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Zeugen­vernehmung in den Niederlanden

Was bedeutet die Zeugenvernehmung in den Niederlanden?

Innerhalb eines Gerichtsverfahrens in den Niederlanden kommt es insbesondere darauf an, dass die Parteien ihre Aussagen durch Beweise untermauern, um den Richter von Ihrer Sicht zu überzeugen. Als Beweismittel kommen u.a. Zeugenvernehmungen in den Niederlanden in Betracht, die entweder schriftlich durch Zeugenaussagen eingereicht oder durch das Vernehmen von Zeugen im Gerichtsverfahren durchgeführt werden können. In diesem Beitrag erläutern unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, wie die Zeugenvernehmung in den Niederlanden abläuft und wann eine Zeugenvernehmung vor einem niederländischen Richter beantragt werden sollte.  

Was passiert, wenn Sie als Zeuge in den Niederlanden vorgeladen werden?

Wenn Sie in eine Rechtsstreitigkeit in den Niederlanden involviert sind, kann es sein, dass Sie von einem niederländischen Gericht dazu aufgefordert werden, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen und eine Aussage zu machen, selbst wenn Sie nicht in den Niederlanden ansässig sind. Wenn Sie in einem Zivilprozess als Zeuge vorgeladen wurden, sind Sie in der Regel zum Erscheinen verpflichtet. Ihr Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet, Ihnen die Gelegenheit geben, an der Zeugenvernehmung teilzunehmen. Wenn Sie beispielsweise wegen Krankheit nicht kommen können, müssen Sie dies im Voraus dem Gericht mitteilen. Das Gericht kann dann zum Beispiel entscheiden, dass für die Vernehmung ein anderer Tag anberaumt wird.  

Wie läuft eine Zeugenvernehmung in den Niederlanden ab?

Wenn im Gerichtsverfahren in den Niederlanden Beweis erhoben wird, erläutern die Parteien zunächst, wie sie den Beweis erbringen wollen. Erst danach finden die Zeugenvernehmungen der beweispflichtigen Partei statt, gefolgt von den Gegenbeweisen der anderen Partei. Über diese Zeugenvernehmungen werden selbstverständlich Protokolle erstellt, die den Anwälten nach dem Gerichtsverfahren auch zugesendet werden.

Sobald Sie von dem Richter aufgerufen werden, holt Sie ein Gerichtsmitarbeiter aus dem Wartezimmer oder dem Saal ab und bringt Sie in den Gerichtssaal. Wenn es mehr Zeugen gibt, wird jeder Zeuge einzeln vor Gericht vernommen. Die Zeugen sind grundsätzlich nicht zur gleichen Zeit im Gerichtssaal anwesend. Der Richter wird Sie zunächst nach Ihrem Namen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnort fragen. Sie müssen zudem mitteilen, in welchem Verhältnis Sie zu den Parteien stehen. Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, wird der Richter Sie darüber hinaus auffordern, einen Eid abzulegen. Sie müssen daher alle Fragen, die Ihnen gestellt werden, wahrheitsgemäß beantworten Das Begehen eines Meineids ist in den Niederlanden ebenfalls strafbar.

Der Richter beginnt die Vernehmung mit Fragen darüber, was Sie als Zeuge gesehen oder gehört haben. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, den Sachverhalt so zu schildern, wie Sie ihn erlebt haben. Wenn der Richter fertig ist, wird er zudem den Parteien die Möglichkeit geben, Ihnen Fragen zum Sachverhalt zu stellen. Während Ihrer Erklärung führt das Gericht Protokoll und liest dieses anschließend vor, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie mit dem Inhalt der Erklärung einverstanden sind, können Sie diese noch vor Ort unterschreiben. Als Zeuge können Sie zudem eine Entschädigung für verlorene Zeit, Reisekosten und alle weiteren notwendigen Ausgaben erhalten. Die Entschädigung wird von der Partei gezahlt, die Sie als Zeuge im Verfahren vorgeladen hat.

Antrag auf Zeugenvernehmung in den Niederlanden vor Einleitung des Gerichtsverfahrens

Ein niederländischer Anwalt kann zudem bereits vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einen Antrag auf Zeugenvernehmung im Zivilverfahren stellen. Der Richter wird dann entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird. Diese sogenannte vorläufige Zeugenvernehmung ist in Art. 186 Rv (Niederländische Zivilprozessordnung) geregelt. Eine vorläufige Zeugenvernehmung kann es der Person, die sie beantragt, ermöglichen, bereits vor Einleitung des Verfahrens bestimmte Tatsachen zu klären. Auf diese Weise können die Chancen auf ein Gerichtsverfahren besser eingeschätzt werden.

Ein Antrag auf Zeugenvernehmung muss klar und unmissverständlich sein: Warum ist es wichtig, dass die Zeugen aussagen, und über welche Tatsachen und Behauptungen können die Zeugen aussagen? Es ist nicht notwendig, eine Bewertung dessen vorzunehmen, worüber die Zeugen aussagen können, aber natürlich müssen die Gründe angegeben werden, warum diese Zeugen angehört werden müssen und warum dies zu den Ansprüchen beitragen würde. Ein Anwalt kann zudem vorher beantragen, die Anhörung hinter verschlossenen Türen stattfinden zu lassen. Das ist beispielsweise bei Familienangelegenheiten möglich. Unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte können zudem anberaumte Zeugenvernehmungen einer ausländischen Angelegenheit vor einem Gericht in den Niederlanden substitutionsweise verrichten.

Darüber hinaus ist es möglich, lediglich schriftliche Zeugenerklärungen bei Gericht einzureichen. Dies ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten von Vorteil, sodass Sie oder Ihre Zeugen nicht persönlich an einer Zeugenvernehmung vor einem niederländischen Richter teilnehmen müssen.

Keine Zeugenvernehmungen in niederländischen Eilverfahren

In sogenannten Eilverfahren (auch summarische Verfahren genannt) sind Zeugenvernehmungen nach niederländischem Recht jedoch nicht möglich. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz in den Niederlanden sollen schnell verlaufen, um Lösungen zu schaffen, die eine drohende Rechtsverletzung vermeiden. Dementsprechend gibt es im niederländischen Eilverfahren keinen Raum für die Befragung von Zeugen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Zeugenvernehmungen

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei Zeugenvernehmungen vor einem niederländischen Gericht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

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Telefon: +31 20 210 31 38
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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt.