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Haftungs­beschränkung in den Niederlanden

Die Frage nach Möglichkeiten einer eventuellen Haftungsbeschränkung ist eine der am häufigsten gestellten Fragen aus der Praxis eines Vertragsanwalts. Verständlich denn die Haftung für eventuelle Schäden kann große wirtschaftliche Konsequenzen für das betroffene Unternehmen mit sich bringen. In einigen Fällen ist es möglich die Haftung vertraglich auszuschließen oder zu begrenzen. Eine solche Haftungsklausel ist eine vertragsrechtliche Klausel, durch welche die Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen, Gewährleistungsrechte oder sonstige Pflichtverletzungen begrenzt oder sogar ausgeschlossen wird. In diesem Beitrag erläutern die deutschsprachigen Vertragsanwälte von MAAK Advocaten die wichtigsten Aspekte einer Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht.

Entlastungsklausel und Haftungsbeschränkung in den Niederlanden

Eine sogenannte exoneratieclausule, eine Entlastungsklausel, nennt sich die Klausel, mit der ein Ausschluss oder eine Einschränkung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung aufgrund eines zurechenbaren Mangels oder einer unerlaubten Handlung beabsichtigt wird. Nach niederländischem Recht ist die Voraussetzung hierfür, dass eine solche Klausel sowohl rechtsgültig vereinbart als auch juristisch korrekt formuliert ist. Die Beschränkung von Haftungsansprüchen Mittels einer Haftungsbeschränkungsklausel unterliegt zudem gesetzlichen Bestimmungen nach niederländischem Recht. Zunächst muss die andere Vertragspartei mit der Entlastungsklausel bekannt sein. Nach niederländischem Recht ist es nicht möglich, die Vertragspartei ohne deren Zustimmung an eine solche Haftungsbeschränkungsklausel zu binden. Wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen ist, ist es essentiell, dass die AGB von der anderen Partei akzeptiert worden sind.

Mehr zum Thema Haftungsbeschränkung in den Niederlanden und welche Punkte einer Vereinbarung Sie guten Gewissens in den Vertrag mit einem Holländischen Handelspartner unterbringen können, lesen Sie im Beitrag zu Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht.

Grenzen der Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht

Unabhängig davon, wo eine entsprechende Klausel festgehalten wird, inhaltlich darf eine Haftungsbeschränkung in den Niederlanden nicht gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch für Treu und Glauben – eine rechtliche Prüfung, die ein Richter schließlich durchführen wird. Wenn dies der Fall ist, ist die Haftungsbeschränkungsklausel nichtig. Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit verursacht wurden, können niemals ausgeschlossen werden. Jeder Unternehmer, der unter diesen Umständen einen Schaden verursacht, ist für diesen Schaden auch haftbar.

Die Haftungsbeschränkung gilt dementsprechend nur für Schäden, die sich aus der Nichterfüllung der vereinbarten Verpflichtungen jener Parteien ergeben. Dies bedeutet, dass eine Beschränkung oder gar ein Ausschluss der Haftung in Folge von Fehlverhalten oder Unterlassungen einer Partei, unwirksam ist. Daher kann der Geschädigte weiterhin voll haftbar gemacht werden. Stellen Sie sich vor ein Berufsfehler führt zu einer rechtswidrigen Handlung dann kann die betroffene Person sich nicht auf die oben genannte Haftungsbeschränkung berufen und haftet in vollem Umfang für den daraus resultierenden Schaden.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Haftungsrecht und Vertragsrecht

Wir verfügen über eine lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne landesweit in allen Fragen. Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in den Niederlanden der Sie in haftungsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt? Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder Haftungsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über den Haftungsbeschränkung bzw. die Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.

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