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Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden

Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden

In den Niederlanden wird ein Schiedsspruch von einer Institution der Schiedsgerichtsbarkeit wie dem Netherlands Arbitration Institute (NAI) erlassen. Daneben gibt es auch andere internationale Schiedsgerichte, etwa die Internationale Handelskammer (ICC). Ein ausländischer Schiedsspruch kann in den Niederlanden erst dann vollstreckt werden, wenn das Gericht des vorläufigen Rechtsschutzes am Ort des Schiedsverfahrens auf Antrag einer der Parteien die Vollstreckung genehmigt hat. Das Gericht des vorläufigen Rechtsschutzes in den Niederlanden ist daher nicht nur für dringende Angelegenheiten, wie z. B. Eilverfahren in den Niederlanden, zuständig, sondern auch für die Entscheidung, ob eine solche Genehmigung erteilt wird oder nicht.  Die Erlaubnis zur Anrufung der vorläufigen Gerichtsbarkeit wird auf dem ursprünglichen Schiedsspruch oder in einem Beschluss vermerkt. Im juristischen Fachjargon bedeutet dies, dass das Gericht des Vollstreckungslandes ein so genanntes Exequatur erteilen muss, bevor ein Schiedsspruch vollstreckt werden kann. Dies bedeutet, dass der Schiedsspruch in dem betreffenden Land vollstreckbar wird und die Vollstreckung des ausländischen Schiedsspruchs beginnen kann. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden werden diese Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden und die Gründe, aus denen eine solche verweigert werden kann, im Folgenden näher erläutern. Offensichtlich gibt es Unterschiede zu einem normalen Gerichtsverfahren in den Niederlanden.

WAS IST DIE DEFINITION VON SCHIEDGERICHTSBARKEIT in den Niederlanden?

Die Schiedsgerichtsbarkeit in den Niederlanden lässt sich am besten als eine Methode der Streitbeilegung zur Lösung eines Konflikts definieren, ohne dass die (Zivil-)Gerichte angerufen werden müssen. In der Schiedsgerichtsbarkeit entscheidet also nicht ein Gericht, sondern Sachverständige (auch Schiedsrichter genannt) über den vorliegenden Streitfall. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist daher eine Alternative zum Zivilverfahren vor staatlichen Gerichten. Die Experten verfügen in der Regel über Kenntnisse in einem bestimmten Sektor (z. B. in der Fertigungs-Industrie). Gemeinsam bilden sie die so genannte Schiedsstelle, wobei es den Parteien freisteht, ihre eigenen Sachverständigen zu benennen. Dies muss jedoch stets eine ungerade Zahl sein, um eine Pattsituation zu vermeiden. Die Entscheidung dieser Experten stellt sodann ein sogenanntes verbindliches Gutachten dar. Vor allem in der Geschäftswelt rufen die Parteien häufig Schiedsgerichte an. Die Entscheidung des Spruchkörpers wird als Schiedsspruch bezeichnet, und unsere Anwälte werden im Folgenden näher auf die Vollstreckung eines solchen Schiedsspruchs sowie auf die damit verbundenen Voraussetzungen eingehen.

Anwalt füR Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden

Die deutschsprachige Anwälte in den Niederlanden von MAAK in Amsterdam weisen international tätige Unternehmen beim Abschluss von Handelsverträgen häufig auf das sogenannte New Yorker Konvention (1958) hin. Dies ist nicht ohne Grund. Die New Yorker Konvention von 1958 regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen, die im Hoheitsgebiet eines anderen Staates als desjenigen Staates, in dem die Anerkennung und Vollstreckung dieser Schiedssprüche beantragt wird, ergangen sind.Das New Yorker Übereinkommen ist nicht allen Unternehmern bekannt, hat aber eine wichtige Bedeutung, wenn es um internationale Vertragsabschlüsse geht. Wenn Sie internationale Geschäfte tätigen, sollten Sie besonders darauf achten, ob Ihr Vertragspartner seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat, der die New Yorker Konvention unterzeichnet hat.

