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Mahnverfahren

Mahnverfahren in den Niederlanden

Wenn sich Ihr Schuldner im Ausland befindet, kann die Geltendmachung Ihrer Forderung mit weiteren Schwierigkeiten wie beispielsweise Sprachbarrieren oder der Auffindbarkeit des Schuldners verbunden sein. Ein Anwalt in den Niederlanden kann Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung mittels eines Mahnverfahrens in den Niederlanden einzutreiben und dabei auftretenden Schwierigkeiten entgegenwirken. Das Mahnverfahren in den Niederlanden ist in einigen Teilen mit dem in Deutschland vergleichbar.  Neben dem „normalen“ grenzüberschreitenden Mahnverfahren in den Niederlanden besteht zudem auch das sogenannte Europäische Mahnverfahren, das keine zwingende Vorgabe darstellt, sondern vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit bietet, Forderungen im EU-Ausland durchzusetzen.

Das Mahnverfahren nach niederländischem Recht

Nationale Mahnverfahren werden auch grenzüberschreitende Mahnverfahren genannt und richten sich jeweils nach den nationalen Vorschriften. Wenn Sie eine Geldforderung gegen einen niederländischen Schuldner haben, die unbestritten ist, dann können Sie diese zum Bespiel mit einer einstweiliger Verfügung in den Niederlanden (sogenanntes „Inkasso Kort Geding“) in den Niederlanden eintreiben. Dieses Verfahren stellt grundsätzlich das übliche Gerichtsverfahren in den Niederlanden dar, mit dem Sie relativ schnell Ihre Geldforderung eintreiben können. Bitte beachten Sie, dass das Inkasso Kort Geding-Verfahren nur dann möglich ist, wenn das Gericht schnell und einfach das Bestehen der Forderung feststellen kann, sodass Einwendungen entweder erst gar nicht vorgetragen oder auf einfache Weise widerlegt werden können. Eine weitere Voraussetzung stellt die Glaubhaftmachung Ihres Anspruchs dar. Es muss auf Ihrer Seite also ein schutzwürdiges dringendes Interesse nachgewiesen werden, um im niederländischen Mahnverfahren Erfolg zu haben. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt in den Niederlanden beraten. Dieser kann Ihnen Ihre Möglichkeiten zur Eintreibung Ihrer Forderung aufzeigen und Sie dahingehend beraten, welche Erfolgschancen ein solches Inkasso Kort Geding-Verfahren in Ihrem Fall hat.

Wussten Sie, dass Sie in den Niederlanden zudem eine vorläufige Sicherungspfändung durchführen lassen können? Dies ermöglicht es Ihnen, die Vermögenswerte der anderen Partei ohne Gerichtsbeschluss einfrieren zu lassen, sodass dieser nicht dazu in der Lage ist, seine Vermögenswerte beiseitezuschaffen. Ein deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden kann Sie hinsichtlich einer solchen vorläufigen Sicherungspfändung beraten und Sie über die existierenden Möglichkeiten der effektiven Forderungsdurchsetzung in den Niederlanden beraten.

Das Europäische Mahnverfahren

Eine Alternative zu diesem außergerichtlichen Mahnverfahren stellt das sogenannte Europäische Mahnverfahren dar, an dem sich alle EU-Mitgliedstaaten (bis auf Dänemark) beteiligen. Die Rechtsgrundlage dieses europäischen Mahnverfahrens stellt die EG-Verordnung Nr. 1896/2006 dar. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass man bei Gericht keinen Mahnbescheid beantragt, sondern den Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls. Bei einem Schuldner in den Niederlanden wird das Gericht in Den Haag für das europäische Mahnverfahren zuständig sein, auch wenn er in einem anderen Bezirk in den Niederlanden seinen Wohnsitz hat.

Wie läuft das Europäische Mahnverfahren ab?

Im europäischen Mahnverfahren müssen eine Anzahl Formulare und Anträge ausgefüllt werden, die dem Gericht zugesendet werden müssen. Zudem muss der Sachverhalt dargestellt und Beweise übermittelt werden. Nachdem das Gericht in Den Haag alle Anträge und Formulare geprüft hat, erlässt es einen Europäischen Zahlungsbefehl. Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, binnen einer Frist von 30 Tagen gegen diesen Zahlungsbefehl schriftlich Einspruch zu erheben. Nach Erhebung eines solchen Einspruchs folgt ein Zivilprozess vor dem niederländischen Gericht, bei dem beide Seiten ihre Beweise bzw. den Sachverhalt vortragen müssen. 

Wenn die 30-Tage-Frist furchtlos verstrichen ist, wird der Zahlungsbefehl für vollstreckbar erklärt. Da es sich hierbei bereits um einen europäischen Zahlungsbefehl handelt, muss dieser nicht mehr in einen europäischen Titel umgewandelt werden. Vielmehr kann mit der Vollstreckung direkt mithilfe eines Gerichtsvollziehers begonnen werden. Der Vorteil des europäischen Mahnverfahrens ist daher, dass dieses in jedem Mitgliedsstaat einheitlich ist und daher immer nach den gleichen Maßgaben abläuft. Anstatt selbst (mithilfe eines niederländischen Anwalts) Klage zu erheben, sorgt das Gericht nach Erhalt der Anträge und Formulare für die Zustellung des Zahlungsbefehls beim Schuldner. Dies kann daher zu schnelleren und effektiven Verfahren führen. Wenn der Schuldner keinen Einspruch einlegt, müssen Sie als Gläubiger also nichtmals mehr vor Gericht auftreten. Das Verfahren findet lediglich schriftlich statt und unterscheidet sich daher von dem „normalen“ niederländischen Mahnverfahren, bei dem nach Erhebung der Klage regelmäßig eine mündliche Verhandlung angeordnet wird (es sei denn, es ergeht ein Versäumnisurteil).

 Auf die Durchführung eines Mahnverfahrens spezialisierter Rechtsanwalt

Haben Sie Fragen zu eimen Durchführung eines Mahnverfahren in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei einem Gerichtsverfahren nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam | Kontaktdaten

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