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FAQ | Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Deutschsprachige Anwälte für Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Die Anwälte in den Niederlanden von MAAK vertreten regelmäßig deutsche Mandanten in Gerichtsverfahren vor niederländischen Gerichten. Die Mitglieder unseres German Desk sind in Deutschland aufgewachsen. Wir sprechen Ihre Sprache. Wir sind mit den kulturellen Unterschieden vertraut und setzten diese gezielt bei der Beratung für Sie ein. Bei einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden informieren wir Sie auch immer über die Besonderheiten des niederländischen Prozessrechts. So haben Sie auch in den Niederlanden das Gefühl eines Heimspiels. Lesen Sie hier unsere FAQ | Gerichtsverfahren in den Niederlanden.

Wie sieht die Gerichtsstruktur in den Niederlanden aus, vor der internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ausgetragen werden?


In den Niederlanden gibt es 11 Gerichte, vor denen in erster Instanz Streitigkeiten ausgetragen werden. Die Gerichte sind für einen bestimmten Bezirk in den Niederlanden zuständig. Unsere deutschsprachigen Anwälte vertreten Sie vor allen niederländischen Gerichten.
Große internationale Wirtschaftsstreitigkeiten werden grundsätzlich vor einem der 11 Gerichte ausgetragen.

Die Gerichte sind für alle Wirtschaftsstreitigkeiten zuständig. Allerdings gibt besondere Kammern, die für spezielle Streitigkeiten zuständig sind. So hat das Amsterdamer Oberlandesgericht eine Spezialkammer für Gesellschaftsrecht, die sich in der Regel mit Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten innerhalb von Unternehmen befassen (Gesellschafterstreit, Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung oder Missmanagement durch Geschäftsführer). Außerdem können Parteien beim Netherlands Commercial Court internationale Streitigkeiten auf Englisch austragen.

Das Netherlands Commercial Court ist eine spezielle Kammer des Amsterdamer Gerichts. Das Gericht in Rotterdam hat eine spezielle Kammer für maritime Streitigkeiten. Unsere deutschsprachigen Anwälte vertreten Mandanten auch vor diesen speziellen Kammern in den Niederlanden. 

Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Welche Verjährungsfristen gelten bei der Klageerhebung und wie kann die Verjährung gehemmt werden?

Vertraglich Ansprüche unterliegen der Verjährung. Vertragliche Ansprüche verjähren regelmäßig nach 5 Jahren. Anders als in Deutschland beginnt die Verjährung nicht mit dem Schluss des Jahres. Der Stichtag ist demnach nicht immer der 31. Dezember. Die Verjährung wird durch Klageerhebung gehemmt. Außerdem kann die Verjährung auch außergerichtlich mit einem Schreiben an den Schuldner gehemmt werden.

Verjährungsfristen in den Niederlanden

Wie verläuft ein niederländisches Gerichtsverfahren?


In den Niederlanden beginnt ein Gerichtsverfahren mit Erstellung der Klage durch einen Anwalt. Anschließend wird die Klage an den Gerichtsvollzieher weitergeleitet, der diese dann an den Beklagten zustellt.

Nach Zustellung an den Beklagten muss der Kläger die Klageschrift bei Gericht einreichen. In der Klageschrift wird ein erster Termin für das Erscheinen durch den Kläger genannt. Die Frist beträgt eine Woche für Beklagte mit Sitz in den Niederlanden, vier Wochen für Beklagte mit Sitz in Jurisdiktionen, in denen die HCCH Convention on the Service Abroad of Judicial and Extrajudicial Documents in Civil and Commercial Matters 1965 (Haque Service Convention) gilt und drei Monate in anderen Fällen.
Während des ersten Gerichtstermins wird das Verfahren bei Gericht registriert und muss die beklagte Partei erscheinen. Wenn die beklagte Partei nicht erscheint, wird grundsätzlich nach acht Wochen ein Versäumnisurteil erlassen. Ein Versäumnisurteil muss nicht in der Klageschrift beantragt werden. Es ergeht von Amtswegen.

Wenn die beklagte Partei erscheint, wir das Gericht ihr eine Frist von sechs Wochen für die Erstellung der Klageerwiderung geben. Die Frist kann unter Umständen verlängert werden.
Nach Einreichung der Klageerwiderung wird in den meisten Fällen ein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt. Die Wartezeit beträgt in den meisten Fällen einige Monate. Während der mündlichen Verhandlung stellt das Gericht Fragen an die Parteien und untersucht, ob und inwieweit die Angelegenheit mit einem Vergleich beendet werden kann. Wenn die Parteien sich nicht vergleichen, ergeht ein Urteil (Zwischen- oder Endurteil).

HCCH Niederlande

Können nach der mündlichen Verhandlung noch Schriftsätze bei Gericht eingereicht werden?


Für das niederländische Gerichtsverfahren gilt grundsätzlich die sog. „one shot rule“. Grundsätzlich können Parteien nur einen Schriftsatz bei Gericht einreichen. Nach der mündlichen Verhandlung können demnach keine Schriftsätze eingereicht werden. In großen internationalen Verfahren kann das Gericht jedoch verfügen, dass mehrere Schriftsätze eingereicht werden können, wenn die Sache dies erfordert. Parteien können beantragen, einen weiteren Schriftsatz einreichen zu dürfen. Die Entscheidung hierüber obliegt aber dem Gericht.

Schriftsatz bei Gericht einreichen in den Niederlanden

Aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen kann ich nicht persönlich im Gericht erscheinen. Muss ich während der mündlichen Verhandlung persönlich im Gericht anwesend sein?

Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen angeordnet hat, muss dem grundsätzlich nachgekommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, an der Verhandlung via Skype teilzunehmen. Seit Ausbruch der Pandemie sind die niederländischen Gerichte sehr praktisch eingestellt und nutzten die digitalen Möglichkeiten in vielen Verfahren.

Welche Gebühren und Kosten müssen durch den Kläger vorfinanziert werden?

Der Kläger muss die Kosten für seinen eigenen Anwalt, den Gerichtsvollzieher (Zustellungskosten) und die Gerichtsgebühren vorfinanzieren. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind gesetzlich festgelegt und betragen in den meisten Fällen ungefähr EUR 100,00. Gerichtskosten betragen für nicht natürliche Personen mindestens EUR 2.076,00 und bei Verfahren mit einem Streitwert über EUR 100.000,00 betragen die Gerichtskosten EUR 4.200,00.

Kann ein ausländischer Kläger verpflichtet werden, Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten?

Ja, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen ausländischen Kläger zu verpflichten, Sicherheit für die Prozesskosten zu leisten. Die Niederlande haben jedoch auch mit einigen Staaten bilaterale Verträge geschlossen, die es unmöglich machen, die Sicherheitsleistung zu verlangen.

Welche Gebühren und Kosten muss die unterliegende Partei an die obsiegende Partei erstatten?

Die unterliegende Partei muss der obsiegenden Partei, wenn Sie alle Kosten des Rechtsstreits tragen muss, die Gerichtsgebühren, Zustellungskosten und die Verfahrenskosten erstatten. Für die Verfahrenskosten wird in den Niederlanden ein sog. Punktesystem angewendet. Prozesshandlungen werden in bestimmte Punkte unterteilt. An diese Punkte werden sodann gestaffelte Beträge gekoppelt. Als Faustregel gilt, je höher der Streitwert, desto höher ist auch der gestaffelte Betrag. Pro Schriftsatz und pro mündliche Verhandlung wird grundsätzlich ein Punkt vergeben. Weniger aufwendige Prozesshandlungen werden mit einem halben Punkt gewertet. Die Summe aller Punkte und dazugehörigen Beträge ergibt die Verfahrenskosten. Die zu erstattenden Verfahrenskosten decken jedoch nur in den seltensten Fällen die tatsächlichen Verfahrenskosten. 

Welche Rechtsmittel können gegen ein Urteil eingelegt werden?

Gegen ein erstinstanzliches Urteil kann in Berufung eingelegt werden bei einem Berufungsgericht. In den Niederlanden gibt es 4 Berufungsgerichte, die für einen bestimmten Bezirk in den Niederlanden zuständig. Die Berufungsgrenze liegt bei EUR 1.750,00. Unsere deutschsprachigen Anwälte vertreten Sie vor allen niederländischen Berufungsgerichten.

Ist ein Urteil eines niederländischen Gerichts in Deutschland vollstreckbar?

Ein Urteil eines niederländischen Gerichts ist aufgrund der europäischen Verordnungen in fast allen Fällen auch in Deutschland vollstreckbar.

Niederländische Anwälte spezialisiert auf Gerichtsverfahren

Haben Sie Fragen zu Gerichtsverfahren in den Niederlanden oder zum niederländischen Prozessrecht? Unsere deutschsprachigen Anwälte stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

+31 (0)20 – 210 31 38

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.