Der Vertragshändlervertrag im niederländischen Recht ist ein Vertrag, bei dem sich der Lieferant verpflichtet, mit einer bestimmten Beständigkeit Vertragswaren an den Vertragshändler (im niederländischen der „distributeur“) zu liefern. Der Vertragshändler vertreibt die Vertragswaren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Vertragsgebiet. Auch im niederländischen System ist der Vertragshändlervertrag nicht spezifisch im Gesetz geregelt, sodass die allgemeinen Bestimmungen des niederländischen Vertragsrechts Anwendung finden. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden besprechen diese Vereinbarung
Der Abschluss eines Vertragshändlervertrags mit einer niederländischen Partei
Es empfiehlt sich, den Inhalt des Vertragshändlervertrages genau zu regeln. Der Abschluss eines Vertragshändlervertrags mit einer niederländischen Partei kann kulturellen und geschäftlichen Unterschieden unterliegen. Häufig wird dem Vertragshändler ein Alleinvertriebsrecht eingeräumt und zusätzlich ein Gebietsschutz zu seinen Gunsten vereinbart (Exklusivität). In den meisten Fällen wird der Vertragshändler zu einer Mindestabnahme der Vertragsware verpflichtet. Daneben werden in den meisten Fällen auch Bestimmungen zur Bestellung und Bezahlung, Werbung und Informationen und Urheberrechten vertraglich geregelt. Darüber hinaus sollten im Vertragshändlervertrag immer auch Bestimmungen zur Dauer des Vertrages und zur Beendigung des Vertrags aufgenommen werden.
Wettbewerbsbeschränkungen und kartellrechtliche Aspekte
Bei einem Vertragshändlervertrag müssen auch immer Wettbewerbsbeschränkungen und kartellrechtliche Aspekte beachtet werden. Insbesondere Klauseln zur Exklusivität können einen Verstoß gegen das europäische oder niederländische Kartellrecht darstellen. Klauseln, die einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß beinhalten, sind nichtig. Ob eine entsprechende Klausel oder Vereinbarung nichtig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
KÜNDIGung EINEs Vertragshändlervertrages nach niederlÄNDIASCHEM RECHT
Die Kündigung eines Vertragshändlervertrages nach niederländischem Recht ist nicht gesetzlich verankert. In der Rechtspraxis werden die Bestimmungen über die Beendigung von Verträgen angewendet. Wenn die Parteien das Ende des Vertragshändlervertrages bzw. die Beendigung vertraglich geregelt haben, gelten diese Bestimmungen. Auch wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung zur Beendigung getroffen haben, ist der Vertrag in vielen Fällen kündbar. Hierbei muss jedoch eine Kündigungsfrist beachtet werden, deren Länge sich nach allen Umständen des Einzelfalls bemisst. Außerdem ist relevant, ob der Vertragshändlervertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eingegangen wurde.
Niederländische Anwälte spezialisiert auf Vertriebsrecht
Unsere Anwälte sind Spezialisten im Vertriebsrecht und beraten Sie gerne zu allen Fragen des Vertragshändlervertrages im niederländischen Recht. Unsere Anwälte sprechen deutsch und beraten Sie gerne in Ihrer Sprache. Sie sind mit den kulturellen Unterschieden des niederländischen und deutschen Vertriebsrechts vertraut und setzten diese Erfahrung gezielt bei der Beratung ein.
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