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Joint Venture in den Niederlanden

Joint venture in den Niederlanden

Joint Venture mit einem niederländischen Handelspartner

Mit dem Begriff Joint Venture oder auch Gemeinschaftsunternehmung, werden verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen bezeichnet. Die Unternehmen die beabsichtigen zusammenzuarbeiten, behalten dabei jedoch ihre volle Unabhängigkeit. Es liegt also keine Fusion der Unternehmen vor. Nehmen wir das Beispiel zweier Unternehmen, die ein Produkt herstellen möchten, dem zunächst ein Forschungs- und Entwicklungsprozess vorausgehen muss. Die Parteien können dann ein Joint Venture für die Entwicklung und Produktion ihres Produkts gründen. In diesem Fall bringt jedes Unternehmen etwas ein, beispielsweise Wissen, die Nutzungsmöglichkeit einer Fabrikhalle und Maschinen oder beispielsweise die Lieferung eines bestimmten Abfallprodukts, das nach einem Recyclingprozess den Rohstoff für das neue Produkt bildet. Gerade bei grenzüberschreitenden Unternehmenskooperationen empfiehlt es sich die Vertragsdetails unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Unternehmensrecht und niederländisches Vertragsrecht auszuarbeiten, um so eine Interessenwahrung im Streitfall zu gewährleisten und um Sie bei einem Joint Venture in den Niederlanden optimal begleiten zu können.

Gemeinschaftsunternehmen in den Niederlanden

Ein Joint Venture ist eine Form der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren unabhängigen Parteien, die gemeinsam ein neues Unternehmen gründen, in der Regel in Form einer Aktiengesellschaft (nv) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bv). Diese Zusammenarbeit ist hauptsächlich vertraglicher Natur und wird in einer Gesellschaftervereinbarung geregelt.

Zu den rechtlichen Aspekten eines Gemeinschaftsunternehmens gehören:

  1. Unternehmensinteresse nach niederländischem Recht: Das Interesse des Gemeinschaftsunternehmens wird teilweise durch die Art und den Inhalt der zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Zusammenarbeit bestimmt. Das bedeutet, dass das Interesse der Gesellschaft von der Fortsetzung der ausgewogenen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern profitieren kann.
  2. Sorgfaltspflicht nach niederländischem Recht: Die Geschäftsführer eines Gemeinschaftsunternehmens haben gemäß Abschnitt 2:8 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Interessen aller Beteiligten am Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit. Dies bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass die Interessen der Beteiligten nicht unnötig oder unverhältnismäßig geschädigt werden.
  3. Aktionärsvereinbarung nach niederländischem Recht: Häufig wird in der Satzung vermerkt, dass es eine Aktionärsvereinbarung gibt und dass der Beitritt zu dieser Vereinbarung eine Qualitätsvoraussetzung für den Aktienbesitz ist, wie in Artikel 2:192 Absatz 1 Buchstabe b) des Zivilgesetzbuchs festgelegt.
  4. Anteilsmäßige Konsolidierung nach niederländischem Recht: Wenn die Voraussetzungen einer Partnerschaftsvereinbarung und die gesetzliche Einsichtsvoraussetzung (Artikel 2:362(1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erfüllt sind, ist es zulässig, die Finanzdaten des Gemeinschaftsunternehmens quotal zu konsolidieren. Dies bedeutet, dass die Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen im Verhältnis zu den Anteilen am Kapital des Gemeinschaftsunternehmens in den konsolidierten Abschluss aufgenommen werden.
  5. Auskunftsrecht nach niederländischem Recht: Beim Auskunftsrecht steht das Interesse der juristischen Person im Vordergrund. Im Falle eines Gemeinschaftsunternehmens wird dieses Interesse teilweise durch die Art und den Inhalt der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern bestimmt. Dies kann bedeuten, dass sich die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern nicht über das hinaus ändern dürfen, was angesichts der Umstände erforderlich ist.

Diese rechtlichen Aspekte sind für die Gründung und Verwaltung eines Gemeinschaftsunternehmens von entscheidender Bedeutung, und es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Form der Zusammenarbeit bewusst sind.

Was sind die rechtlichen Aspekte eines Joint Ventures in den Niederlanden?

Ein Joint Venture in den Niederlanden ist eine Form der Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren unabhängigen Parteien, die gemeinsam ein neues Unternehmen gründen, in der Regel in Form einer Aktiengesellschaft (nv) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bv). Diese Zusammenarbeit ist hauptsächlich vertraglicher Natur und wird in einer Gesellschaftervereinbarung geregelt.

Zu den rechtlichen Aspekten eines Gemeinschaftsunternehmens in den Niederlanden gehören:

  1. Unternehmensinteresse: Das Interesse des Gemeinschaftsunternehmens wird teilweise durch die Art und den Inhalt der zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Zusammenarbeit bestimmt. Das bedeutet, dass das Interesse der Gesellschaft von der Fortsetzung der ausgewogenen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern profitieren kann.
  2. Sorgfaltspflicht: Die Geschäftsführer eines Gemeinschaftsunternehmens haben gemäß Abschnitt 2:8 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Interessen aller Beteiligten am Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit. Dies bedeutet, dass sie sicherstellen müssen, dass die Interessen der Beteiligten nicht unnötig oder unverhältnismäßig geschädigt werden.
  3. Aktionärsvereinbarung: Häufig wird in der Satzung vermerkt, dass es eine Aktionärsvereinbarung gibt und dass der Beitritt zu dieser Vereinbarung eine Qualitätsvoraussetzung für den Aktienbesitz ist, wie in Artikel 2:192 Absatz 1 Buchstabe b) des Zivilgesetzbuchs festgelegt.
  4. Anteilsmäßige Konsolidierung: Wenn die Voraussetzungen einer Partnerschaftsvereinbarung und die gesetzliche Einsichtsvoraussetzung (Artikel 2:362(1) des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erfüllt sind, ist es zulässig, die Finanzdaten des Gemeinschaftsunternehmens quotal zu konsolidieren. Dies bedeutet, dass die Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen im Verhältnis zu den Anteilen am Kapital des Gemeinschaftsunternehmens in den konsolidierten Abschluss aufgenommen werden.
  5. Auskunftsrecht: Beim Auskunftsrecht steht das Interesse der juristischen Person im Vordergrund. Im Falle eines Gemeinschaftsunternehmens wird dieses Interesse teilweise durch die Art und den Inhalt der Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern bestimmt. Dies kann bedeuten, dass sich die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern nicht über das hinaus ändern dürfen, was angesichts der Umstände erforderlich ist.

Diese rechtlichen Aspekte sind für die Gründung und Verwaltung eines Gemeinschaftsunternehmens von entscheidender Bedeutung, und es ist wichtig, dass sich alle Beteiligten ihrer Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Form der Zusammenarbeit bewusst sind.

Was ist der Vorteil eines neuen Unternehmens?

Parteien, die ein Joint Venture-Abkommen schließen genießen ebenfalls von der „Vertragsfreiheit“. Dies bedeutet, dass die Parteien grundsätzlich frei sind, ihre Zusammenarbeit selbst zu gestalten, ohne an gesetzliche Vorschriften gebunden zu sein. Grundsätzlich müssen sich alle Beteiligten an diese Vereinbarungen halten. Streitigkeiten zwischen Parteien können dann unter anderem dem Zivilgericht oder dem niederländischen Handelsgericht (NCC) vorgelegt werden. Bei Letzterem handelt es sich um eine internationale, englischsprachige Streitbeilegungsinstanz innerhalb des niederländischen Gerichtssystems, vor der die Anwälte von MAAK Advocaten Sie kompetent  vertreten können.

Um rechtliche Auseinandersetzungen in den Niederlanden bereits im Vorfeld verhindern zu können ist es ratsam, die Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Möglichkeit schriftlich festzuhalten. Bei der Ausarbeitung eines Joint Venture-Vertrags besteht die Kunst allerdings darin, nur die wesentlichen Absprachen festzuhalten um so flexibel zu bleiben und gleichzeitig die Interessen Ihres Unternehmens zu schützen. Unser Unternehmensanwalt kann Ihnen bei der Erstellung eines entsprechenden Vertrages nach niederländischem Recht behilflich sein.

Joint Venture in den Niederlanden

Der Vorteil eines Joint Ventures besteht darin, dass die Parteien trotz der Zusammenarbeit, völlig unabhängig bleiben. Wenn Sie die Vereinbarungen in einer Joint Venture festhalten, muss Ihre Rechtslage im Vorfeld jedoch gründlich analysiert werden. Erst dann kann eine maßgeschneiderte Vereinbarung geschlossen werden. MAAK Advocaten verfügt über erfahrene Spezialisten, die Sie bei der Ausarbeitung eines Joint Venture-Vertrags aber auch bei bereits aufgetretenen Streitigkeiten zwischen Gemeinschaftsunternehmen unterstützen können.

Für einige Länder gilt, dass sie ausländische Unternehmen dazu verpflichten eine Zusammenarbeit mit einem lokal ansässigen Unternehmen einzugehen wenn sie den neuen Markt betreten wollen. Solch eine Regelung kennt das niederländische Recht jedoch nicht.

die Beendigung einer Joint-Venture-Vereinbarung in den Niederlanden

Die Beendigung eines Joint-Venture Vertrages ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Was machen Sie mit sensiblen Geschäftsdaten und wie stellen Sie sicher, dass Sie nicht mit Ihrem Geschäftspartner in Konflikt geraten?

Wenn ein Joint Venture nicht mehr funktioniert, möchten Sie es vielleicht beenden. Die Bedingungen, unter denen Sie diese Vereinbarung kündigen können, hängen von mehreren Umständen ab, darunter auch von der Vereinbarung, die Sie abgeschlossen haben. Sie sollten von einem niederländischen Anwalt ordnungsgemäß informiert werden.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Joint Venture in den Niederlanden

Wenn Sie Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an unser sachkundiges und engagiertes Team in unserer niederländischen Anwaltskanzlei MAAK Advocaten zu wenden. Wir sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger: Deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direkt: +31 (0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

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