Niederländisches Vertragsrecht

Handelsverträge bilden das Fundament jeder Geschäftsbeziehung. Unsere erfahrenen Anwälte für niederländisches Vertragsrecht begleiten Ihre Organisation durch den gesamten Lebenszyklus einer kommerziellen Zusammenarbeit nach niederländischem Recht: von der Verhandlung bis zur Vertragsgestaltung (contractvorming). Und von Streitigkeiten über Vertragsbruch (wanprestatie) bis zur Beendigung von Vereinbarungen und Streitigkeiten über Schadensersatz (schadevergoeding). Wir verfügen zudem über niederländische Anwälte, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, darunter unser Gründungspartner Martin Krüger, gebürtig aus Heidelberg. Dieser einzigartige deutsch-niederländische Hintergrund ermöglicht es uns, deutschsprachige Mandanten und Kanzleien juristisch, kulturell und sprachlich auf Augenhöhe zu beraten, direkt auf Deutsch und vollständig nach niederländischem Recht.

Spezialisten für niederländisches Vertragsrecht

Unsere Spezialisten in den Niederlanden beraten, gestalten Verträge und führen Prozesse zu einer Vielzahl von Handelsvereinbarungen (commerciële overeenkomsten) und allgemeinen Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) nach niederländischem Recht. Wir begleiten sowohl niederländische als auch internationale Organisationen, von deutschen Unternehmen, die auf dem niederländischen Markt tätig sind, bis hin zu Unternehmen, die Verträge mit niederländischen Lieferanten, Vertriebspartnern oder Handelsvertretern schließen. Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit umfasst rechtliche Unterstützung in den Bereichen Einkauf, Produktion, Vertrieb, Handelsvertretung, Franchise und Transport nach niederländischem Recht. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam stützen sich dabei auf fundierte Kenntnisse des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek), der niederländischen Rechtsprechung sowie der Fertigungsindustrie und Lieferkette – Kenntnisse, die den Unterschied machen, wenn Verträge vor niederländischen Gerichten oder in grenzüberschreitenden Verfahren auf die Probe gestellt werden.

Wer sind unsere Anwälte für Vertragsrecht in Amsterdam?

Unsere Anwälte für niederländisches Vertragsrecht sind Spezialisten mit täglicher Erfahrung in den rechtlichen Herausforderungen von Herstellern, Importeuren, Händlern und Lieferanten in der Fertigungsindustrie. Ein Vertragsrechtsanwalt bei MAAK verbindet nämlich fundierte juristische Expertise mit branchenspezifischem Wissen über Produktvorschriften, Lieferketten und europäische Compliance-Pflichten nach niederländischem Recht, sodass die Beratung direkt auf Ihre kommerzielle Realität zugeschnitten ist.

Bei MAAK Advocaten haben Sie stets direkten Kontakt zu einem erfahrenen Spezialisten. Ihr Fall liegt in den Händen eines niederländischen Anwalts, der Ihre Branche versteht, Ihre Position in der Lieferkette kennt und Ihre kommerziellen Interessen in jede Beratung aktiv einbezieht. Erfahrungsgemäß gilt, dass viele der B2B-Vertragsstreitigkeiten in der Fertigungsindustrie auf unklare oder fehlende Klauseln zu Haftung, höherer Gewalt (overmacht) und Vertragswidrigkeit (non-conformiteit) zurückzuführen sind. Eine fundierte Vertragsgestaltung durch einen spezialisierten niederländischen Anwalt verhindert folglich kostspielige Verfahren und schützt Ihre Marktposition.

Die Stärke unserer Vertragsrechtsanwälte liegt zudem in einem integrierten Ansatz. Sie arbeiten eng mit unseren Spezialisten für Produktkonformität, Regulatory Litigation, Marktzugang sowie Logistik und Handel zusammen. So profitieren Sie bei Handelsverträgen auch von unserem tiefgreifenden Wissen über Produktvorschriften nach niederländischem und europäischem Recht. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam betreuen Lieferanten, Hersteller, Importeure, Händler, Online-Plattformen, Fulfillment-Unternehmen und Behörden, stets mit einem gezielten Ansatz, der Ihr Unternehmen schützt und stärkt.

Welche Handelsverträge gestalten und prüfen unsere Spezialisten?

Unsere Vertragsrechtsspezialisten beraten, verhandeln und führen Prozesse zu allen Arten von Handelsvereinbarungen nach niederländischem Recht: von Kauf- und Lieferverträgen (inkoop- en verkoopovereenkomsten) bis hin zu Vertriebs-, Handelsvertreter- und Produktionsverträgen, einschließlich internationaler Verträge nach dem CISG und ESG-bezogener Lieferkettenverträge. Nachfolgend beschreiben wir die Vertragstypen, mit denen sich unsere Anwälte täglich befassen.

Ein gut gestalteter Vertrag nach niederländischem Recht ist nämlich unverzichtbar für eine gesunde Unternehmensführung. Er hält Vereinbarungen fest, steuert Risiken und bietet Sicherheit, wenn sich die Umstände ändern. Viele Unternehmen in der Fertigungsindustrie schließen jedoch Vereinbarungen, die ihrer spezifischen Position in der Lieferkette, den für ihre Produkte geltenden Produktvorschriften oder den zunehmend gewichtigeren ESG-Pflichten nicht ausreichend Rechnung tragen. Folglich entstehen Risiken, die durch eine sorgfältige Vertragsgestaltung nach niederländischem Recht vermeidbar gewesen wären.

Welche rechtlichen Risiken bestehen bei einem Kauf- oder Liefervertrag nach niederländischem Recht?

Ein Kauf- oder Liefervertrag (koopovereenkomst) nach niederländischem Recht ist ein Vertrag, in dem die Parteien Vereinbarungen über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen treffen, einschließlich Preis, Qualitätsanforderungen, Lieferfristen und Haftung bei Vertragswidrigkeit (non-conformiteit), und damit das Fundament jeder Handelstransaktion in der Lieferkette. Maßstab ist dabei Artikel 7:17 BW: Die gelieferte Sache muss dem Vertrag entsprechen, und der Käufer darf die Eigenschaften erwarten, die für den normalen Gebrauch erforderlich sind.

Unsere Vertragsrechtsspezialisten erstellen Lieferverträge (leveringscontracten) und prüfen bestehende Vereinbarungen auf rechtliche Risiken, unklare Haftungsklauseln und fehlende Konformitätsgarantien. Dazu betrachten wir nämlich sowohl das, was im Vertrag steht, als auch das, was fehlt. Bei Unternehmen in der Fertigungsindustrie gehen Kauf- und Lieferverträge darüber hinaus mit spezifischen Fragestellungen einher: Produktkonformitätsanforderungen, Qualitätsgarantien, Vertragswidrigkeit und die Risikoverteilung bei Mängeln. Gerade produktbezogene Ansprüche im B2B-Bereich lassen sich häufig auf unzureichend ausgearbeitete Konformitätsbestimmungen im zugrundeliegenden Kaufvertrag zurückführen.

Unsere niederländischen Anwälte verstehen diesen Kontext und übersetzen ihn in vertragliche Bestimmungen, die Ihre Position wirklich schützen, sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Folglich erstellen und prüfen unsere Spezialisten: Lieferverträge, Rahmenverträge (raamovereenkomsten), Kaufverträge, allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (algemene voorwaarden), Garantieklauseln, Vertragswidrigkeitsregelungen und Haftungsbeschränkungen (exoneratieclausules).

Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht zu beachten?

Ein Vertriebsvertrag (distributieovereenkomst) nach niederländischem Recht ist ein Vertrag, in dem ein Lieferant und ein Händler Vereinbarungen über den Verkauf von Produkten in einem bestimmten Gebiet oder Marktsegment treffen, wobei der Grad der Exklusivität und die Risikoverteilung bei Vertragsbeendigung die kritischsten rechtlichen Aspekte darstellen. Anders als der Agenturvertrag ist der Vertriebsvertrag im niederländischen Recht nicht eigenständig geregelt: Es gilt das allgemeine Vertragsrecht des Buches 6 BW und die Rechtsprechung. Ein gesetzlicher Ausgleichsanspruch wie der des Handelsvertreters nach Artikel 7:442 BW besteht für den Vertriebspartner deshalb nicht.

