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Einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden

Einstweiliger Rechtsschutz nach niederländischem Recht

Einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden einleiten, was bedeutet das? Unter einstweiligem Rechtsschutz versteht man im niederländischen Prozessrecht die Möglichkeit bestimme Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Gerichtsentscheidung über eine Klage wirksam zu schützen. Wenn Ihnen durch das Verhalten einer anderen Partei eine Rechtsverletzung droht und höchstwahrscheinlich in Kürze eintreten wird, kann ein normales Klageverfahren vor den niederländischen Gerichten zu lange dauern und Ihre Rechte daher nicht wirksam schützen. Unsere deutschsprachigen Anwälte sind im niederländischen Prozessrecht spezialisiert und können Sie bei dringlichen Angelegenheiten vor einem niederländischen Richter vertreten. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz nach niederländischem Recht zu ersuchen, bei welchen Angelegenheiten vorläufiger Rechtsschutz erforderlich sein kann und ob mithilfe des einstweiligen Rechtsschutzes Geldforderungen geltend gemacht werden können.

Das Eilverfahren in den Niederlanden

Während das deutsche Recht eine Trennung des vorläufigen Rechtsschutzes in Arrest zur Sicherung einer Geldleistung und einstweilige Verfügung zur Sicherung eines sonstigen Anspruchs vorsieht, kennt das niederländische Recht im vorläufigen Rechtsschutz nur eine Verfahrensart: das sogenannte „kort geding“, ein umfassendes Eilverfahren vor den niederländischen Gerichten. In einem anderen Beitrag haben wir das Eilverfahren nach niederländischem Recht sowie die Schritte eines solchen Verfahrens für Sie näher erläutert.

Welche Angelegenheiten eignen sich für den einstweiligen Rechtsschutz?

Bevor einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden vor einem Richter ersucht wird, muss zunächst durch einen niederländischen Anwalt beurteilt werden, ob sich die Angelegenheit überhaupt für den einstweiligen Rechtsschutz und das damit einhergehende Schnellverfahren eignet. So ist es beispielsweise nicht möglich, die Auflösung oder Aufhebung eines Vertrages zu verlangen. Es muss stattdessen eine Übergangsregelung begehrt werden. Ein Beispiel für ein einstweiliges Verfahren ist die Durchsetzung der Einhaltung einer Vereinbarung.

Als Unternehmer haben Sie oft nicht die Zeit, sich lange in Unsicherheit zu befinden, insbesondere wenn der Eintritt der Rechtsverletzung bereits droht. Mittels eines Eilverfahrens in den Niederlanden können Sie Ihren Anspruch daher häufig mit einem Zwangsgeld geltend machen. Darüber hinaus können Sie auch ein vorläufiges Rechtsbehelfsverfahren zur Aufhebung von (Schutz-)Pfändungen einleiten, z.B. wenn ein Bankkonto oder sonstiges Vermögen von Ihnen gepfändet wurde. Weitere Beispiele sind die Unterlassung von schädlichen Publikationen, die Eintreibung eines Geldforderungsanspruchs oder die Beseitigung einer bestehenden rechtswidrigen Situation.

Einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden und eine Geldforderung

Wenn Sie als Unternehmer im einstweiligen Rechtsschutz die Zahlung eines Geldbetrags verlangen, müssen Sie dies unter Angabe von Gründen plausibel machen. Dies gilt auch dann, wenn der geforderte Betrag nur eine Vorauszahlung darstellt. Da es sich bei einem Urteil im einstweiligen Rechtsschutz um eine einstweilige Verfügung handelt, sind Richter in Bezug auf Geldforderungen im Eilverfahren sehr zurückhaltend. Es muss nachgewiesen werden, dass es für Sie als Unternehmer dringend ist, dass Sie das Geld sofort erhalten. Dabei wird eine Abwägung zwischen Ihren Interessen und denen der Gegenseite vorgenommen. Da es sich um ein relativ kurzes Verfahren (mit weniger schützenden Verfahrensregeln) handelt, gilt eine strenge Begründungspflicht. Lassen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig von Anwälten spezialisiert im Prozessrecht beraten. Obwohl der Richter im einstweiligen Rechtsschutz grundsätzlich eine von ihm verhängte Maßnahme mit einem Zwangsgeld vollstrecken kann, ist dies nicht möglich, soweit es sich um eine Geldforderung handelt.

Einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden und das sogenannte Rückerstattungsrisiko

Erklärt der Richter im einstweiligen Rechtsschutz die vorläufige Vollstreckbarkeit einer Forderung, so geschieht dies im Wege einer einstweiligen Verfügung. Auf ein einstweiliges Verfahren kann (muss aber nicht) ein sogenanntes Hauptverfahren folgen. Dies ist ein „normales“ Verfahren bei dem mehr Verfahrensregeln zu beachten sind und welches daher grundsätzlich länger dauert. Wird nun beispielsweise eine Geldforderung in einem einstweiligen Verfahren für vorläufig vollstreckbar erklärt und erweist sich dies später als ungerechtfertigt, so kann es sein, dass bereits empfangene Mittel zurückgezahlt werden müssen. Kann der Kläger des Eilverfahrens dies nach einer Weile nicht tun (weil er z.B. insolvent ist), stehen Sie als „gewinnende“ Partei mit leeren Händen da. Um dies zu vermeiden, kann ein Beklagter auf das Rückgaberisiko hinweisen und geltend machen, dass Grund zu Annahme besteht, dass der Kläger mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in einem späteren Verfahren nicht in der Lage sein wird, die Rückzahlung vorzunehmen. Das Rückerstattungsrisiko kann durch die Bereitstellung von Sicherheiten, wie z.B. einer Bankgarantie, eliminiert werden.

Niederländischer Anwalt spezialisiert auf Prozessführung

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung im einstweiligen Rechtsschutz nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Anwalt für deutsch-niederländische Angelegenheiten.