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Niederländisches Vertragsrecht

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Vertragsrecht in den Niederlanden

Unsere deutschsprachigen Anwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden sind erfahrene Rechtsexperten innerhalb der Branche, die sich mit einem frischen, scharfen und lösungsorientierten Blick um die Interessen Ihrer Organisationen kümmern. Bei Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Abnehmern oder intern zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern können Sie auf unsere rechtliche Unterstützung und Expertise zählen. Ihre Interessen stehen immer an erster Stelle. Niederländisches Vertragsrecht ist anders als deutsches Vertragsrecht. Unsere niederländischen Anwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden kennen Ihre Interessen und sind mit den rechtlichen und kulturellen Unterschieden vertraut. Unsere Fachanwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden sind sowohl in der Vertragsgestaltung für alle Arten von im Handelsrecht üblichen Verträgen als auch forensisch tätig und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten in den Niederlanden.

Remko Roosjen

Jacco Bruinsma

Sander van Someren Gréve

Max Schwillens

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Holländische Anwälte für Vertragsrecht

Mit Hilfe unserer deutschen Partnerkanzleien begleiten unsere niederländischen Vertragsrechtanwälte Sie selbstverständlich auch bei Ihren Angelegenheiten in den Niederlanden.

Im Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten unter anderem zu folgenden Themen:

  • Vertretung bei allen außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten aus Vertriebsverträgen vor niederländischen Gerichten oder niederländischen und internationalen Schiedsgerichten;
  • Rechtsberatung in den Niederlanden;
  • Erstellung von Entwicklungs- und Lieferverträgen für komplexe Projekte samt ergänzender Vereinbarungen wie Lieferabrufverfahren, Logistikvereinbarungen, Werkzeugverträge etc.
  • Prüfung und Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. allgemeine Einkaufs-, Liefer- oder Servicebedingungen)
  • Erstellung vertraglicher Dokumentationen zum Supply-Chain-Management;
  • Erstellung von Vertragshändlerverträgen, Handelsvertreterverträgen und Franchising-Verträgen samt ergänzender Vereinbarungen
  • Beratung in den Niederlanden zu sonstigen Vertriebsverträgen wie Kommissionärs- oder Handelsmaklerverträgen


Vertragsabschluss in den Niederlanden

Nach niederländischem Recht können Verträge im Wesentlichen ohne bestimmte Form abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass Verträge sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden können. Der Beweis für das Bestehen und die Bedingungen eines mündlichen Vertrags kann jedoch herausfordernd sein.

Verträge können sowohl mit juristischen Personen als auch mit Einzelpersonen abgeschlossen werden. Eine juristische Person muss von ihrem Direktor (oder einem bevollmächtigten Vertreter) vertreten werden, dessen Unterschrift die Zustimmung der Einheit signalisiert.

Allgemeine Vertragsklauseln in den Niederlanden

Wie in anderen Rechtsordnungen können auch in den Niederlanden Allgemeine Geschäftsbedingungen ein integraler Bestandteil des Vertrags werden. Beide Parteien müssen gegenseitig die Anwendbarkeit dieser Bedingungen vereinbaren. Dies kann durch eine ausdrückliche Erklärung in einem Vorschlag erreicht werden, mit der anderen Partei, die den Vorschlag ohne Einwände akzeptiert, oder durch eine ausdrückliche Einarbeitung in den Vertrag.

Es ist von größter Bedeutung, dass die Partei, die die Geschäftsbedingungen einführt, der anderen Partei die Möglichkeit bietet, sich vor oder während des Abschlusses des niederländischen Handelsvertrags damit vertraut zu machen.

Verträge in den Niederlanden

Das Verständnis der Feinheiten des niederländischen Vertragsrechts ist unerlässlich für Unternehmen, die in den Niederlanden tätig werden oder Partnerschaften mit niederländischen Unternehmen eingehen möchten. Bei MAAK Advocaten bieten wir wertvolle Einblicke und maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Niederländisches und Deutsches Vertragsrecht

Wenn ein deutsches Unternehmen einen Vertrag mit einem niederländischen Geschäftspartner abschließt, kann das Abkommen entweder nach deutschem oder niederländischem Recht geregelt sein, sofern nichts anderes angegeben ist. Obwohl das niederländische und das deutsche Vertragsrecht aufgrund bestimmter EU-Richtlinien viele Gemeinsamkeiten aufweisen, kann ihre praktische Anwendung zwischen den beiden Ländern erheblich variieren.

Dieser Unterschied in der Auslegung kann erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten aus grenzüberschreitenden Verträgen kommt. Wir empfehlen Unternehmen, wachsam und über die verschiedenen Auswirkungen dieser Regelungen informiert zu bleiben.

Zuständigkeit und anwendbares Recht in niederländisch-deutschen Verträgen

Das niederländische Recht ermöglicht es den Vertragsparteien, in ihren Verträgen den Gerichtsstand und das anwendbare Recht anzugeben. Bei der Ausarbeitung eines Vertrags zwischen einer deutschen und einer niederländischen Einheit wird die Wahl des Gerichtsstands häufig gemäß der EU-Verordnung 1215/2012 geprüft.

Falls der Gerichtsstand im Vertrag nicht angegeben ist, muss er basierend auf der genannten EU-Verordnung ermittelt werden. Es ist ratsam, den Gerichtsstand von Anfang an im Vertrag festzulegen. Dieser proaktive Ansatz hilft, unerwartete rechtliche Verfahren im Ausland zu vermeiden.

Neben der Zuständigkeit können Verträge auch das anwendbare Recht festlegen. Dies wird oft in niederländisch-deutschen Vertragsverhältnissen anhand der EU-Verordnung 593/2008 (Rome I) bewertet. Es ist klug, das anwendbare Recht im Vertrag festzulegen, um unvorhergesehene rechtliche Risiken und unerwünschte rechtliche Folgen zu minimieren.

Bei MAAK Advocaten liegt unser Engagement darin, erstklassige rechtliche Beratung zum niederländischen Vertragsrecht zu bieten. Wir verstehen die Feinheiten grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen und möchten Ihr vertrauenswürdiger Partner sein, um sie effektiv zu navigieren.


„Man fühlt sich dort sehr gut
aufgehoben, insbesondere weil
viele Mitarbeiter fließend Deutsch
sprechen und die Kommunikation
daher sehr einfach war.“

D. Ula