Unsere Anwälte für niederländisches Vertragsrecht verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Erstellung und Prüfung von Vertriebsverträgen für Hersteller und Importeure in der Fertigungsindustrie. Wir beraten zu Exklusivitätsklauseln, Gebietsrechten, Mindestabnahmeverpflichtungen und der Verteilung der Verantwortlichkeiten für Produktkonformität und Marktzugang nach niederländischem Recht. Zudem begleiten wir bei der Beendigung von Vertriebsbeziehungen, eine Phase, die in der Praxis regelmäßig zu rechtlichen Streitigkeiten führt. Wenn ein Vertriebsvertrag nämlich einseitig vom Lieferanten ohne Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist (opzegtermijn) beendet wird, kann der Händler nach niederländischem Recht Anspruch auf Schadensersatz haben. Unsere Spezialisten vertreten sowohl Lieferanten als auch Händler in derartigen Beendigungsstreitigkeiten.

Möchten Sie einen bestehenden Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht prüfen lassen oder einen neuen Vertrag aufsetzen? Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam besprechen Ihre Situation gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Wie schützt ein Handelsvertretervertrag Ihre Geschäftsinteressen nach niederländischem Recht?

Ein Handelsvertretervertrag (agentuurovereenkomst) nach niederländischem Recht ist ein Vertrag, durch den ein Unternehmer einen Handelsvertreter dauerhaft damit beauftragt, Verträge zu vermitteln oder in seinem Namen abzuschließen, wobei das niederländische Recht dem Handelsvertreter besondere zwingende Schutzrechte hinsichtlich Provision (provisie), Kündigungsfristen und Ausgleichsanspruch (klantenvergoeding) bei Vertragsbeendigung gewährt. Maßgeblich sind Artikel 7:428 ff. BW: die Definition in 7:428, die Kündigungsfristen in 7:437, die Kundenentschädigung in 7:442 und das nachvertragliche Wettbewerbsverbot in 7:443.

Der Handelsvertretervertrag gehört zu den präzisesten vertragsrechtlich geregelten Vereinbarungen im niederländischen Recht. Artikel 7:428 ff. des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) bestimmt, wann der Handelsvertreter Anspruch auf Provision hat, welche gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen und welchen Schutz der Handelsvertreter bei Beendigung genießt. Unsere Anwälte für niederländisches Vertragsrecht kennen die Besonderheiten des Handelsvertretervertrags in- und auswendig. Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Handelsvertreter zur Provisionsstruktur, zum Ausgleichsanspruch (goodwillvergoeding) bei Vertragsende gemäß Artikel 7:442 des Niederländischen BGB sowie zu den gesetzlichen Kündigungsfristen. Dieser Ausgleichsanspruch ist nämlich zwingend: Er kann vertraglich nicht zum Nachteil des Handelsvertreters ausgeschlossen werden. In der Praxis führt dies bei Beendigung langjähriger Handelsvertreterbeziehungen regelmäßig zu erheblichen Vergütungsansprüchen.

Wenn eine Handelsvertreterbeziehung in einem rechtlichen Streit endet, führen unsere Spezialisten den Prozess vor den niederländischen Gerichten oder begleiten Verhandlungen über eine gütliche Einigung (schikking). Wir treten entschlossen auf, behalten dabei jedoch stets die laufenden Geschäftsbeziehungen und den Ruf Ihrer Organisation im Blick. Nehmen Sie für ein unverbindliches Gespräch Kontakt mit unseren Anwälten für Vertragsrecht in Amsterdam auf: +31 (0)20 210 31 38 oder mail@maakadvocaten.nl.

Wie legen Sie komplexe Produktions- und OEM-Vereinbarungen rechtssicher nach niederländischem Recht fest?

Ein Produktionsvertrag oder OEM-Vertrag (OEM-overeenkomst) nach niederländischem Recht ist ein Vertrag, in dem Vereinbarungen über die Herstellung von Waren durch einen Dritten festgehalten werden, einschließlich Qualitätsanforderungen, IP-Rechten, Haftungsverteilung bei vertragswidrigen Produkten und Compliance-Verantwortlichkeiten in der Lieferkette.

Produktions- und OEM-Verträge sind ein Spezialgebiet unserer Anwälte. In der Fertigungsindustrie sind diese Verträge nämlich besonders komplex: Sie berühren Rechte des geistigen Eigentums (intellectuele-eigendomsrechten), Qualitätsanforderungen, Unterauftragnehmer, Haftungsverteilung bei vertragswidrigen Produkten, Produktkonformität und die Lieferkette als Ganzes. Unsere Spezialisten verstehen den technischen und regulatorischen Kontext von Produktionsverträgen nach niederländischem Recht. Wir erstellen Verträge, die die kommerziellen Vereinbarungen festhalten und zugleich die Verantwortlichkeiten hinsichtlich CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen und Qualitätsmanagement klar verteilen. Folglich weiß jede Partei in der Kette genau, woran sie ist.

Wir begleiten zudem bei Co-Manufacturing-Vereinbarungen, Lohnfertigungsverträgen (tolling-overeenkomsten) und Verträgen mit Unterauftragnehmern, einschließlich Klauseln zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum und Exit-Szenarien bei Beendigung der Produktionszusammenarbeit.

Praxisbeispiel: OEM-Vertrag und Haftung nach dem CISG. Ein niederländischer Hersteller von Industriekomponenten schloss einen mehrjährigen OEM-Vertrag mit einem asiatischen Zulieferer. Nachdem eine Charge von Produkten als vertragswidrig erkannt wurde, stellte sich unmittelbar die Frage, welches Recht anwendbar war und wie die Haftung zwischen Hersteller und Zulieferer nach niederländischem oder internationalem Recht zu verteilen sei. Unsere Anwälte analysierten den Vertrag, stellten fest, dass das UN-Kaufrecht (CISG) anwendbar war, und entdeckten darüber hinaus, dass die Haftungsbeschränkung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) nicht wirksam vereinbart worden war. Wir erzielten eine Einigung, durch die der Hersteller einen wesentlichen Teil seines Schadens ersetzt erhielt, innerhalb von drei Monaten nach unserer ersten Beteiligung. Dieses Beispiel verdeutlicht nämlich, warum Kenntnisse sowohl des Vertragsrechts als auch der spezifischen Produktlieferkette nach niederländischem Recht unverzichtbar sind.

Was ist bei einem Franchisevertrag nach niederländischem Recht rechtlich zu regeln?

Ein Franchisevertrag (franchiseovereenkomst) nach niederländischem Recht ist ein Vertrag, durch den ein Franchisegeber einem Franchisenehmer das Recht einräumt, ein bewährtes Geschäftskonzept unter seinem Namen, seiner Marke und seiner Formel zu betreiben, wobei das niederländische Franchisegesetz (Wet franchise, seit dem 1. Januar 2021 in Artikel 7:911 ff. BW) dem Franchisegeber zusätzliche Pflichten hinsichtlich Offenlegung und Konsultation auferlegt.

Bei einem Franchisevertrag spielen gleichzeitig viele rechtliche Aspekte eine Rolle: die Franchisegebühr und die Formel, die Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums wie Name, Marke und Logo, die Schulung und Unterstützung durch den Franchisegeber sowie die Art der Vertragsbeendigung. Seit dem Inkrafttreten des niederländischen Franchisegesetzes gelten darüber hinaus spezifische Offenlegungsanforderungen und eine obligatorische Konsultationspflicht bei Änderungen der Franchiseformel. Unsere Vertragsrechtsspezialisten vertreten sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer. Wir erstellen Franchiseverträge, prüfen bestehende Verträge und begleiten bei Verhandlungen über Änderungen oder Beendigungen. Zudem beraten wir zu den Anforderungen des niederländischen Franchisegesetzes und den Folgen der Nichteinhaltung.

Welche Risiken bestehen bei unklaren allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht?

Unklare oder nicht wirksam vereinbarte allgemeine Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) nach niederländischem Recht können dazu führen, dass Haftungsbeschränkungsklauseln (exoneratieclausules), Freizeichnungsklauseln und Vertragsstrafen (boetebedingen) in einem Verfahren vollständig außer Anwendung gelassen werden, sodass Ihre Organisation unbegrenzt für Schäden haftet, die Sie ausschließen wollten.

Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sind die am häufigsten verwendeten vertraglichen Instrumente in der Handelspraxis und zudem eine der am meisten unterschätzten Quellen rechtlicher Risiken. Eine Berufung auf allgemeine Geschäftsbedingungen scheitert in der Praxis häufig an formellen Voraussetzungen. Artikel 6:233 BW macht eine Klausel nämlich anfechtbar, wenn sie für die Gegenpartei unangemessen belastend ist — oder wenn der Verwender ihr keine angemessene Möglichkeit geboten hat, von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Wann diese Möglichkeit geboten ist, regelt Artikel 6:234 BW: durch Aushändigung vor oder bei Vertragsschluss, auf elektronischem Weg, oder — wenn das billigerweise nicht möglich ist — durch vorherige Bekanntgabe, dass die Bedingungen zur Einsicht bereitliegen oder bei der Handelskammer hinterlegt sind. Dieses Risiko ist jedoch mit gut gestalteten und korrekt angewendeten Bedingungen nach niederländischem Recht einfach beherrschbar.

Unsere Vertragsrechtsspezialisten erstellen allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf Ihren spezifischen Sektor, Ihre Produkte und Ihre Position in der Lieferkette zugeschnitten sind. Wir sorgen für rechtlich wasserdichte Bestimmungen und für eine korrekte Einbeziehung nach niederländischem Recht. Folglich prüfen wir bestehende AGB-Sets auf Risiken und aktualisieren diese bei Bedarf, beispielsweise bei Gesetzesänderungen oder der Ausweitung Ihrer Aktivitäten auf neue Märkte.

Wann gilt das UN-Kaufrecht (CISG) für Ihren Vertrag mit einer niederländischen Partei?

Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen zwischen Parteien aus verschiedenen CISG-Vertragsstaaten, sofern es nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde, und dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Konformitätsanforderungen, Rügefristen (klachttermijnen) und die verfügbaren Rechtsmittel zur Vertragsauflösung (ontbinding) nach niederländischem oder internationalem Recht.

International Geschäfte zu machen erfordert Verträge, die auch jenseits der Grenzen der Niederlande Bestand haben. Unsere niederländischen Vertragsrechtsanwälte begleiten niederländische und internationale Organisationen bei grenzüberschreitenden Handelsvereinbarungen, mit besonderem Augenmerk auf die Rechtswahl (rechtskeuze), die Gerichtsstandsvereinbarung (forumkeuze) und die Streitbeilegung. Dem CISG gehören derzeit 97 Vertragsstaaten an, darunter die Niederlande, Deutschland, China und die USA. Stand: August 2026; Quelle: UNCITRAL, Status CISG. Unsere Spezialisten beraten Sie, ob die Anwendung des CISG in Ihrer Situation vorteilhaft oder unerwünscht ist, und halten diese Wahl anschließend vertraglich fest.

Darüber hinaus beraten unsere niederländischen Anwälte zu Incoterms und der Risikoverteilung in der internationalen Lieferkette. Wir arbeiten mit Rechtspartnern in Europa, den USA, dem Vereinigten Königreich, China, Indien und anderen relevanten Märkten zusammen, sodass Ihre internationalen Verträge auch lokal Bestand haben.

Wie gehen unsere niederländischen Anwälte bei Vertragsbruch oder Nichterfüllung vor?

Bei Vertragsbruch oder Nichterfüllung (wanprestatie) nach niederländischem Recht stehen Ihnen je nach Fall mehrere Rechtsbehelfe offen, die sich unter Voraussetzungen auch kombinieren lassen: Erfüllung verlangen (nakoming vorderen), Schadensersatz fordern (schadevergoeding eisen, Artikel 6:74 BW), eigene Leistungen zurückhalten (opschorting, Artikel 6:262 BW), verrechnen (verrekening, Artikel 6:127 BW), vertraglich vereinbarte Rechtsbehelfe wie Vertragsstrafen geltend machen — oder den Vertrag auflösen (ontbinding) gemäß Artikel 6:265 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek). Welcher Weg der wirksamste ist, hängt von der Schwere der Pflichtverletzung, Ihren kommerziellen Interessen und Ihrer Beziehung zur Gegenpartei ab.

Bei der Auflösung sind zwei Einschränkungen zu beachten. Erstens berechtigt zwar grundsätzlich jede Pflichtverletzung zur Auflösung, nicht jedoch, wenn sie „aufgrund ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung“ die Auflösung nicht rechtfertigt (Artikel 6:265 Absatz 1 BW). Zweitens entsteht das Auflösungsrecht — soweit die Erfüllung nicht dauernd oder vorübergehend unmöglich ist — erst, wenn sich der Schuldner im Verzug (verzuim) befindet (Artikel 6:265 Absatz 2 BW).

Eine schriftliche Inverzugsetzung ist dabei nicht ausnahmslos erforderlich. Der Regelfall ist die Inverzugsetzung durch schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfrist (Artikel 6:82 BW). Der Verzug tritt jedoch auch ohne Mahnung ein, etwa wenn eine für die Erfüllung bestimmte Frist verstreicht, wenn die Verpflichtung auf unerlaubter Handlung beruht oder auf Schadensersatz gerichtet ist, oder wenn die Gegenpartei ankündigt, nicht erfüllen zu werden (Artikel 6:83 BW). Rechtsgrundlage: Burgerlijk Wetboek Boek 6.

Unsere niederländischen Vertragsrechtsanwälte analysieren Ihre rechtliche Position sofort und zeigen Ihre Optionen klar auf. Erfüllung kann im Hauptverfahren (bodemprocedure) eingefordert werden, jedoch auch im Wege der einstweiligen Verfügung (kort geding), wenn ein dringendes Interesse besteht, beispielsweise bei drohender Stilllegung Ihrer Produktion oder Lieferkette. Ein Eilverfahren führt deutlich schneller zu einer Entscheidung als ein Hauptsacheverfahren, das in der Regel länger als ein Jahr dauert. Feste Verfahrensdauern gibt es allerdings nicht: sie hängen vom zuständigen Gericht, der Dringlichkeit, der Komplexität und einer etwaigen Beweisaufnahme ab. Ein Schiedsverfahren beim ICC oder NAI kann je nach Institut, Streitwert und Zahl der Schiedsrichter schneller zu einer Entscheidung führen, bringt aber eigene Kosten für Schiedsrichterhonorare und Verwaltung mit sich.

Unsere Anwälte handeln entschlossen und überzeugend. Sobald ein Streit entsteht oder droht, erarbeiten wir sofort eine Strategie. Wir behalten dabei stets das Gesamtbild im Blick: Ihre Marktposition, Ihre Kundenbeziehungen und Ihren Ruf. Denn Prozessführung ist manchmal notwendig, aber eine gut ausgehandelte Einigung (schikking) ist oft schneller, kostengünstiger und besser für die Beziehung. Wir vertreten Ihre Organisation bei:

  • Erfüllungsansprüchen, Vertragsauflösung und Leistungsverweigerungsrecht (nakoming, ontbinding en opschorting) bei Vertragsbruch
  • Schadensersatzansprüchen (schadevergoedingsvorderingen) und Abwehr solcher Ansprüche
  • Auslegung und Durchsetzung vertraglicher Bestimmungen, einschließlich Vertragsstrafen (boeteclausules) und Haftungsausschlüssen (exoneraties)
  • Beendigung von Dauerschuldverhältnissen (duurovereenkomsten): Kündigung, Exit-Strategien und Ausgleichsfragen
  • Vertragswidrigkeit (non-conformiteit), Gewährleistung und versteckte Mängel (verborgen gebreken)
  • Einstweilige Verfügungsverfahren (kortgedingprocedures) bei dringenden kommerziellen Interessen
  • Internationale Schiedsverfahren bei der ICC, LCIA und dem NAI
  • Mediation und gütliche Einigung

Welche ESG-Pflichten gehören in Ihre Lieferkettenverträge — und ab wann?

Ob und wann europäische Nachhaltigkeitsregeln auf Ihr Unternehmen durchschlagen, hängt vom Anwendungsbereich der jeweiligen Regelung ab: von Unternehmensgröße und Umsatz, vom Produkt und von der Struktur Ihrer Lieferkette. Wo sie greifen, wirken sie sich auf Vertragsgestaltung, Informationsrechte, Lieferantenpflichten und Nachweismechanismen aus. Eine pauschale Pflicht, in jeden Handelsvertrag ESG-Klauseln aufzunehmen, gibt es dagegen nicht.

Die Zeitachse hat sich verschoben. Die Richtlinie (EU) 2025/794 — bekannt als „Stop the clock“ — hat die Berichtspflichten der CSRD für die zweite und dritte Welle um zwei Jahre verschoben und die Umsetzungsfrist der CSDDD auf den 26. Juli 2027 gelegt; die erste Unternehmensgruppe wendet die CSDDD ab dem 26. Juli 2028 an. Für viele mittelgroße Industrieunternehmen heißt das: nicht sofort, aber absehbar. Stand: August 2026 — die europäischen Vorgaben werden weiter überarbeitet; prüfen Sie den Stand für Ihr Unternehmen.

Je länger, internationaler und weniger transparent Lieferketten werden, desto umfangreicher werden die rechtlichen und Compliance-Pflichten. Die europäische ESG-Gesetzgebung stellt nämlich immer strengere Anforderungen an die Gestaltung, Überwachung und Dokumentation der Lieferkette. Wer frühzeitig regelt, wie Herkunft, Sorgfalt und Nachweise in der Kette dokumentiert werden, muss später weniger nachverhandeln. Unternehmen müssen jedoch über fundierte Kenntnisse der Herkunft von Rohstoffen, der Struktur ihrer Lieferanten und der Risikobereiche in ihrer Lieferkette verfügen.

Bei MAAK betrachten wir die gesamte Lieferkette und schaffen Struktur. Wir ermitteln Sorgfaltspflichten und Berichtspflichten und identifizieren, wo Ihre Organisation und Ihre (Unter-)Lieferanten Vereinbarungen vertraglich festhalten sollten. Unsere niederländischen Anwälte unterstützen Ihre Organisation bei der vertraglichen Umsetzung von:

  • CSRD: Nachhaltigkeitsberichtspflichten einschließlich der Wertschöpfungskette, übersetzt in Informations- und Berichtsklauseln gegenüber Lieferanten
  • CSDDD: Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt, festgehalten in Verhaltenskodizes, Prüfrechten und Abhilfemechanismen
  • EUDR: entwaldungsfreie Lieferkette, ausgearbeitet in Rückverfolgbarkeitsklauseln und Herkunftsverifizierungspflichten
  • Forced Labour Regulation: Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit, vertraglich gesichert durch Erklärungen und Prüfrechte gegenüber Lieferanten

Halten Sie ESG-Pflichten vertraglich mit Ihren Geschäftspartnern fest. Klare Vereinbarungen verhindern nämlich Streitigkeiten und legen einen eindeutigen Kurs fest, wenn ein Lieferant seinen ESG-Verpflichtungen nach niederländischem oder europäischem Recht nicht nachkommt. Unsere Spezialisten denken zudem aktiv über die kommerziellen Chancen nach, die ein gut strukturiertes ESG-Programm bei Ausschreibungen und neuen Kooperationen bietet. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Anwälten in Amsterdam auf für ein unverbindliches Erstgespräch zu den ESG-Vertragspflichten, die für Ihre Organisation gelten.

Wann ist ein Vertragsaudit für Ihre Organisation sinnvoll?

Ein Vertragsaudit (contractaudit) ist eine systematische rechtliche Überprüfung Ihrer bestehenden Vereinbarungen auf Risiken, Chancen und Optimierungspotenziale, und ist insbesondere sinnvoll bei Gesetzesänderungen, Erweiterung von Aktivitäten, einer neuen Lieferkettenstruktur oder bei Vorbereitung einer Fusion oder Übernahme nach niederländischem Recht.

Viele Organisationen schließen Verträge ab, pflegen diese anschließend jedoch unzureichend. Versäumte Kündigungsfristen (opzegtermijnen), stillschweigende Verlängerungen (stilzwijgende verlengingen) und veraltete Haftungsklauseln setzen Ihre Organisation jedoch unnötigerweise rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Ein Vertragsaudit durch unsere spezialisierten Anwälte für niederländisches Vertragsrecht in Amsterdam gibt Ihnen nämlich ein klares Bild davon, wo Ihr Vertragsportfolio verwundbar ist und welche Anpassungen Priorität verdienen.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Übersicht der Ergebnisse, einschließlich konkreter Empfehlungen für vertragliche Anpassungen. Folglich können unsere Anwälte diese Anpassungen direkt für Sie umsetzen, sodass Ihr Vertragsportfolio wieder aktuell, compliant und rechtlich robust ist. Möchten Sie wissen, was ein Vertragsaudit für Ihre Organisation bedeuten kann? Nehmen Sie Kontakt auf unter +31 (0)20 210 31 38 oder senden Sie eine E-Mail an mail@maakadvocaten.nl.

Warum wählen Unternehmen der Fertigungsindustrie MAAK Advocaten als Spezialisten für niederländisches Vertragsrecht?

MAAK Advocaten ist eine spezialisierte Anwaltskanzlei in Amsterdam mit Fokus auf die Fertigungsindustrie und Lieferkette. Unsere Anwälte für niederländisches Vertragsrecht vereinen juristische Tiefe mit branchenspezifischem Fachwissen, nämlich in Produktvorschriften, Supply-Chain-Compliance, internationalem Handel und der europäischen Gesetzgebung, die Ihre Verträge nach niederländischem Recht unmittelbar betrifft. Darüber hinaus sind mehrere unserer Anwälte in Deutschland aufgewachsen, darunter unser Gründungspartner Martin Krüger aus Heidelberg. Wir beraten deutschsprachige Mandanten und Kanzleien daher juristisch präzise und auf Augenhöhe, auf Deutsch, mit Verständnis für die deutsche Unternehmenskultur und vollständig nach niederländischem Recht.

