihre Strategien auch an die Besonderheiten des jeweiligen Falles an – die Höhe der Forderung, die Art des Schuldners und die Präferenzen des Mandanten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das niederländische beschleunigte Inkassoverfahren den Gläubigern einen effizienten Weg zur Beitreibung ihrer Forderungen bietet.
Deutsche Inkasso-Anwälte in den Niederlanden
Wenn Sie Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen zum Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden, zögern Sie bitte nicht, sich an unser sachkundiges und engagiertes Team in unserer niederländischen Anwaltskanzlei zu wenden. Unsere niederländischen Inkasso-Anwälte sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger: Deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt
Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direkt: +31 (0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl