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Handelsvertreter­vertrag nach niederländischem recht

Handelsvertreter in den Niederlanden

Was ist ein Handelsvertretervertrag?

Als Handelsvertreter nach niederländischem Recht wird ein selbständiger Gewerbetreibender bezeichnet, welcher damit beauftragt wird, für einen beziehungsweise mehrere andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden sind u.a. spezialisiert im niederländischen Handelsvertreterrecht und beraten Sie gerne bei Fragen rund um Ausgleichsanspruch, Provisionen, Erstellung, Abschluss und Kündigung eines Handelsvertretervertrages. In den Niederlanden wird ein Handelsvertretervertrag häufig als ‚Agenturvertrag‘ (‚agentuurovereenkomst‚) definiert.

Handelsvertretervertrag nach niederländischem Recht

Im Wesentlichen besteht die Rolle des Handelsvertreters darin Verkäufe im Namen des Auftraggebers zu erleichtern oder zu beschaffen. Das niederländische Bürgerlichen Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek) definiert einen Handelsvertretervertrag als einen Vertrag, bei dem eine Partei, der Auftraggeber, eine andere Partei, den Handelsvertreter, beauftragt und dieser sich verpflichtet, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit und gegen Entgelt als Vermittler beim Abschluss von Verträgen tätig zu werden und gegebenenfalls solche Verträge in demselben und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen, ohne dessen Bediensteter zu sein. Ein Handelsvertretervertrag ist von einem Vertriebsvertrag zu unterscheiden. Bei einem Vertriebsvertrag schließt der Vertriebshändler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Dritten ab.

Rechtliche Bestimmungen für Agenturverträge im niederländischen Zivilgesetzbuch

Wenn der Auftraggeber und der Handelsvertreter keine Rechtswahl getroffen haben und der Handelsvertreter die Vertretung in den Niederlanden führt, neigen die Gerichte in den Niederlanden grundsätzlich dazu, niederländisches Recht anzuwenden. Die niederländischen Gerichte neigen ferner dazu, ein vom Handelsvertreter und vom Auftraggeber gewähltes Recht nicht anzuwenden wenn dieses Recht keinen wirklichen Zusammenhang mit der Beziehung zwischen den Parteien aufweist.

Das niederländische Recht enthält eine besondere rechtliche Regelung für Handelsvertreterverträge. Während sich das niederländische Recht an den Grundsatz der Vertragsfreiheit hält, ist ein großer Teil des Handelsvertreterrechts zwingendes Recht. Das bedeutet, dass es den Parteien nicht gestattet, von diesen Bestimmungen abzuweichen. Vertragliche Bestimmungen, die vorgeben, von zwingenden Bestimmungen abzuweichen, sind nichtig und entfalten keine Rechtswirkung. Ein niederländischer Rechtsanwalt kann Sie bei der Ausarbeitung eines Handelsvertretervertrags unterstützen, der mit den zwingenden Bestimmungen des niederländischen Handelsvertreterrechts im Einklang steht. MAAK Advocaten hilft Ihnen bei Ihren Handelsvertreterverträgen gerne weiter.

Welche Regelungen treffen Sie in einem niederländischen Handelsvertretervertrag?

Nach niederländischem Handelsvertreterrecht muss der Vertreter weder in den Niederlanden wohnen, noch ein Büro haben oder in den Niederlanden eingetragen sein. Ein Handelsvertreter mit einer Unternehmensorganisation in den Niederlanden ist gesetzlich verpflichtet, sich in das Handelsregister der Handelskammern in den Niederlanden eintragen zu lassen. Wenn der Auftraggeber keine Niederlassung in den Niederlanden hat, ist der Handelsvertreter ebenfalls verpflichtet, den Auftraggeber in das Handelsregister einzutragen. Wenn der Unternehmer eine Niederlassung in den Niederlanden hat, ist er direkt zur Eintragung verpflichtet.

Handelsvertreterverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform. Es gibt jedoch Klauseln, die der Schriftform bedürfen, um wirksam sein. Ein deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden kann Sie bei der Ausarbeitung eines wirksamen Handelsvertretervertrags unterstützen, um die rechtliche Wirksamkeit aller Klauseln zu wahren.

Wettbewerbsverbotsklauseln nach niederländischem Recht

Wettbewerbsverbotsklauseln werden häufig in Handelsvertreterverträgen aufgenommen. Sie sind jedoch nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen werden und auf weniger als zwei Jahre befristet sind. Eine Wettbewerbsverbotsklausel muss auf die Waren und/oder Dienstleistungen und das Gebiet des Handelsvertreters beschränkt sein. Wenn die Auswirkungen einer Wettbewerbsverbotsklausel in einem Handelsvertretervertrag als missbräuchlich oder als unverhältnismäßig nachteilig für den Handelsvertreter angesehen wird, kann das Gericht die Auswirkungen einer Wettbewerbsverbotsklausel in einem Handelsvertretervertrag für nichtig erklären oder abmildern.

Provision nach niederländischem Handelsvertreterrecht

Das niederländische Handelsvertreterrecht regelt nicht ausdrücklich die Höhe der Provision, die an den Handelsvertreter zu zahlen ist; wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Handelsvertreter keine spezifische Provision vereinbart wurde, hat der Handelsvertreter unter den gegebenen Umständen Anspruch auf eine angemessene Provision.

Beendigung eines Handelsvertretervertrags nach niederländischem Recht

Ein Handelsvertretervertrag kann für einen bestimmten Zeitraum oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Wenn der Handelsvertretervertrag für einen festen Zeitraum abgeschlossen wurde, kann eine Kündigung während dieses Zeitraums nur dann erfolgen, wenn eine solche vorherige Kündigung im Handelsvertretervertrag vereinbart wurde. Wenn ein Handelsvertretervertrag, der für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, über diesen Zeitraum hinaus fortbesteht (und keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Handelsvertreter getroffen werden), wird der Vertrag von Rechts wegen als ein Vertrag auf unbestimmte Zeit angesehen.

Ein Handelsvertretervertrag auf unbestimmte Zeit enthält in der Regel eine Bestimmung über die Kündigung. In den meisten Fällen beinhalten solche Kündigungsbestimmungen die Regelung der Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist. Nach niederländischem Handelsvertreterrecht variiert die Mindestkündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten, je nach Dauer des Handelsvertretervertrags.

Ausgleichsanspruch nach niederländischem recht

Bei der Beendigung eines Handelsvertrages hat der Handelsvertreter inden Niederlanden Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (‚goodwill‘). Dies ist aber nu der Fall wenn der Handelsvertreter neue Kunden geworben hat oder bestehende Geschäftsbeziehungen erweitert hat, woraus wirtschaftlich gesehen für den Unternehmer auch noch nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Vorteile bestehen und Bezahlung eines Ausgleichs angemessen ist. 

In Übereinstimmung mit den Handelsvertreterbestimmungen im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch darf diese Ausgleichszahlung (Goodwill) die Summe der durchschnittlichen Jahresprovision während der letzten fünf Jahre nicht überschreiten (oder, wenn der Handelsvertretervertrag weniger als fünf Jahre andauerte, den Jahresdurchschnitt während des tatsächlichen Zeitraums).

Kündigung wegen dringender Ursache eines Handelsvertretervertrags

Die Kündigung eines Handelsvertretervertrags nach niederländischem Recht kann sofort erfolgen, wenn ein dringender Grund vorliegt. Stellt das niederländische Gericht jedoch fest, dass es keinen solchen dringenden Grund gab, ist es möglich, dass die kündigende Partei zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet wird.

Unsere Anwälte in den Niederlanden haben sich über die Jahre Fachwissen Handelsvertreterrecht angeeignet und unterstützen Sie gerne bei dem Abschluss eines Handelsvertretervertrages oder bei Fragen zu Provisionen, Kündigungen und Abfindungen. 

Verjährung GOODWILL anspruch in den Niederlanden

Die gesetzliche Verjährungsfrist nach niederländischem Recht ist mit 5 Jahren in Holland länger als z.B. in Deutschland. Nur im Falle eines Anspruches wegen ungültiger Kündigung eines Handelsvertretervertrags gilt eine verkürzte Frist von einem Jahr. Anders als in Deutschland kann die Verjährung in den Niederlanden rechtsgültig durch eine Zahlungsaufforderung ausgesetzt oder unterbrochen werden.

Anwalt spezialisiert auf Handelsvertreterrecht

Kontaktieren Sie bei Fragen zum Thema Handelsvertreterrecht unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam. MAAK Advocaten hilft Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Remko Roosjen | Anwalt für Vertragsrecht.