ORTEIL EINES SCHIEDSVERFAHRENS GEGENÜBER EINEM NIEDERLÄNDISCHEN GERICHT?

Der Abschluss einer Schiedsklausel in internationalen Verträgen (oder bei der Abfassung internationaler Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen) hat einen wesentlichen Vorteil: Viele Mitgliedstaaten haben diese unterzeichnet. Das bedeutet, dass ein Schiedsspruch, auch wenn er in den Niederlanden gefällt wurde, in (vor allem auch) außereuropäischen Ländern leichter zu vollstrecken ist. Hierin liegt ist ein wesentlicher Unterschied zu niederländischen oder anderen europäischen Urteilen, die in diesem Sinne einen begrenzteren Anwendungsbereich haben. Aus diesem Grund weisen unsere Anwälte für Vertragsrecht häufig darauf hin, und wir sehen, dass immer mehr Unternehmen Gebrauch von dieser Möglichkeit machen.

Ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit kann darin bestehen, dass die Schiedsrichter über mehr branchenspezifische Kenntnisse verfügen und die Verfahren zügiger ablaufen. Außerdem sind die Entscheidungen eines Schiedsinstituts nicht öffentlich, wie es bei Zivilgerichten oft der Fall ist. Kurzum, ein Schiedsverfahren kann eine gute Alternative zum Gang vor ein Zivilgericht sein, und Sie können dies in allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einem Handelsvertrag vorsehen. Dadurch wird viel Ärger vermieden, wenn es zu einer geschäftlichen Auseinandersetzung mit einer Handelspartei kommt, die „weit weg von zu Hause“ sitzt.

In vielen (nationalen und internationalen) Handelsverträgen wird ein Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vereinbart. Diese Form der Streitbeilegung tritt dann an die Stelle der staatlichen Gerichtsbarkeit. Im Rahmen der Vorteile eines Schiedsverfahren wird häufig auf die umfassenden branchenspezifischen Kenntnisse der Schiedsrichter, das beschleunigte Verfahren sowie nicht Nichtöffentlichkeit der Entscheidung verwiesen.

WANN KANN EIN AUSLÄNDISCHER SCHIEDSSPRUCH in den Niederlanden VOLLSTRECKT WERDEN?

Ein ausländischer Schiedsspruch kann in den Niederlanden nur unter einer Reihe von Bedingungen vollstreckt werden. Das Gericht des vorläufigen Rechtschutzes prüft die Umstände eines jeden von einem Anwalt vorgelegten Falles. Das Gericht kann die Vollstreckung des Schiedsspruchs in den Niederlanden jedoch nur dann ablehnen, wenn es „nach einer summarischen Prüfung“ der Ansicht ist, dass der Schiedsspruch wahrscheinlich aufgehoben werden wird. Dabei handelt es sich insbesondere um einen der in Artikel 1065 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (Rv) genannten Gründe oder um einen Widerruf aus einem der in Artikel 1068 Absatz 1 genannten Gründe oder um die Verhängung eines Zwangsgeldes aufgrund der Verletzung von Artikel 1056. In letzterem Fall betrifft die Ablehnung nur die Vollstreckung des Zwangsgeldes.

GRÜNDE FÜR DIE AUFHEBUNG EINES SCHIEDSSPRUCHS IN DEN NIEDERLANDEN

Ein Schiedsspruch kann nur aus einem oder mehreren der folgenden, in Artikel 1065 Rv genannten Gründe aufgehoben werden:

a. es besteht keine gültige Schiedsgerichtsvereinbarung;

b. das Schiedsgericht wurde unter Verstoß gegen die geltenden Vorschriften gebildet;

c. das Schiedsgericht hat sein Mandat nicht erfüllt;

d. die Entscheidung wurde nicht gemäß den Bestimmungen von Artikel 1057 unterzeichnet oder nicht begründet;

e. die Entscheidung oder die Art und Weise ihres Zustandekommens verstößt gegen die öffentliche Ordnung.

