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Urheberrechts­verletzung in den Niederlanden

Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden

Das Urheberrecht in den Niederlanden ist ein ausschließliches Recht des Herstellers eines Werkes, dieses Werk zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Die zugrunde liegende Idee ist, dass ein Schöpfer für seine kreativen Bemühungen belohnt werden sollte. Das Urheberrecht in den Niederlanden stimuliert auch die Schaffung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, was wiederum einen Beitrag zur Gesellschaft leistet. Das Urheberrecht bietet daher Vorteile für den Hersteller. Als Urheber ist es daher wichtig zu wissen, was diese Exklusivrechte genau beinhalten und in welchen Fällen das Urheberrecht verletzt wurde. In diesem Blog bespricht unser Anwalt für Urheberrecht in den Niederlanden die wichtigsten Aspekte der Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden.

Wann liegt ein Urheberrecht nach Niederländischem Recht vor?

Um urheberrechtlichen Schutz zu erhalten, muss es sich um ein Werk handeln. Beispiele sind ein Buch, ein Bauplan, ein Computerprogramm und jedes andere Produkt aus dem Bereich der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Es ist wichtig, dass diese Arbeit nicht von der eines anderen abgeleitet ist und dass eine kreative Wahl gegeben ist.[1] Diese Anforderungen werden in der Regel recht schnell erfüllt.

Wann bin ich der Schöpfer?

Wenn Sie sich auf den Urheberrechtsschutz berufen wollen, ist es wichtig, dass Sie der Schöpfer des Werkes sind. Der Schöpfer ist die Person, die das geistige Werk geschaffen hat und nicht die Person, die die materielle Kopie angefertigt hat.[2] Es wird vermutet, dass derjenige der Urheber ist, der am oder im Werk als solcher angegeben ist oder, falls dies nicht der Fall ist, bei der Veröffentlichung des Werkes als Urheber bekannt gegeben wurde.

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen von der Regel, dass das Urheberrecht automatisch dem Hersteller gehört.
Wurde das Werk nach dem Entwurf einer anderen Person und unter deren Leitung und Aufsicht geschaffen, so gilt diese Person als Hersteller. Wenn das Werk geschaffen wird, während der Hersteller in den Diensten einer anderen Person steht, wird die Person, in deren Diensten das Werk geschaffen wurde, als der Hersteller angesehen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Dasselbe gilt für eine öffentliche Einrichtung, einen Verein, eine Stiftung oder eine Gesellschaft, die ein Werk so veröffentlicht, als wäre es ihr eigenes, ohne eine Person als Urheber zu nennen.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden vor?

Wenn Sie festgestellt haben, dass ein Werk existiert, dessen Urheber Sie sind, stehen Ihnen die folgenden Rechte zu.

In erster Linie haben Sie das Recht, das Werk zu vervielfältigen. Das heißt: Vervielfältigen, Drucken, Kopieren, Verarbeiten, Übersetzen, Speichern, usw. In allen Fällen müssen geschützte Elemente des Werks von einem Dritten kopiert werden, damit eine Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden des Vervielfältigungsrechts vorliegt. Darüber hinaus ist es Dritten gestattet, das Werk so zu bearbeiten, dass ein ausreichender Abstand zum Originalwerk eingehalten wird. Dies wird als freie Vereinbarung bezeichnet und muss von Fall zu Fall festgelegt werden. Auch eine vorübergehende Vervielfältigung für Dritte ist zulässig. Dies gilt z. B. für das sog. Caching oder Browsing.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, das Werk zu veröffentlichen. Das bedeutet, dass die Arbeit in irgendeiner Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Es sind sowohl materielle als auch immaterielle Veröffentlichungen möglich. Materielle Veröffentlichung bedeutet zum Beispiel, ein Buch auf den Markt zu bringen. Eine immaterielle Offenlegung kann z. B. erfolgen, wenn ein Dritter einen Hyperlink zu Ihrem Werk verwendet. Sind Sie im Zweifel, ob eine Offenlegung durch einen Dritten vorliegt? Unsere Anwälte in den Niederlanden können Sie dazu beraten.

Zudem haben Sie auch Persönlichkeitsrechte. Diese stellen sicher, dass Sie das Recht haben, dass Ihr Name genannt wird, und dass Sie sich gegen die von anderen vorgenommenen Änderungen am Werk und die Veröffentlichung in veränderter Form oder im veränderten Kontext wehren können.  

Gesetzliche Beschränkung in den Niederlanden für Urheberrecht anwendbar?

Das Gesetz („Auteurswet„) enthält eine Reihe von Einschränkungen, die Urheberrechtsverletzungen in den Niederlanden beseitigen können. So ist es beispielsweise erlaubt, das Werk zu zitieren und unter bestimmten Umständen als Parodie zu verwenden. Die private Nutzung des Werkes ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls erlaubt. Unsere Anwälte können Ihnen mehr über die möglichen Einschränkungen, die in Ihrem Fall gelten, sagen.

Fachanwalt für Urheberrecht in den Niederlanden

Unsere auf das Urheberrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in den Niederlanden sehen eine zunehmende Anzahl von Streitigkeiten im Bereich des Urheberrechts. Unser Team ist mit allen aktuellen Entwicklungen vertraut und wir kann Sie zu allen Aspekten dieses Bereichs beraten. Wenn Sie sich fragen, ob Ihnen ein Urheberrecht zusteht, oder wenn Sie sich in einem Streit mit einem Urheberrechtsinhaber befinden, können wir Ihnen helfen. Wir können Sie natürlich auch bei (möglichen) Streitigkeiten unterstützen.

Ihr Ansprechpartner: Remko Roosjen | Anwalt für Urheberrecht in den Niederlanden
+31 (0)20 – 210 31 38
remko.roosjen@maakadvocaten.nl


[1] HR 30-05-2008, ECLI:NL:HR:2008:BC2153 (Zonen Endstra/ Nieuw Amsterdam).

[2] HR 01-06-1990, ECLI:NL:HR:1990:ZC8537 (Kluwer/Lamoth)