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Erstellung von verträgen

Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht

Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht ist eine Spezialität. Für Unternehmer mit Geschäftspartnern in den Niederlanden sollten bei Vertragsverhandlungen bzw. der Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht einige Besonderheiten beachtet werden. So ist bei Geschäften mit niederländischen Parteien zu bedenken, dass bindende Vereinbarungen bereits während der Verhandlungen und daher vor einer eventuellen Unterzeichnung des eigentlichen Vertrages entstehen können. Darüber hinaus können eventuelle Sprachbarrieren und eine andere Geschäftskultur bei Vertragsverhandlungen in den Niederlanden zu Missverständnissen führen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine neue Zusammenarbeit oder eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung einer Streitigkeit handelt.

Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten unterstützen Sie gerne bei Verhandlungen mit niederländischen Geschäftspartnern, so dass Ihre Interessen bei Vertragsgestaltungen gewahrt werden.

Vertragsverhandlungen und die niederländische (Geschäfts-)Kultur

Niederländer gehen bei Vertragsverhandlungen oftmals anders vor, als deutsche Geschäftsleute es vielleicht gewohnt sind. Oft hören unsere niederländischen Anwälte, dass Niederländer bei Preisverhandlungen zunächst an den extremen Rändern der Preistabelle ansetzen, um sich danach preistechnisch anzunähern und schließlich eine Einigung zu erzielen. Die Vorschläge werden durch deutsche Parteien oft als nicht nachvollziehbar bewertet, so dass es bereits in einer solchen frühen Phase zu Mißverständnissen kommen kann.

Deutsche Geschäftspartner unterbreiten zumeist Vorschläge, die bereits vernünftig, durchdacht und nachvollziehbar sind. Unsere deutschsprachigen Anwälte kennen die kulturellen Unterschiede zwischen niederländischen und deutschen Parteien und können Mandanten so bei den kulturellen Feinheiten bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen unterstützen.

Anwalt für Vertragsrecht

  • Erstellung und Überprüfung von Kaufverträgen
  • Erstellung und Überprüfung von Non Disclosure Agreements („NDA’s“)
  • Erstellung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung und Überprüfung von Übernahmeverträgen
  • Beratung und Überprüfung bei der Kündigung eines Franchisevertrages, Vertriebsvertrages und Handelsvertretervertrages.
  • Erstellung und Überprüfung eines Vertriebsvertrages und allgemeiner Verkaufsbedingungen
  • Erstellung und Überprüfung von Lieferverträgen für den internationalen Kauf und Verkauf

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragsrechts

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über die Erstellung von Verträgen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 20 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl

MAAK Advocaten ist Mitglied der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) und dem Deutsch-Niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung (DNRV) angeschlossen. Unsere Anwälte sind auch mit der DFA, dem Fachverband für VertriebsrechtFranchise und Handelsvertreterangelegenheiten in den Niederlanden, verbunden.