AUFHEBUNG EINES SCHIEDSSPRUCHS IN DEN NIEDERLANDEN

Der Widerruf ist im niederländischen Recht in Artikel 1068 der Zivilprozessordnung verankert und kann nur aus einem oder mehreren der folgenden Gründe erfolgen:

a. der Schiedsspruch beruht ganz oder teilweise auf einem nach dem Schiedsspruch aufgedeckten Betrug, der von einer Partei des Schiedsverfahrens oder mit deren Wissen begangen wurde;

b. die Entscheidung stützt sich ganz oder teilweise auf Dokumente, die sich nach der Verurteilung als falsch herausstellen;

c. eine Partei hat nach dem Schiedsspruch Unterlagen erhalten, die die Entscheidung des Schiedsgerichts hätten beeinflussen können und die von der anderen Partei zurückgehalten wurden.

Bitte denken Sie daran, dass es Fristen für die Einreichung von Anträgen gibt. Unsere Anwälte in Amsterdam erklären Ihnen gerne diese komplexen Fragen.

KEINE VERWIRKUNG ODER VERJÄHRUNG DES AUSLÄNDISCHEN SCHIEDSSPRUCHS

Es ist gut zu wissen, dass der Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in den Niederlanden die Verjährung desselben nach dem jeweiligen ausländischen Recht nicht entgegensteht. In einem früheren Urteil des Obersten Gerichtshofs ging es um die Frage, ob ein verjährter, d.h. dort nicht mehr vollstreckbarer Schiedsspruch aus Russland noch in den Niederlanden vollstreckt werden kann. Da das Gesetz dem nicht entgegenstand, war dies dennoch möglich. 

WELCHE KOSTEN FALLEN BEI DER VOLLSTRECKUNG VON SCHIEDSSPRÜCHEN AN?

Die Kosten, die bei der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden anfallen, setzen sich aus drei Komponenten zusammen: 1.den Gerichtskosten, 2. den Anwaltskostens und 3. den Kosten für den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung.

Wird keine Nichtigkeitserklärung oder Aufhebung des Schiedsspruchs angestrebt, sind die Kosten oft transparent und leicht zu schätzen. Anders verhält es sich, wenn ein Verfahren über die Vollstreckung des Schiedsspruchs geführt wird (der so genannte Vollstreckungsstreit). Ein auf Verfahrensrecht spezialisierter Anwalt sollte Sie diesbezüglich gut beraten können. 

PROZESSANWÄLTE FÜR DIE VOLLSTRECKUNG EINES AUSLÄNDISCHEN SCHIEDSSPRUCHS in den Niederlanden

Suchen Sie einen Prozessanwalt mit ausgezeichneten Kenntnissen der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden? Eine Anwaltskanzlei in den Niederlanden mit Kenntnissen im internationalen Recht? Eine Anwaltskanzlei, die weiß, was es bedeutet, wenn ein Schiedsspruch in den Niederlanden vollstreckt werden soll?

Unsere Prozessanwälte für die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Niederlanden sind Spezialisten auf dem Gebiet des Verfahrensrechts. Unsere erfahrenen Prozessanwälte unterstützen Sie während des gesamten Verfahrens, von der Einholung der Genehmigung durch das Gericht des vorläufigen Rechtsschutz (zur Vollstreckung des ausländischen Schiedsspruchs) bis hin zur Vollstreckung selbst. Umgekehrt stehen wir Ihnen zur Seite, wenn Sie mit einem ausländischen Schiedsspruch konfrontiert sind und sich gegen dessen Vollstreckung wehren wollen, indem Sie ihn für nichtig erklären oder aufheben lassen.

Kontaktperson: Remko Roosjen | Anwalt in den Niederlanden

+31 (0)20 – 210 31 38
remko.roosjen@maakadvocaten.nl

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.