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Eilverfahren nach niederländischem Recht

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden können für Mandanten in dringenden Fällen einen Antrag für ein Eilverfahren nach niederländischem Recht zum vorläufigen Rechtsschutz stellen. In diesem Blog informieren unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte insbesondere über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung mithilfe eines summarischen Verfahrens bei Gericht. In einem anderen Beitrag informieren wir Sie speziell über den Begriff des einstweiligen Rechtsschutzes nach niederländischem Recht und welche Angelegenheiten davon betroffen sein können.

Anwalt für EILVERFAHREN in den Niederlanden

Der nötige Antrag wird auf der Grundlage und mit den relevanten Informationen der Konzeptklage gestellt. Als anwaltliche Vertretung des Antragstellers können wir die gegnerische Partei dazu auffordern vor Gericht zu erscheinen, um eine vorläufige Entscheidung in desbetreffender Sache zu erhalten. Dazu wird eine Klage versandt, woraufhin für die Angelegenheit – unteranderem nach Abwägung der vorliegenden Dringlichkeit – ein Termin festgesetzt wird. Rechnen Sie hierbei mit 1-6 Wochen zur Terminfestsetzung. In sehr dringlichen Fällen kann dieser Zeitraum jedoch verkürzt werden. Ein weiterer Vorteil dieses Verfahrens: Die gegnerische Partei muss bei einem Eilverfahren nach niederländischem Recht keine schriftliche Klageerwiderung einreichen was den Prozess deutlich vorschnellt, kann das jedoch tun, was in der Regel wiederum die mündliche Verhandlung so kurz wie möglich hält. Allerdings können Beweismittel in den meisten Fällen noch bis zu 24 Stunden vor Verhandlungstermin bei Gericht eingereicht werden. Das gilt sowohl für den Antragssteller als für die gegnerische Partei. Unser Anwalt für Eilverfahren in den Niederlanden steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Niederländisches EILVERFAHREN ZUM VORLÄUFIGEN RECHTSSCHUTZ

In den Niederlanden ist das Eilverfahren des summarischen Verfahrens in den Artikeln 254 bis 260 der Zivilprozessordnung enthalten. Das summarische Verfahren wird entweder von einem Richter, nämlich dem Gerichtspräsidenten oder seinem Vize, oder einem Richter des Amtsgerichts in den Niederlanden verhandelt. Der Antragsteller bei einem Eilverfahren nach niederländischem Recht zum vorläufigen Rechtsschutz muss sich immer durch einen Anwalt vertreten lassen. Der Antragsgegner kann persönlich erscheinen oder sich durch einen Anwalt (jedoch nicht durch einen anderen Bevollmächtigten) vertreten lassen. Die Verhandlung selbst verläuft in der Regel zügig und informell. Mittels der Anwälte beider Parteien, wird eine mündliche Stellungnahme vorgebracht und hat der Richter die Möglichkeit, sich durch das Stellen von spezifischen Fragen zum Sachverhalt überzeugen zu lassen.

IST DRINGLICHKEIT DES EILANTRAGS IN DEN NIEDERLANDEN VERPFLICHTET?

Allerdings muss dem Anspruch in einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz ein dringendes Interesse zugrunde liegen: Es muss sofort gehandelt werden, beispielsweise um ein bestimmtes Handeln durch die gegnerische Partei mit sofortiger Wirkung unterbinden zu können.

Falls der Richter jedoch der Meinung ist, dass der Fall für eine Entscheidung im Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz zu komplex ist, kann er den Anspruch allein aus diesem Grund zurückweisen. Nach der Verhandlung erlässt der Richter innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen eine Entscheidung; er kann jedoch auch schon bei der Verhandlung selbst eine (vorläufige) Entscheidung fällen (die schriftliche Entscheidung folgt in diesem Fall innerhalb von einigen Tagen).

Niederländischer Anwalt für Eilverfahren

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei einem Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 20 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner; Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt.