Das Urheberrecht in den Niederlanden ist eines der am weitesten verbreiteten Rechte des geistigen Eigentums und schützt die Urheber von Arbeiten im Bereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wie im Urheberrechtsgesetz normiert. Grundsätzlich ist diese Formulierung nicht abschließend; es handelt sich insoweit also nicht um eine erschöpfende Liste. Maßgeblich ist der Werksbegriff „werkbegrip“.
Das Objekt muss zwei Anforderungen erfüllen. Es muss:
hinreichend genau und objektiv identifizierbar sein und
einen eigenen, originellen Charakter aufweisen und die persönliche Handschrift des Urherbers tragen.
Viele Schöpfer suchen nach Möglichkeiten, ihre Konzepte und Ideen (oder andere damit zusammenhängende Dinge) mittels des Urheberrecht zu schützen. Kurz gesagt, ohne eine konkrete Ausarbeitung ist der Gegenstand nicht ausreichend identifizierbar und ein Schutz deshalb nicht möglich. Wenn Sie Konzepte und Ideen haben (ob sie nun ausgearbeitet sind oder nicht) und diese dennoch schützen möchten, gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Niederländisches Urheberrecht
Der Kern des Urheberrechts in den Niederlanden besteht darin, dass ein bestimmtes Werk nicht von einem anderen Werk abgeleitet werden darf und dass das Produkt das Ergebnis menschlicher schöpferischer Arbeit ist, im Rahmen derer kreative Entscheidungen getroffen werden. Als Faustregel ist danach zu fragen, ob es für zwei Schöpfer unmöglich ist, unabhängig voneinander dasselbe zu schaffen. Wenn dies der Fall ist, lässt sich in der Regel von einem Werk sprechen.
Ist die Schöpfung zu banal oder trivial, so dass keine bedeutsame schöpferische Leistung zu erkennen ist, kommt kein Urheberrechtsschutz in Betracht.
In unserem Sektor der Verarbeitungsindustrie sehen wir Produktdesign. Um dieses zu schützen, wird häufig das Urheberrecht herangezogen. Natürlich ist es auch möglich (vorbehaltlich der geltenden Vorschriften), das Produktdesign durch Gestaltungsrechte zu schützen. Gestaltungsrechte und Urheberrechte können kumulativ wirken, was auch regelmäßig geschieht. Ein Anspruch auf Schutz eines Produktdesigns wird regelmäßig auch auf die sog. Lehre der „sklavischen Nachahmung“ gestützt.
Darüber hinaus ist das Urheberrecht in unserer Branche häufig ein heißes Thema, wenn es um Software und Verträge über die Lieferung oder Nutzung maßgeschneiderter Software oder die Bereitstellung von „Software as a Service“ (SaaS) geht. Die Zahl der Urheberrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang ist gestiegen.
Kurz gesagt bezeichnet das Urheberrecht in den Niederlanden das ausschließliche Recht eines Urhebers (Schöpfers), seine kreativen Werke zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (unter Ausschluss Dritter). Außerdem bestehen diverse Beschränkungen.
Anwalt für Urheberrecht in den Niederlanden
Urheberrechte sind übertragbar, aber nur, wenn sie auf einer wirksamen schriftlichen Vereinbarung beruhen. Das Urheberrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, in dem viele Regelungn durch die Rechtsprechung entwickelt werden. Ein niederländischer Anwalt für Urheberrecht sollte Ihnen hierzu hilfreiche Informationen geben können.Kontaktieren Sie gerne Martin Krüger (deutschprachiger Anwalt in den Niederlanden), Anwälte für Urheberrecht in den Niederlanden. Wir helfen Ihnen gerne weiter in den Niederlanden
Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden