Selektive Vertriebssysteme und die Kündigung einer Vertriebsvereinbarung
Aktuelle Rechtsprechung. Am 14. Juli 2020 hat das Berufungsgericht Amsterdam eine wichtige Entscheidung im Europäischen Wettbewerbsrechts und im Hinblick auf die Vertriebsvereinbarung der NIKE European Operations Netherlands (NEON), die europäische Vertriebsfirma von NIKE, getroffen.[1] Berufungsgericht Amsterdam: Verbot des Verkaufs von NIKE Producten auf Amazon ist gerechtfertigt Das Amsterdamer Berufungsgericht urteilte, dass die vorangegangene Kündigung der […]