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Vertriebsvertrag nach niederländischem recht

Was ist eine Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht?

Der Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht ist ein Vertriebsvereinbarung zwischen Händler (Absatzmittler) und Lieferant oder Hersteller. Der Händler (Groß-Kleinhändler) ist vom Lieferant oder Hersteller in den Absatzvertrieb eingeschaltet. Der Händler ist der Vertriebspartner des Lieferanten oder Herstellers. Unsere Anwälte in den Niederlanden haben viel Erfahrung mit der Erstellung von Vertriebsverträgen und hilfen Ihnen gerne weiter in Holland.

Vertriebsvertrag mit einem holländischen Vertragspartner

Der Vertragshändler hat in der Regel mit dem Hersteller als Rahmenvertrag einen Vertragshändlervertrag. Der Vertragshändler erhält beim Bezug der Waren üblicherweise vom Hersteller Rabatte. In der Gestaltung seiner Verkaufspreise ist der Vertragshändler frei; seinen Verdient bezieht der Vertragshändler aus der Gewinnmarge. Das Distributionsrecht in den Niederlanden ist nicht gesetzlich geregelt. Die Rechtsprechung in den Niederlandenhat aber Grundsätze entwickelt, nach denen unter Umständen eine analoge Anwendung von Handelsvertreterrecht auf Vertragshändler in Betracht kommt. Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch darin, dass ein Händler in den Niederlanden am Ende der Vertriebsvereinbarung keinen Goodwill (Ausgleichsanspruch) erhält. Da der Vertragshändler in Holland grundsätzlich im Gegensatz zum Handelsagent als Eigenhändler seinen eigenen Kundenstamm gründet, ist wichtigste Voraussetzung hier neben der Eingliederung in die Vertriebsorganisation des Herstellers die Verpflichtung, dem Hersteller spätestens bei Vertragsbeendigung die Kundendaten zu überlassen. Unsere Anwälte hilfen Ihnen damit gerne weiter.

Erstellung eines Vertriebsvertrages

Als deutscher Lieferant stehen Sie möglicherweise in Geschäftskontakt mit niederländischen Händlern, was dazu führen kann, dass Sie im Streitfall dem niederländischen Recht unterliegen. Jetzt gilt es zu beachten, dass es wichtige Unterschiede zwischen den deutschen und den niederländischen gesetzlichen Regeln zu Vertriebsverträgen gibt. Ein zentrales Beispiel hierfür ist die Ausgleichanspruch eines Vertreibers nach deutschem Recht, die nach niederländischem Recht grundsätzlich nicht geschuldet ist.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem unserer deutschsprachigen Anwälte, der auf niederländisches Vertragsrecht spezialisiert ist, beraten, wenn Sie einen Vertriebsvertrag mit einem niederländischen Vertragspartner abschließen.

Welche Klauseln gehören in eine Vertriebsvertrag?

Es kann sich bei einem der Vertragspartner um jede Art von Händler handeln. Ein Vertriebsvertrag ist oft ein Rahmenvertrag, unter dem die einzelnen Kaufverträge hängen. Es ist ein Dauerschuldverhältnis über eine längerfristige Kooperation, die gesetzlich in den Niederlanden jedoch nicht gesondert geregelt sind. Deshalb gibt es verschiedene Varianten der Distributionsverträge. Grundsätzlich wird in einem solchen Distributionsvertrag die Zusammenarbeit zwischen einem herstellenden Unternehmen und einem Vertriebspartner geregelt. Dazu gehören unter anderem:

  • Angaben zu den Vertragsparteien,
  • Beschreibungen der Produkte oder Leistungen, die vertrieben werden sollen,
  • Angaben zu den konkreten Aufgaben beider Parteien,
  • Vereinbarungen zu allen finanziellen Aspekten, wie Provisionsabrechnung (Rabatthöhe auf Einkaufspreise, Lizenzgebühren), die Zahlungsfristen und die Modalitäten der Abrechnung,
  • Definition von Vorgängen, die einer Zustimmung bedürfen,
  • Regelungen bei Unstimmigkeiten und in Konfliktfällen,
  • Regelungen zu Fragen des Gebietsschutzes (Exklusivität vs. Nicht-Exklusivität, räumliche Begrenzung des Vertriebsgebiets (Ländern), Portfolio der zu vertreibenden Produkte (oft in Anlagen),
  • Vereinbarungen zur Vorgehensweise beispielsweise bei der Akquisition, bei Marketingmaßnahmen und bei der Ausgestaltung von Verträgen mit Kunden,
  • Vereinbarungen zu Schulungsmaßnahmen der Vertriebsmitarbeiter und
  • Angaben zur Laufzeit und den Kündigungsmodalitäten.
  • Wettbewerbsbeschränkungen während der Vertragslaufzeit: insbesondere nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen.

Streitfall über einen bestehenden Distributionsvertrag

In einem Streitfall über einen bestehenden Distributionsvertrag vertreten wir die Interessen des Vertreibers oder Lieferanten / Herstellers. Ob es sich um einzelne Klauseln in einem Vertriebsvereinbarung oder um die Beendigung eines Vertrages handelt als niederländische deutschsprachige Anwälte kommen die Experten von MAAK zum Einsatz.

Laufzeit einer VERTRIEBSVEReinbarung

Der Vertriebsvertrag legt die wichtigsten Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Händler fest. Die Parteien vereinbaren darin zum Beispiel die Dauer des Vertriebsverhältnisses (ob befristet oder unbefristet) oder auch, ob der Händler ausschließlich zum Vertrieb innerhalb eines bestimmten Vertragsgebiets (z. B. in den Niederlanden, den Beneluxländern oder Europa) berechtigt ist. In einigen Fällen ist auch ein Importvertrag Teil des Vertriebsvertrags. Es ist ratsam, die Dauer einer Vertriebsvereinbarung richtig festzulegen. Wenn eine Diskussion über eine Vertriebsvereinbarung entsteht, geht es oft um die Kündigungsfrist, innerhalb derer eine Vereinbarung beendet wird. Dies geht oft Hand in Hand mit der Frage, ob zusätzlicher Schadenersatz zu leisten ist. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem niederländischen Anwalt beraten.

KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN EINES VERTRIEBSVERTRAGS

Im Vertriebsvertrag regeln Sie, in welchem Zeitraum und auf welche Weise der Vertrag gekündigt werden kann. Auch die Kündigungsfrist kann im Vertriebsvertrag festgelegt werden. Wenn ein befristeter Vertriebsvertrag geschlossen wurde (z. B. mit einer Laufzeit von zwei Jahren), können wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten, sich schon früher von Ihrem niederländischen Vertragspartner zu trennen.

Wenn Sie einen Vertriebsvertrag dagegen auf unbestimmte Zeit abschließen, kann dieser grundsätzlich jederzeit beendet werden. Die Frist, innerhalb derer der Vertriebsvertrag gekündigt werden kann, hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab wie beispielsweise der Dauer des Vertriebsvertrags. Teilweise müssen jedoch auch schwerwiegende Gründe für eine wirksame Kündigung eines Vertriebsvertrags vorliegen. Zu diesem Thema gibt es eine Menge niederländischer Rechtsprechung und die Anwälte von MAAK Advocaten unterstützen Sie gerne dabei, eine rechtswirksame und für Ihren Fall passende Kündigung durchzuführen.

Kündigung einer Vertriebseinbarung durch einen niederländischen Anwalt

Es empfiehlt sich, sich von einem spezialisierten niederländischen Anwalt beraten zu lassen, wenn Sie einen Vertriebsvertrag mit Ihrem niederländischen Vertragspartner kündigen möchten, insbesondere wenn niederländisches Recht gilt. Ihr niederländischer Anwalt kann Sie dabei unterstützen und Sie über alle Gesichtspunkte informieren, die es bei der Kündigung eines Vertriebsvertrags zu beachten gilt. Darüber hinaus kann Ihr Anwalt sicherstellen, dass Sie die Kündigung rechtswirksam durchführen und alle Formalitäten beachtet werden.

Natürlich helfen wir Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie mit der Kündigung eines Vertriebsvertrages konfrontiert werden und Ihrem Unternehmen dadurch schwerwiegende Schäden entstehen können. Alle Umstände des Einzelfalls spielen hier eine Rolle bei der Frage, ob die Kündigung auch wirklich rechtswirksam ist. Es kann z. B. sein, dass eine längere Kündigungsfrist einzuhalten ist oder dass ein schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegen muss. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es in Ihrer Angelegenheit zu einem Zivilverfahren kommt (Hauptsacheverfahren oder vorläufiger Rechtsschutz), wird das Gericht die Rechtswirksamkeit der Kündigung anhand ihrer Angemessenheit und Billigkeit beurteilen. Dazu kann ein Entschädigungsanspruch kommen.

Hollländischer Rechtsanwalt aus Amsterdam spezialisiert auf Vertriebsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zu Vereinbarungen bzw. Vertriebsverträgen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Remko Roosjen | Anwalt für Distributionsverträge.

FAQ über einen Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht

Was ist einen Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht?

Der Vertriebsvertrag nach niederländischem Recht ist ein Vertriebsvereinbarung zwischen Händler (Absatzmittler) und Lieferant oder Hersteller. Der Händler (Groß-Kleinhändler) ist vom Lieferant oder Hersteller in den Absatzvertrieb eingeschaltet. Der Händler ist der Vertriebspartner des Lieferanten oder Herstellers. Unsere Anwälte in den Niederlanden haben viel Erfahrung mit der Erstellung von Vertriebsverträgen und hilfen Ihnen gerne weiter in Holland.

Wie kann ich eine Vertriebsvereinbarung kündigen?

Wenn Sie einen Vertriebsvertrag dagegen auf unbestimmte Zeit abschließen, kann dieser grundsätzlich jederzeit beendet werden. Die Frist, innerhalb derer der Vertriebsvertrag gekündigt werden kann, hängt dann von den Umständen des Einzelfalls ab wie beispielsweise der Dauer des Vertriebsvertrags. Teilweise müssen jedoch auch schwerwiegende Gründe für eine wirksame Kündigung eines Vertriebsvertrags vorliegen. Zu diesem Thema gibt es eine Menge niederländischer Rechtsprechung und die Anwälte von MAAK Advocaten unterstützen Sie gerne dabei, eine rechtswirksame und für Ihren Fall passende Kündigung durchzuführen.

Welche Klauseln gehören in eine Vertriebsvertrag?

Es kann sich bei einem der Vertragspartner um jede Art von Händler handeln. Ein Vertriebsvertrag ist oft ein Rahmenvertrag, unter dem die einzelnen Kaufverträge hängen. Es ist ein Dauerschuldverhältnis über eine längerfristige Kooperation, die gesetzlich in den Niederlanden jedoch nicht gesondert geregelt sind. Deshalb gibt es verschiedene Varianten der Distributionsverträge. Grundsätzlich wird in einem solchen Distributionsvertrag die Zusammenarbeit zwischen einem herstellenden Unternehmen und einem Vertriebspartner geregelt.