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Eintreibung von Geldforderungen

Eintreibung von Geldforderungen in den Niederlanden

Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten sind u.a. spezialisiert in Inkassoangelegenheiten und können Sie daher optimal in grenzüberschreitenden Sachverhalten und der Eintreibung von Geldforderungen in den Niederlanden beraten und unterstützen. Wenn Ihr Vertragspartner mit Sitz in den Niederlanden Ihre Rechnungen nicht bezahlt und auf etwaige Erinnerungen nicht reagiert, hilft in den meisten Fällen nur noch ein außergerichtliches Inkassoverfahren. Aufgrund der hierbei zu beachtenden Voraussetzungen nach niederländischem Recht und des Umstandes, dass bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten häufig Sprachbarrieren hinzukommen, ist es immer ratsam, einen Anwalt in den Niederlanden zu beauftragen, der Sie bei dem Inkassoverfahren unterstützen kann.

Ablauf eines Inkassoverfahrens in den Niederlanden

Die Eintreibung von Geldforderungen in den Niederlanden kann grob in eine außergerichtliche und eine gerichtliche Phase unterteilt werden. In der außergerichtlichen Phase geht es primär darum, den Schuldner mittels (anwaltlichen) Mahnschreibens zur Zahlung Ihrer Forderung, Zinsen sowie Inkassokosten zu bewegen. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, wird zunächst noch einmal Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen, bevor bei Nichtzahlung die zweite Phase beginnt: das Gerichtsverfahren. Hier wird Klage gegen den Schuldner eingereicht, in der die Begleichung der offenen Rechnungen gefordert wird. Unsere deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten können Sie auch vor Gericht vertreten und Sie aus diesem Grund in beiden Phasen bestens unterstützen und beraten.

Wenn beispielsweise ein Versäumnisurteil ergeht oder die Forderung aus einem anderen Grund zugewiesen wird, kann Ihre Forderung mittels eines Vollstreckungsverfahrens eingetrieben werden. Dies geschieht (ebenso wie in Deutschland) mithilfe eines Gerichtsvollziehers. Bitte beachten Sie, dass jedes Inkassoverfahren vom Einzelfall abhängig ist. Im Grunde genommen hängt ein solches Verfahren primär von der Mitwirkung des Schuldners ab. Ist er einsichtig oder reagiert er auf das anwaltliche Mahnschreiben, kann zumindest weiter mit ihm kommuniziert werden und beispielsweise ein Vergleich bzw. eine Zahlungsvereinbarung geschlossen werden. Zeigt der Schuldner jedoch gar keine Reaktion oder ist er nicht zahlungswillig, ist ein Gerichtsverfahren häufig unentbehrlich. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt in den Niederlanden beraten. Dieser kann Ihnen Ihre Erfolgschancen prinzipiell aufzeigen und Möglichkeiten zur Eintreibung Ihrer Geldforderungen in den Niederlanden erläutern.

Wann kann ein Inkassoverfahren in den Niederlanden nicht eingeleitet werden?

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Forderung gegen einen niederländischen Schuldner direkt mittels eines Inkassoverfahrens eingetrieben werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht fällig ist. Letzteres ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Zahlungsziel, das Sie Ihrem Vertragspartner gesetzt haben, noch nicht abgelaufen ist und sich der Schuldner daher noch nicht in Verzug befindet. Zudem kann eine bereits verjährte Forderung nicht mehr mittels eines Inkassoverfahrens eingetrieben werden. Sprechen Sie am besten so früh wie möglich mit einem niederländischen Anwalt, der für Sie prüfen kann, ob Ihre Forderung verjährt ist und welche Möglichkeiten zur Eintreibung noch bestehen.

Darüber hinaus ist die Eintreibung von Geldforderungen bei einem niederländischen Schuldner nicht möglich, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits insolvent ist. Auch wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner eingereicht wurde, ist eine Eintreibung Ihrer Forderungen nicht mehr möglich. Vielmehr ist dann erforderlich, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter des Schuldners in den Niederlanden aufzunehmen, um Ihre Forderung auf die Insolvenzliste zu setzen, sodass Ihre Forderung im besten Falle (teilweise) noch aus der Insolvenzmasse beglichen werden kann.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Inkasso 

Haben Sie Fragen zum niederländischen Inkassoverfahren oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei der Eintreibung Ihrer Geldforderungen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Inkassoanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden