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Inkasso Niederlande

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Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden

Inhaltsverzeichnis
Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden

Bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, insbesondere im internationalen Kontext, kann die Kenntnis der Nuancen der rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes einen großen Unterschied für das Ergebnis ausmachen. In den Niederlanden bietet das Gesetz bei Zahlungsverzug des Schuldners eine schnelle und kostengünstige Lösung für den Gläubiger – das beschleunigte Inkassoverfahren (bekannt als „Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden“ oder auf holländisch: „kort geding“). Werfen wir einen genaueren Blick auf dieses effiziente niederländische Gesetz und wie es Gläubigern hilft, ihre Forderungen einzutreiben.

Das einzigartige beschleunigte Verfahren in Holland: Das „Eilverfahren“ verstehen

Anders als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gibt es im niederländischen Rechtssystem einen besonderen Rechtsmechanismus, der als „Eilverfahren in Holland“ oder „kort geding“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ein abgekürztes Gerichtsverfahren, das vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

Damit ein Gläubiger dieses Inkasso im Eilverfahren in den Niederlanden in Anspruch nehmen kann, müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Antragsteller (Gläubiger) muss ein dringendes rechtliches Interesse nachweisen.
  2. Die Streitigkeit muss für das Eilverfahren in Holland geeignet sein.

Normalerweise kann der Richter, der dieses Verfahren leitet, nur „einstweilige Maßnahmen“ anordnen. In der Praxis haben diese vorläufigen Maßnahmen jedoch häufig endgültigen Charakter. Man könnte Parallelen zwischen dem „Eilverfahren“ und der im deutschen Recht bekannten „einstweiligen Verfügung“ ziehen, doch gibt es deutliche Unterschiede. So kann der Antragsteller im Eilverfahren auch die Zahlung eines Geldbetrages verlangen.

Inkasso und Eintreibung von Forderungen in Holland

Um die Eintreibung von Forderungen in den Niederlanden zu beschleunigen, haben einige Gerichte, darunter das Amsterdamer Gericht, einen besonderen Zeitplan für die Bearbeitung solcher Fälle aufgestellt. Beim Amsterdamer Gericht finden die Verhandlungen beispielsweise jeden Dienstagmorgen um 10.00 Uhr statt. Das gesamte Verfahren von Anfang bis Ende dauert in der Regel nur wenige Wochen, was es zu einer attraktiven Option für eine schnelle Lösung macht.

Kriterien für das niederländische beschleunigte Inkassoverfahren

Das beschleunigte Inkassoverfahren in den Niederlanden eignet sich für:

  • Unbestrittene Forderungen.
  • Forderungen, die vernünftigerweise nicht bestritten werden können.
  • Situationen, in denen es unwahrscheinlich ist, dass die Gegenpartei an der Gerichtsverhandlung teilnimmt.

Der Schwerpunkt des Verfahrens in den Niederlanden liegt auf Klarheit – die Forderung sollte nicht übermäßig kompliziert und leicht zu beweisen sein.

Zusätzliche Anforderungen an das niederländische mahnverfahren

Damit ein Gläubiger das beschleunigte Mahnverfahren in den Niederlanden einleiten kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss der Schuldner förmlich zur Zahlung aufgefordert werden, entweder per Einschreiben oder durch einen Gerichtsvollzieher. Dieser Zahlungsaufforderung muss ein Entwurf des Mahnbescheids beiliegen, aus dem Datum und Uhrzeit der Gerichtsverhandlung eindeutig hervorgehen.

Ablauf eines niederländischen Versäumnisurteils

Der Ablauf der Gerichtsverhandlung hängt weitgehend von der Teilnahme der Gegenpartei ab. Häufig erscheint der Schuldner nicht zur Verhandlung. In diesem Fall ergeht ein Versäumnisurteil in Holland, sofern der Zahlungsbefehl ordnungsgemäß erlassen und zugestellt wurde (d. h. alle Formerfordernisse erfüllt sind) und die Forderung vom Richter als vollstreckbar angesehen wird. Das bedeutet, dass der Fall nicht mehr im Detail verhandelt wird und der Forderung in den meisten Fällen stattgegeben wird.

Urteil im niederländischen kontradiktorischen Inkassoverfahren

Wenn der Schuldner vor Gericht in Holland erscheint, kann der vorsitzende Richter den Fall auf einen weiteren Termin zur eingehenden Prüfung vertagen. In diesem weiteren Termin hat der Schuldner die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung in Holland zu erheben. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass sich die Parteien außerhalb des Gerichtssaals auf einen Vergleich oder eine Zahlungsvereinbarung einigen. Wird eine solche Vereinbarung vor Beginn der Gerichtsverhandlung getroffen, werden keine Gerichtsgebühren erhoben.

Die Rolle der Inkassoanwälte in den Niederlanden

Die Beauftragung eines auf das Inkasso in den Niederlanden spezialisierten Rechtsanwalts kann das Verfahren erheblich optimieren. Diese Anwälte bringen nicht nur ihre große Erfahrung ein, sondern passen ihre Strategien auch an die Besonderheiten des jeweiligen Falles an – die Höhe der Forderung, die Art des Schuldners und die Präferenzen des Mandanten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das niederländische beschleunigte Inkassoverfahren den Gläubigern einen effizienten Weg zur Beitreibung ihrer Forderungen bietet.

Niederländische Anwälte für Inkasso

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam sind wir auf das Inkasso offener Forderungen, grenzüberschreitende Zahlungsstreitigkeiten und Zwangsvollstreckung in den Niederlanden spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum bei der Durchsetzung unbezahlter Rechnungen gegenüber niederländischen Schuldnern – sowohl außergerichtlich (Zahlungsaufforderung, Mahnung, Verzugszinsen) als auch gerichtlich (gerichtliches Mahnverfahren, Urteilsvollstreckung, Pfändung).

Dank unserer Erfahrung mit dem niederländischen Schuldrecht und Prozessrecht erzielen wir oft schnelle und kosteneffiziente Ergebnisse für unsere Mandanten. Kontaktieren Sie uns gerne unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138 – wir helfen Ihnen, Ihre offenen Forderungen in den Niederlanden professionell einzutreiben.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

Deutschsprachiger Anwalt

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