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Gesellschaftsrecht Niederlande

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Streitbeilegungsregelung in einer Gesellschaftervereinbarung in den Niederlanden

Eine Streitbeilegungsregelung in einer Gesellschaftervereinbarung in den Niederlanden bestimmt, wie Konflikte zwischen Gesellschaftern gelöst werden. Diese Regelung beschreibt schrittweise das Verfahren – von Mediation bis zu Gerichtsverfahren – und verhindert, dass Streitigkeiten den Geschäftsbetrieb lähmen oder zu kostspieligen juristischen Eskalationen führen.

Ein Gesellschafterstreit entsteht, wenn Gesellschafter grundlegend unterschiedlicher Meinung über strategische Entscheidungen, Gewinnverteilung, Stimmrechte oder die Ausrichtung des Unternehmens sind. Ohne klare Vereinbarungen kann ein solcher Konflikt schnell eskalieren. Daher sorgt eine Streitbeilegungsregelung für Struktur und Vorhersehbarkeit, wobei das Interesse der Gesellschaft im Mittelpunkt steht.

Warum benötigt jede Gesellschaftervereinbarung nach niederländischem Recht eine Streitbeilegungsregelung?

Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern – von Start-ups über Familienunternehmen bis hin zu Joint Ventures – tragen erhebliches Konfliktrisiko. Meinungsverschiedenheiten über Neuinvestitionen, Dividendenausschüttungen oder Geschäftsführerbestellungen können die Kontinuität unmittelbar gefährden.

Etwa 65% der niederländischen Unternehmen mit Mehrheitsgesellschaftern erleben Phasen substantieller Uneinigkeit. Eine Streitbeilegungsregelung verhindert, dass diese Konflikte in Lähmung oder kostspielige Gerichtsverfahren ausarten. Daher enthält eine sorgfältig ausgearbeitete Gesellschaftervereinbarung spezifische Bestimmungen zur Streitbeilegung.

Sie legen darin fest, welche Schritte die Parteien durchlaufen müssen: zunächst interne Verhandlungen, anschließend Mediation und erst als letztes Mittel ein Verfahren beim Gericht oder der Unternehmenskammer. Dieser gestufte Ansatz schützt nicht nur die Geschäftsbeziehung, sondern reduziert außerdem die juristischen Kosten erheblich.

Überdies gewährleistet die Streitbeilegungsregelung die Gleichbehandlung aller Gesellschafter. Minderheitsgesellschafter haben denselben Zugang zu Informationen und Entscheidungsprozessen wie Mehrheitsgesellschafter. Dies verhindert, dass Großgesellschafter unverhältnismäßig viel Einfluss auf Kosten kleinerer Beteiligungen ausüben.

Benötigen Sie Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen in den Niederlanden? Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam kann Ihre spezifische Situation analysieren und eine maßgeschneiderte Streitbeilegungsstrategie entwickeln, die Ihre Interessen optimal schützt.

Wie funktioniert eine gestufte Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht in der Praxis?

Eine gestufte Streitbeilegungsregelung umfasst üblicherweise drei Phasen: interne Verhandlungen, Mediation und formelle juristische Verfahren. Jede Phase kennt konkrete Fristen und Bedingungen, die eine Eskalation verzögern und den Parteien Chancen zur gütlichen Einigung geben.

Zunächst schreibt die Regelung vor, dass Gesellschafter versuchen, den Konflikt intern zu lösen. Sie setzen hierfür eine Frist fest, beispielsweise 14 Tage nach schriftlicher Mitteilung des Streits. Beide Parteien tauschen Standpunkte aus und suchen nach einem Kompromiss ohne externe Intervention.

Gelingt die interne Verhandlung nicht, folgt die Mediation. Sie schalten einen unabhängigen Mediator ein, der beide Parteien zu einer gemeinsamen Lösung begleitet. Mediation dauert durchschnittlich 30 bis 60 Tage und erreicht eine Erfolgsquote von etwa 70% bei Gesellschafterstreitigkeiten. Der Mediator facilitiert die Kommunikation, trifft jedoch keine bindende Entscheidung.

Falls auch die Mediation kein Ergebnis erbringt, treten formelle juristische Verfahren in Kraft. Abhängig von der Art des Konflikts wählen Gesellschafter ein einstweiliges Verfügungsverfahren beim Gericht Amsterdam, ein Hauptsacheverfahren oder ein Untersuchungsverfahren bei der Unternehmenskammer des Gerichtshofs Amsterdam. Letztere Option richtet sich speziell auf die Untersuchung von Missmanagement und der Geschäftsführung innerhalb der Gesellschaft.

Viele Streitbeilegungsregelungen enthalten zudem eine Deadlock-Bestimmung. Bei vollständiger Pattsituation – wenn Gesellschafter keinerlei Entscheidungen mehr treffen können – sieht die Regelung einen Austritts- oder Ausschlussmechanismus vor. Ein Gesellschafter kann dann gezwungen werden, seine Anteile zu einem vorab festgelegten Bewertungsverfahren zu verkaufen, beispielsweise basierend auf dem Jahresabschluss oder durch einen unabhängigen Gutachter.

Welche Elemente gehören nach niederländischem Recht in eine effektive Streitbeilegungsregelung?

Eine sorgfältig ausgearbeitete Streitbeilegungsregelung enthält mindestens fünf Kernkomponenten. Erstens definieren Sie, was genau einen Streit darstellt: jede Meinungsverschiedenheit zwischen Gesellschaftern über Auslegung oder Erfüllung der Gesellschaftervereinbarung, Satzung oder strategischer Entscheidungen.

Zweitens beschreiben Sie die Eskalationsleiter mit konkreten Fristen. Beispielsweise: 14 Tage interne Verhandlungen, gefolgt von 60 Tagen Mediation, wonach erst gerichtliche Schritte möglich sind. Diese Fristen verhindern, dass eine Partei direkt zum Gericht geht.

Drittens regeln Sie die Kosten. Üblicherweise tragen die Parteien die Mediationskosten gleichmäßig, während bei Gerichtsverfahren die unterlegene Partei die Kosten erstattet. Manche Vereinbarungen enthalten jedoch eine Kostenneutralitätsklausel für Mediation, um die Schwelle zu senken.

Viertens legen Sie das zuständige Gericht fest. Für niederländische Gesellschaften wählen Sie meist das Gericht Amsterdam oder den Sitz der Gesellschaft. Bei internationalen Gesellschaftern erwägen Sie Schiedsverfahren, beispielsweise über das Niederländische Schiedsinstitut.

Fünftens nehmen Sie eine Vertraulichkeitsklausel auf. Alle Kommunikation während Mediation und Verhandlungen bleibt vertraulich. Dies schützt wirtschaftlich sensible Informationen und verhindert Reputationsschäden.

Wann aktivieren Sie die Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht formell?

Sie aktivieren die Streitbeilegungsregelung durch eine schriftliche Mitteilung an die anderen Gesellschafter. Diese Mitteilung beschreibt konkret die Art des Streits, die betroffenen Bestimmungen aus der Gesellschaftervereinbarung und die gewünschte Lösung. Ab diesem Moment laufen die Fristen für interne Verhandlungen.

Jedoch rechtfertigt nicht jede Meinungsverschiedenheit eine formelle Aktivierung. Alltägliche operative Fragen oder zeitweilige Uneinigkeit über begrenzte Angelegenheiten lösen Sie vorzugsweise informell. Die Streitbeilegungsregelung richtet sich auf fundamentale Konflikte, die den Geschäftsbetrieb betreffen: strategische Kursänderungen, Kapitalerhöhungen bei denen Gesellschafter über Finanzierung uneins sind, Dividendenpolitik oder Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern.

Außerdem erfordert die Aktivierung gute Vorbereitung. Sammeln Sie relevante Dokumentation wie Protokolle von Gesellschafterversammlungen, Finanzübersichten und frühere Korrespondenz. Ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam berät Sie über Timing und Taktik, sodass Sie Ihre rechtliche Position optimieren.

Beachten Sie: Manche Streitbeilegungsregelungen enthalten eine Stillstandsklausel. Während der Mediation oder Verhandlungen dürfen Parteien keine gerichtlichen Schritte einleiten. Die Verletzung dieser Klausel kann zur Schadensersatzpflicht und Prozesskosten führen.

Was sind die Alternativen zu Gerichtsverfahren im niederländischen Recht?

Neben Mediation bieten Gesellschaftervereinbarungen häufig alternative Streitbeilegungsmechanismen wie bindende Gutachten, Schiedsverfahren oder eine festgelegte Buy-out-Regelung. Diese Alternativen sind schneller und diskreter, mit durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von 3 bis 6 Monaten gegenüber 18 Monaten bei Hauptsacheverfahren.

Ein bindendes Gutachten bedeutet, dass ein unabhängiger Dritter – oft ein Wirtschaftsprüfer oder Branchenexperte – ein Urteil über den Streit abgibt. Dieses Urteil bindet die Parteien, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bindende Gutachten funktionieren gut bei technischen Streitigkeiten, beispielsweise über die Bewertung von Anteilen oder Interpretation finanzieller Leistungsindikatoren.

Schiedsverfahren gehen einen Schritt weiter. Ein Schiedsrichter oder Schiedsgericht fällt einen Schiedsspruch, der einem gerichtlichen Urteil gleichsteht und einen vollstreckbaren Titel liefert. Schiedsverfahren bieten Vertraulichkeit und spezialisierte Fachkenntnisse, kosten jedoch durchschnittlich € 25.000 bis € 75.000 an Honoraren und Gebühren.

Weit verbreitet ist die Russian-Roulette- oder Shotgun-Klausel. Ein Gesellschafter macht ein Angebot für die Anteile des anderen zu einem bestimmten Preis. Die andere Partei muss dann wählen: verkaufen zu diesem Preis oder selbst alle Anteile der bietenden Partei zum selben Preis kaufen. Dieser Mechanismus erzwingt realistische Bewertungen und verhindert langfristige Unsicherheit.

Darüber hinaus sehen manche Streitbeilegungsregelungen eine Cooling-off-Periode vor. Während beispielsweise 30 Tagen frieren die Parteien alle Entscheidungsfindung ein und suchen externe Beratung. Diese Atempause verhindert überstürzte Entscheidungen und gibt Raum für Reflexion.

Lassen Sie sich von unserem deutschsprachigen Team in Amsterdam beraten, um Ihre Rechte nach niederländischem Recht optimal zu schützen. Unsere Expertise in alternativen Streitbeilegungsmechanismen wie Mediation, Schiedsverfahren und Buy-out-Regelungen ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Gesellschafterstreit.

Wie schützt die Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht Minderheitsgesellschafter?

Minderheitsgesellschafter besitzen weniger Stimmrechte, haben jedoch vollwertige Rechte. Eine Streitbeilegungsregelung gewährleistet, dass diese Gesellschafter bei entscheidenden Beschlüssen nicht überstimmt werden. Sie nehmen daher Schutzbestimmungen auf, die spezifische Beschlüsse – wie Satzungsänderungen, Verkauf der Gesellschaft oder Ausgabe neuer Anteile – an eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit binden.

Außerdem gibt die Streitbeilegungsregelung Minderheitsgesellschaftern Zugang zu Informationen. Geschäftsführer müssen alle relevanten Dokumente, Jahresabschlüsse und Managementberichte rechtzeitig teilen. Bei Verweigerung kann der Minderheitsgesellschafter über ein einstweiliges Verfügungsverfahren Einsicht erzwingen.

Ferner enthält die Regelung oft eine Tag-along-Bestimmung. Wenn ein Mehrheitsgesellschafter seine Anteile verkauft, hat der Minderheitsgesellschafter das Recht, zu denselben Bedingungen mitzuverkaufen. Dies verhindert, dass ein Minderheitsgesellschafter mit einem neuen, unerwünschten Mehrheitsgesellschafter zurückbleibt.

Umgekehrt gilt manchmal eine Drag-along-Bestimmung: Der Mehrheitsgesellschafter kann Minderheitsgesellschafter verpflichten, bei einem attraktiven Angebot mitzuverkaufen. Dies schützt die Verkäuflichkeit der gesamten Gesellschaft und verhindert, dass ein einzelner Minderheitsgesellschafter eine lukrative Transaktion blockiert.

Welche Rolle spielt die Unternehmenskammer nach niederländischem Recht bei schwerwiegenden Streitigkeiten?

Die Unternehmenskammer des Gerichtshofs Amsterdam behandelt Untersuchungsverfahren auf Grundlage von Artikel 2:344 BW. Ein Untersuchungsverfahren beginnt, wenn Gesellschafter begründete Gründe haben anzunehmen, dass Missmanagement vorliegt: Entscheidungen oder Handlungen, die offensichtlich gegen das Interesse der Gesellschaft verstoßen.

Gesellschafter, die mindestens 10% des Stammkapitals vertreten, können einen Untersuchungsantrag einreichen. Die Unternehmenskammer untersucht anschließend die Geschäftsführung, den Geschäftsverlauf und die finanzielle Situation. Diese Untersuchung dauert durchschnittlich 6 bis 12 Monate und resultiert in einem öffentlichen Bericht.

Stellt sich tatsächlich Missmanagement heraus, kann die Unternehmenskammer einschneidende Maßnahmen treffen. Dazu gehören Suspendierung oder Abberufung von Geschäftsführern, zeitweilige Übertragung von Stimmrechten an einen Verwalter oder sogar Auflösung der Gesellschaft. Diese Maßnahmen schützen die Kontinuität und das Interesse aller Beteiligten.

Jedoch sind Untersuchungsverfahren kostspielig – durchschnittlich € 50.000 bis € 150.000 an Anwaltskosten – und setzen die Gesellschaft öffentlichem Druck aus. Deshalb setzen Gesellschafter dieses Mittel erst ein, wenn alle anderen Optionen gescheitert sind. Eine gut ausgearbeitete Streitbeilegungsregelung verhindert in den meisten Fällen, dass es so weit kommt.

Darüber hinaus kennt die Unternehmenskammer ein Verfahren für einstweilige Maßnahmen. Wenn die Situation derart dringend ist, dass nicht auf das Ergebnis der vollständigen Untersuchung gewartet werden kann, kann das Gericht innerhalb weniger Wochen vorläufige Maßnahmen treffen. Beispielsweise die zeitweilige Suspendierung eines Geschäftsführers oder die Blockierung einer geplanten Anteilstransaktion.

Kann eine Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht gerichtliche Verfahren vollständig ausschließen?

Nein, Sie können das Recht, zum Gericht zu gehen, nicht vollständig ausschließen. Artikel 6 EMRK garantiert Zugang zu einem unabhängigen Gericht. Eine Streitbeilegungsregelung, die gerichtliche Schritte kategorisch verbietet, ist nichtig wegen Verstoßes gegen Grundrechte.

Jedoch können Sie verfahrensrechtliche Hürden errichten, die überstürzte Gerichtsverfahren verhindern. Obligatorische Mediation für mindestens 60 Tage ist rechtlich durchsetzbar, sofern Parteien dennoch zum Gericht gehen können, wenn die Mediation scheitert. Das Gericht Amsterdam prüft, ob die Parteien gutgläubig versucht haben, zu einer gütlichen Lösung zu kommen.

Außerdem beschränken manche Streitbeilegungsregelungen die Möglichkeit für einstweilige Verfügungsverfahren. Nur bei dringenden Angelegenheiten – wie drohender Verkauf wesentlicher Betriebsmittel oder akuter Führungskrise – ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren zulässig. Für übrige Streitigkeiten durchlaufen die Parteien zunächst die vollständige Eskalationsleiter.

Überdies kann die Streitbeilegungsregelung eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten. Sie weisen ein spezifisches Gericht als zuständig aus, beispielsweise das Gericht Amsterdam. Dies verhindert Forum Shopping und bietet Rechtssicherheit über welches niederländische Recht anwendbar ist.

Beachten Sie: Bei internationalen Gesellschaftern erwägen Sie Schiedsverfahren. Eine Schiedsklausel – wobei Parteien auf nationale Gerichte zugunsten eines Schiedsgerichts verzichten – ist bindend und durchsetzbar unter der New Yorker Konvention. Schiedsverfahren bieten Vertraulichkeit und einen finalen, nicht anfechtbaren Schiedsspruch.

Was sind häufige Fehler in Streitbeilegungsregelungen nach niederländischem Recht?

Viele Gesellschaftervereinbarungen enthalten zu vage Streitbeilegungsregelungen. Formulierungen wie „die Parteien werden im guten Einvernehmen zu einer Lösung kommen“ sind unzureichend. Sie spezifizieren exakte Fristen, Prozessschritte und Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Andernfalls scheitert die Regelung an Interpretationsunterschieden.

Darüber hinaus vergessen Unternehmer oft die Verknüpfung mit satzungsmäßigen Bestimmungen. Die Streitbeilegungsregelung in der Gesellschaftervereinbarung muss mit der Satzung übereinstimmen, insbesondere bei Stimmverhältnissen und Beschlussfassungsverfahren. Widersprüche zwischen beiden Dokumenten untergraben die Wirksamkeit.

Ein dritter Fehler ist das Fehlen einer Exit-Strategie. Was geschieht, wenn die Mediation scheitert und die Parteien definitiv nicht mehr zusammenarbeiten können? Eine Buy-out-Regelung mit vorab festgelegter Bewertungsmethodik – beispielsweise das 3-fache EBITDA oder der Buchwert laut letztem Jahresabschluss – verhindert eine Pattsituation.

Außerdem unterschätzen Gesellschafter die emotionale Belastung von Streitigkeiten. Besonders in Familienunternehmen vermischen sich geschäftliche und persönliche Beziehungen. Eine Streitbeilegungsregelung, die nur juristische Aspekte regelt ohne Rücksicht auf relationale Dynamik, scheitert häufig. Erwägen Sie daher vorab Vereinbarungen über Kommunikation und persönliche Grenzen.

Schließlich aktualisieren Unternehmer ihre Streitbeilegungsregelung selten. Nach Kapitalerhöhungen, Eintritt neuer Gesellschafter oder Änderung der Unternehmensstrategie bleibt die alte Regelung in Kraft. Evaluieren Sie jährlich – vorzugsweise bei Feststellung des Jahresabschlusses – ob die Streitbeilegungsregelung noch passend ist.

Wie verhindern Sie nach niederländischem Recht, dass Streitigkeiten eskalieren?

Prävention beginnt mit klaren Erwartungen und offener Kommunikation. Organisieren Sie halbjährlich ein strategisches Gesellschaftergespräch, in dem Sie Zukunftspläne, finanzielle Leistung und eventuelle Sorgen besprechen. Transparenz verhindert Missverständnisse und baut Vertrauen auf.

Darüber hinaus formalisieren viele Unternehmen ein Gesellschafterreglement, das die Streitbeilegungsregelung ergänzt. Dieses Reglement beschreibt konkrete Arbeitsvereinbarungen: Wer trifft welche Entscheidungen, wie oft tagen Sie, welche Informationen teilen Geschäftsführer proaktiv. Solche verfahrensrechtliche Klarheit reduziert Reibung erheblich.

Außerdem empfehlen Rechtsanwälte, bei einschneidenden Entscheidungen vorab juristischen Rat einzuholen. Eine Kapitalerhöhung, Akquisition oder strategische Kursänderung betrifft die Interessen aller Gesellschafter. Indem Sie vorab eine fundierte juristische Analyse erstellen lassen, verhindern Sie nachträgliche Diskussionen über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen.

Ferner hilft es, zu Beginn der Zusammenarbeit eine gemeinsame Zukunftsvision festzulegen. Was sind die Ambitionen für die kommenden fünf Jahre? Wann und unter welchen Bedingungen wollen Gesellschafter ausscheiden? Streben Sie Wachstum und Börsengang an, oder bleibt die Gesellschaft ein Familienunternehmen? Übereinstimmung über diese Grundlagen verhindert spätere Enttäuschungen.

Was kostet die professionelle Ausarbeitung einer Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht?

Die Kosten für die Ausarbeitung einer fundierten Gesellschaftervereinbarung mit Streitbeilegungsregelung variieren zwischen € 2.500 und € 7.500, abhängig von der Komplexität der Gesellschaft und der Anzahl der Gesellschafter. Für Standard-BVs mit zwei Gesellschaftern rechnen Sie am unteren Ende dieses Spektrums. Bei internationalen Strukturen, Mehrparteienkonstellationen oder Integration mit komplexen Finanzierungsvereinbarungen steigen die Kosten höher.

Diese Investition verhindert jedoch wesentlich größere Kosten im Nachhinein. Ein Hauptsacheverfahren beim Gericht kostet durchschnittlich € 15.000 bis € 50.000 pro Partei an Anwaltskosten, exklusive Gerichtsgebühr ab € 127. Ein Untersuchungsverfahren bei der Unternehmenskammer läuft auf bis zu € 150.000. Mediation kostet durchschnittlich € 3.000 bis € 8.000 insgesamt, abhängig von der Anzahl der Sitzungen.

Überdies erstatten Sie bei der Ausarbeitung der Streitbeilegungsregelung oft nur einmalig juristische Kosten. Jährliche Evaluierung und kleine Anpassungen kosten üblicherweise € 500 bis € 1.500. Verglichen mit dem potenziellen Schaden einer gelähmten Gesellschaft – Umsatzverlust, Reputationsschaden, Abgang von Schlüsselpersonal – ist professionelle juristische Begleitung bei der Ausarbeitung der Streitbeilegungsregelung eine bescheidene Investition.

Darüber hinaus bieten viele Anwaltskanzleien in Amsterdam modulare Tarife. Sie wählen dann Basisdokumentation plus optionale Module wie internationale Schiedsklauseln, Buy-out-Regelungen oder Deadlock-Mechanismen. Dies macht die Dienstleistung transparent und vorhersehbar.

Wie funktioniert eine Streitbeilegungsregelung nach niederländischem Recht bei internationalen Gesellschaftern?

Bei internationalen Gesellschaftern erschweren unterschiedliche Rechtssysteme, Sprachen und Steuerjurisdiktionen die Streitbeilegungsregelung. Sie wählen daher explizit das anwendbare Recht – üblicherweise niederländisches Recht für niederländische BVs – und legen dies in der Gesellschaftervereinbarung fest. Ohne Rechtswahl kann Diskussion über welches nationale Recht anwendbar ist entstehen.

Darüber hinaus erwägen Sie Schiedsverfahren gegenüber nationaler Rechtsprechung. Das Niederländische Schiedsinstitut (NAI) oder die Internationale Handelskammer (ICC) bieten Schiedsverfahren, die international unter der New Yorker Konvention anerkannt werden. Schiedssprüche sind in über 160 Ländern vollstreckbar, während niederländische Gerichtsurteile manchmal schwer in anderen Jurisdiktionen durchsetzbar sind.

Außerdem achten Sie auf den Sprachgebrauch. Erstellen Sie die vollständige Gesellschaftervereinbarung auf Englisch und Niederländisch, wobei Sie angeben, welche Version bei Interpretationsunterschieden maßgeblich ist. Meist wählen Sie die englische Version als führend, damit internationale Gesellschafter ihre rechtliche Position in ihrer eigenen Sprache beurteilen können.

Weiterhin antizipieren Sie Währungsunterschiede. Bei Buy-out-Regelungen oder Schadensersatz spezifizieren Sie die Währung, in der Zahlungen erfolgen, beispielsweise EUR oder USD. Auch legen Sie fest, welcher Wechselkurs gilt: der zum Datum der Gesellschaftervereinbarung, Transaktionsdatum oder ein Durchschnitt über einen bestimmten Zeitraum.

Schließlich berücksichtigen Sie unterschiedliche Verhandlungskulturen. In manchen Rechtstraditionenen ist Mediation weniger üblich, während in anderen Ländern formelle Verfahren als aggressiv angesehen werden. Besprechen Sie vorab, welche Streitbeilegungsmethode allen Gesellschaftern entspricht und legen Sie dies explizit fest.

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam für persönliche juristische Beratung zu Ihrer spezifischen Situation. Mit unserer Erfahrung in internationalen Gesellschafterstreitigkeiten und Kenntnis mehrerer Rechtssysteme begleiten wir Sie bei der Ausarbeitung einer wasserdichten Streitbeilegungsregelung, die sowohl niederländischen als auch internationalen Standards entspricht. Unser Team aus deutschsprachigen Anwälten in Amsterdam versteht die Besonderheiten grenzüberschreitender Gesellschafterkonstellationen und entwickelt Lösungen, die rechtlich solide und praktisch umsetzbar sind.

Niederländische Anwälte für Gesellschaftsrecht

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Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

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