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Internationale Handels­streitigkeiten in den Niederlanden

Internationale Handelsstreitigkeiten in den Niederlanden

Die Niederlande sind ein interessanter Austragungsort für internationale Handelsstreitigkeiten. Unsere deutschsprachigen Anwälte vertreten regelmäßig deutsche Unternehmen in internationalen Handelsstreitigkeiten vor niederländischen Gerichten oder Schiedsgerichten. Die tägliche Praxis zeigt, dass Parteien bei der Vertragsgestaltung häufig auf Standartklauseln zurückfallen. Dabei werden nicht immer die inzwischen vielfältigen Möglichkeiten des niederländisches Justizstandort zur Streitentscheidung bzw. Streitbeilegung gegeneinander abgewogen. In den nächsten Wochen zeigen unsere deutschsprachigen Anwälte, dass sich im Einzelfall eine genauere Betrachtung lohnen kann. Im ersten Teil beleuchten wir den Netherlands Commercial Court (NCC) in Amsterdam genauer.

Der Netherlands Commercial Court (NCC)

Am 1. Januar 2019 hat der Netherlands Commercial Court (NCC) seine Arbeit aufgenommen. Der Netherlands Commercial Court ist ein spezielles Gericht für internationale Handelsstreitigkeiten, mit der Besonderheit, dass die Verfahren vor dem Netherlands Commercial Court (NCC) auf Englisch geführt werden.

Der Netherlands Commercial Court (NCC) ist in der bestehenden niederländischen Gerichtsstruktur verankert. Er ist kein (neues) Zentralgericht, sondern eine spezialisierte Kammer innerhalb des Gerichts in Amsterdam. Der Netherlands Commercial Court (NCC) verhandelt Streitigkeiten in erster Instanz, in der Berufungsinstanz (Netherlands Commercial Court of Appeal) und im einstweiligen Rechtsschutz (kort geding). Passend zur englischen Verfahrenssprache werden auch die Entscheidungen oder Urteile in englischer Sprache verkündet und publiziert.

Zuständigkeit des Netherlands Commercial Court (NCC)

Für die Zuständigkeit des Netherlands Commercial CourtNCC, die an die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Amsterdam oder des Berufungsgerichts Amsterdam gebunden ist, gelten die Regeln des internationalen Privatrechts. Außerdem beruht die Zuständigkeit auf Freiwilligkeit. Die Parteien müssen die Zuständigkeit des Netherlands Commercial Court (NCC) vereinbaren. Das Netherlands Commercial Court (NCC) hat auf seiner Website (https://www.rechtspraak.nl/English/NCC/Pages/default.aspx) entsprechende Modellklauseln veröffentlicht. Ein sachlicher Bezug zwischen der Streitigkeit und den Niederlanden oder der Zuständigkeit der niederländischen Gerichte ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein internationaler Bezug ist ausreichend, z. B. wenn die Prozessparteien in unterschiedlichen Ländern ansässig sind.

Vorteile des Netherlands Commercial Court (NCC)

Das Netherlands Commercial Court (NCC) bietet Parteien Prozessführung auf Englisch in komplexen internationalen Handelsstreitigkeiten. Außerdem bietet das Verfahren am Netherlands Commercial Court (NCC) mehr Flexibilität bei der Organisation des Verfahrens, z. B. durch case management und Integration von sog. best practices. Außerdem werden die Fälle von spezialisierten und speziell ausgewählten Richtern bearbeitet. Diese verfügen über umfassende Erfahrung bei der Beilegung komplexer Handelsstreitigkeiten. Die Urteile des Netherlands Commercial Court (NCC) ergehen auf Englisch und können in der Europäischen Union ohne großen Aufwand vollstreckt werden. Zudem sind auch die Gerichtskosten, gerade im Vergleich zu Schiedsverfahren und anderen Commercial Courts, relativ erschwinglich sind (EUR 15.634,00 in erster Instanz und EUR 20.846,00 in zweiter Instanz bzw. EUR 7.817,00 und EUR 10.423,00 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren). Damit kann der Netherlands Commercial Court (NCC) auch eine gute Alternative sowohl zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (insbesondere innerhalb der Europäischen Union) als auch zu Gerichtsverfahren vor lokalen Gerichten oder internationalen Handelsgerichten in anderen Ländern sein.

NCC und Aufhebungsklagen von Schiedssprüchen

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht ist möglich. Im niederländischen Schiedsrecht besteht die Möglichkeit der Aufhebung durch die staatlichen Gerichte. Parteien, die sich auf ein Schiedsverfahren nach den Regeln des Nederlands Arbitrage Instituut (NAI) einigen, können Berufungsgericht des NCC, der Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) als zuständige Kammer für alle Rechtsstreitigkeiten nach dem Schiedsspruch – und einigen Fällen sogar vor dem Schiedsspruch – benennen. Um ein Aufhebungsverfahren vor dem Netherlands Commercial Court (NCC) bzw. dem Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) zu führen, der Schiedsort (place of arbitration) Amsterdam sein. Dies bedeutet aber nicht, dass die Verhandlungen bzw. Anhörungen (hearing) zwingend in Amsterdam stattfinden müssen. Zudem muss die Zuständigkeit der Gerichte in Amsterdam gegeben sein und müssen die Parteien die Zuständigkeit des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) explizit vereinbaren. Dabei muss auf die besonderen Zuständigkeitsregeln des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) geachtet werden. Die Zuständigkeit des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) wird zusammenfassend an folgende Bedingungen geknüpft:

  • jurisdiction of the Amsterdam courts, and
  • the action concerns an international civil or commercial matter within the autonomy of the parties.

Eine explizite Vereinbarung der Zuständigkeit des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) kann aufgrund einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, unter der Bedingung, dass die Parteien im zugehörigen Vertrag oder einem zugehörigen Dokument auf den Gerichtsstand des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCC(A)) hinweisen und dieser Forumwahl explizit zustimmen.

Niederländische Anwälte spezialisiert Handelsstreitigkeiten vor niederländischen Gerichten und Schiedsgerichten

Haben Sie Fragen zu Handelsstreitigkeiten vor niederländischen Gerichten, dem Netherlands Commercial Court (NCC), Schiedsgerichten oder zur Aufhebung eines Schiedsspruchs in den Niederlanden, zum niederländischen Schiedsverfahrensrecht oder zu niederländischen Schiedsinstitutionen in Amsterdam, Den Haag oder Rotterdam? Unsere deutschsprachigen Anwälte stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.