Die Coronavirus-Pandemie wird auch im Jahr 2021 eine große Rolle spielen. Die Auswirkungen des Coronavirus auf die Wirtschaft haben sich natürlich bereits abgezeichnet. Es ist aber zu erwarten, dass die wirklichen wirtschaftlichen Folgen erst dann zum Vorschein kommen, wenn die staatlichen Subventionen eingestellt werden. Die außergwöhnliche Eigenschaft der Pandemie bedeutet, dass die Krise rechtlich als „unvorhergesehener Umstand“ betrachtet wird. Ein unvorhergesehener Umstand kann rechtlich dazu führen, dass Schäden, die durch den Ausbruch von Corona entstehen, von den Vertragsparteien anteilig aufgeteilt werden müssen. Ein Beispiel dafür sind die Schließungen von Hotels und Gaststätten und die Herausforderungen, denen sich die Veranstaltungsbranche gegenübersieht. Bei der Vermietung von Gastronomiestätten oder Geschäften kann es (unter Berücksichtigung aller Umstände der jeweiligen Situation) zu einer Störung des Mietverhältnisses kommen. Für zukünftige Verträge ist das Virus kein „unvorhergesehener Umstand“ mehr. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie jetzt eine Pandemieklausel in Ihren Handelsverträgen haben.