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Wettbewerbs­verbot in den Niederlanden

Ein Wettbewerbsverbot in den Niederlanden kann Beschränkungen in Bezug auf die Art der Arbeit, den neuen Arbeitgeber (z. B. kein Wechsel zu einem Konkurrenten), das geografische Gebiet, den Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder die Gründung eines eigenen Unternehmens beinhalten. Ein Arbeitgeber kann auch ein Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot mit einem arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen oder Auftragnehmer vereinbaren. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter.

WAS IST BEI EINEM WETTBEWERBSVERBOT IN DEN NIEDERLANDEN ZU BEACHTEN?

Es ist wichtig, dass das Wettbewerbsverbot in den Niederlanden gültig ist, da es sonst vor Gericht nicht geltend gemacht werden kann. So ist es beispielsweise wichtig, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag erklärt, warum ein Wettbewerbsverbot und/oder ein Abwerbeverbot wichtig ist. Arbeitgeber tun dies häufig nicht, so dass ein Gericht schnell entscheiden kann, dass die Klausel nicht gültig ist (und daher vom Gericht für ungültig erklärt wird) und der Arbeitnehmer daher nicht an sie gebunden ist. Nach der niederländischen Rechtsprechung kann sich ein Arbeitgeber jedoch nicht mit einer Erklärung begnügen, die allgemeiner für mehrere Arbeitnehmer gilt. Die Erklärung/Begründung muss also wirklich maßgeschneidert sein.

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist es auch ratsam, sich zu erkundigen, ob er oder sie noch an ein Wettbewerbsverbot (oder Abwerbeverbot) gebunden ist.

STRENGERE ANFORDERUNGEN AN EIN WETTBEWERBSVERBOT IN EINEM ZEITVERTRAG

Wird in den Niederlanden ein Wettbewerbsverbot in einen Zeitarbeitsvertrag aufgenommen, gelten für diese Klausel noch strengere Anforderungen. Ein Wettbewerbsverbot darf nicht in einen Zeitvertrag aufgenommen werden, es sei denn, es bestehen gewichtige geschäftliche Interessen, die im Arbeitsvertrag genannt und begründet werden. Fehlt eine solche Rechtfertigung, ist das Wettbewerbsverbot in der Regel nichtig.

AUF WETTBEWERBSVERBOTE SPEZIALISIERTER ANWALT IN DEN NIEDERLANDEN

Möchten Sie eine Beratung zu einem Wettbewerbsverbot in den Niederlanden? Möchten Sie wissen, worauf Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrags achten müssen, oder möchten Sie, dass ein Rechtsanwalt in den Niederlanden Ihren Arbeitsvertrag prüft? Dann beraten Sie unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden für Wirtschaftsrecht gerne oder begleiten Sie bei Verfahren vor den niederländischen Gerichten.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.