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Coronavirus

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Das Coronavirus hat immense Auswirkungen auf die (internationale) Industrie. Im internationalen Handel hat COVID-19 zu Lieferbeschränkungen geführt. Vereinbarungen können beeinträchtigt werden, was die Parteien (vorübergehend) an der Erfüllung hindern kann. Unsere Anwälte haben viel Wissen und Expertise aufgebaut und verfolgen die politischen und rechtlichen Entwicklungen sehr genau. Das Coronavirus stellte sich als „unvorhergesehener Umstand“ dar, wird aber in zukünftigen Handelsverträgen nicht so schnell als solcher qualifiziert werden. Unsere Kanzlei verfügt über einen „Help Desk Coronavirus“ unter der Leitung von Rechtsanwalt / Partner Remko Roosjen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne in diesen Zeiten der Suche nach Möglichkeiten und Sicherheit. Wir machen einen Unterschied im Betrieb Ihrer Organisation und achten auf Kontinuität, Ambitionen und Herausforderungen.

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Coronavirus und Verträge nach Niederländischem Recht

Die Coronavirus-Pandemie wird auch im Jahr 2021 eine große Rolle spielen. Die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft haben sich natürlich bereits abgezeichnet. Es ist aber zu erwarten, dass die wirklichen wirtschaftlichen Folgen erst dann zum Vorschein kommen, wenn die staatlichen Subventionen eingestellt werden. Die außergwöhnliche Eigenschaft der Pandemie bedeutet, dass die Krise rechtlich als „unvorhergesehener Umstand“ betrachtet wird. Ein unvorhergesehener Umstand kann rechtlich dazu führen, dass Schäden, die durch den Ausbruch von Corona entstehen, von den Vertragsparteien anteilig aufgeteilt werden müssen. Ein Beispiel dafür sind die Schließungen von Hotels und Gaststätten und die Herausforderungen, denen sich die Veranstaltungsbranche gegenübersieht. Bei der Vermietung von Gastronomiestätten oder Geschäften kann es (unter Berücksichtigung aller Umstände der jeweiligen Situation) zu einer Störung des Mietverhältnisses kommen. Für zukünftige Verträge ist das Virus kein „unvorhergesehener Umstand“ mehr. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie jetzt eine Pandemieklausel in Ihren Handelsverträgen haben. 

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden können Sie diesbezüglich gut beraten. Schon bevor sich das Virus in den Niederlanden verbreitet hat, haben unsere Anwälte die störenden Handelsbeschränkungen mit China und anderen Ländern festgestellt. Wie sollte man heute mit Handelsvereinbarungen wegen des Virus umgehen? Können diese (vorübergehend) aufgelöst werden? Können diese Verträge aufgrund von höherer Gewalt wegen Corona gekündigt werden? Ist es sinnvoll, dass ein Vertrag geändert wird und müssen die Parteien immer kooperieren? Diese und viele andere Fragen hat unser Corona Helpdesk in letzter Zeit für Mandanten beantwortet. Auch Fragen zu Medizinprodukten und CE-Kennzeichnung u.a. bei Mundschutz und Desinfektionsstationen sind nach wie vor aktuell. Möchten Sie wissen, ob Ihre Handelsverträge noch korrekt sind? Dann wenden Sie sich bitte an unseren Fachanwalt für Vertragsrecht. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das Thema Coronavirus und Verträge. Wir prüfen, ob Ihre Verträge noch aktuell sind, ob Sie darauf reagieren müssen oder ob wir mit Ihrem Vertragspartner Verhandlungen auf Basis des aktuellen Vertrages führen müssen.

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MAAK Advocaten for a few years
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A. de Bruin – Straetus International.