Bei MAAK arbeiten Sie stets mit einem erfahrenen niederländischen Spezialisten zusammen, der:

  • täglich Hersteller, Importeure, Händler und Lieferanten in der Fertigungsindustrie nach niederländischem Recht berät
  • europäische Produkt- und Lieferkettengesetzgebung kennt und in vertraglichen Schutz übersetzt, der vor niederländischen und internationalen Gerichten Bestand hat
  • vor dem Amtsgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) und bei internationalen Schiedsgerichten wie der ICC, LCIA und dem NAI prozessiert
  • eng mit unseren Compliance-, Regulatory-Litigation- und Logistikspezialisten für einen integrierten Ansatz zusammenarbeitet
  • proaktiv erkennt, welche neuen niederländischen oder europäischen Gesetze Ihre Verträge betreffen, sodass Sie nicht überrascht werden
  • klare Beratung bietet und direkt erreichbar ist, auf Deutsch und Niederländisch

Wir bauen langfristige Beziehungen auf. Daraus entsteht eine Zusammenarbeit auf Basis von Vertrauen. Wir investieren in das Wissen über Ihre Organisation und weisen proaktiv auf wichtige Entwicklungen hin. Wir gehen über rechtliche Beratung hinaus: Wir verstehen Ihr Unternehmen, teilen Erfahrungen und liefern Ergebnisse. Haben Sie eine rechtliche Frage zu einem Handelsvertrag, einem laufenden Streit oder ESG-Pflichten in Ihrer Lieferkette nach niederländischem Recht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren spezialisierten Anwälten für niederländisches Vertragsrecht in Amsterdam auf. Wir sind bestrebt, Ihre Nachricht innerhalb eines Werktages zu beantworten, und laden Sie gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch ein, auch für ausländische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in den Niederlanden.

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Ein Haftungsausschluss (aansprakelijkheidsbeperking) nach niederländischem Recht ermöglicht es Vertragsparteien, ihre zivilrechtliche Haftung vertraglich zu begrenzen oder vollständig auszuschließen – jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen, die im Burgerlijk Wetboek (BW) geregelt sind. Diese Regelungen sind besonders relevant für internationale Unternehmen,

Ein auf niederländische Vertriebsvereinbarungen spezialisierter Anwalt in Holland erstellt Verträge zwischen Lieferanten und Vertriebshändlern, berät zu Wettbewerbsrecht, Exklusivitätsregelungen und Kündigungsfristen und vertritt Ihre Interessen bei Streitigkeiten über Vertragsverletzungen. Vertriebsvereinbarungen nach niederländischem Recht regeln kommerzielle Verhältnisse, bei denen der Vertriebshändler Produkte

Ein Markenrechtsanwalt in den Niederlanden schützt Ihre Handelsnamen, Logos und Produktbezeichnungen durch Begleitung von Markenanmeldungen, Führung von Widerspruchsverfahren und Vorgehen gegen Verletzer. Dieser Spezialist kombiniert juristische Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes mit strategischem Verständnis für Markenpositionierung, Schutzstrategien und Durchsetzung in den

Goodwill für einen Handelsvertreter wird nach Artikel 7:442 BW (Ausgleichsanspruch) in drei Phasen berechnet: Quantifizierung des Vorteils, den der Auftraggeber aus den vom Vertreter geworbenen Kunden erzielt, eine Billigkeitskorrektur basierend auf entgangener Provision und weiteren Umständen sowie Prüfung des gesetzlichen

Schadensersatz nach niederländischem Recht geltend machen bedeutet, dass Sie finanzielle Kompensation für erlittene Schäden fordern, die ein Dritter verursacht hat. Dies ist sowohl bei Vertragsverletzung (mangelhafte Vertragserfüllung) als auch bei unerlaubter Handlung möglich, wobei ein Kausalzusammenhang zwischen schadenverursachendem Ereignis und

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Ein Verstoß gegen die Exklusivität bei einem niederländischen Vertriebsvertrag entsteht, wenn der Lieferant Produkte über andere Kanäle im Exklusivgebiet verkauft oder der Vertriebshändler aktiv außerhalb seines zugewiesenen Territoriums tätig wird. Die geschädigte Partei kann Schadensersatz fordern und in schwerwiegenden Fällen

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