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Geschäftsführung in den Niederlanden

Geschäftsführung in den Niederlanden

Geschäftsführer in Holland

Innerhalb des niederländischen Gesellschaftsrechts gibt es in Holland einige wichtige Vorschriften bezüglich des Geschäftsführers einer Gesellschaft, die wir Ihnen in diesem Blog näher erläutern werden. Obwohl sich das deutsche und das niederländische Gesellschaftsrecht in vielerlei Hinsicht ähneln, gibt es insbesondere bei der Geschäftsführung wichtige Unterschiede, die in den Niederlanden beachtet werden sollten. Unsere deutschsprachigen Anwälte fassen die rechtliche Position des Geschäftsführers in den Niederlanden am Beispiel der B.V. (besloten vennootschap) gerne für Sie zusammen.

Geschäftsführung einer niederländischen BV

Die niederländische B.V. kann in etwa mit der deutschen GmbH verglichen werden. Bei der B.V. haften die Gesellschafter ebenso beschränkt wie bei der GmbH und beide Gesellschaftsformen setzen einen Geschäftsführer bzw. einen Vorstand voraus. In unserem Blog „Gesellschaftsrecht in den Niederlanden“ erfahren Sie Genaueres zu der niederländischen B.V. und wie sie von anderen niederländischen Gesellschaftsformen abgegrenzt werden kann. Die Geschäftsführung einer BV in den Niederlanden unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Diese gesetzlichen Bestimmungen müssen vom Geschäftsführer eingehalten werden, um eine (persönliche) Haftung zu vermeiden.

externe Vertretung in den Niederlanden

Wenn in einer deutschen GmbH mehrere Geschäftsführer ernannt werden und auch alle im Handelsregister eingetragen werden, führt dies in der Regel dazu, dass alle Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsbefugt sind. Dies ist in den Niederlanden jedoch anders. Auch wenn im niederländischen Handelsregister mehrere Geschäftsführer eingetragen sind, darf jeder Geschäftsführer die Gesellschaft grundsätzlich eigenständig vertreten. In der externen Vertretung der Gesellschaft ist also nicht zwingend eine gemeinschaftliche Vertretung vorgesehen, weshalb das Handeln mehrerer Geschäftsführer in den Niederlanden etwas flexibler ist als in Deutschland. Nachteil der eigenständigen Vertretung ist jedoch, dass sich die Geschäftsführer nicht immer abstimmen müssen, bevor eine externe Entscheidung getroffen wird, sodass einzelne Entscheidungen den anderen Geschäftsführern zugerechnet werden, auch wenn sie dieser vorher nicht zugestimmt haben.

Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung in den Niederlanden

Wie in Deutschland spielt auch das Organ der Gesellschafterversammlung in den Niederlanden eine große Rolle. Der Geschäftsführer einer niederländischen B.V. ist dazu berechtigt, die Gesellschafterversammlungen einzuberufen. Ebenso wie im deutschen Rechtssystem, stellt die Gesellschafterversammlung das Organ dar, das den Geschäftsführer ernennt. Im Allgemeinen ist jedoch wichtig zu wissen, dass in den Niederlanden auch eine juristische Person Geschäftsführer einer B.V. sein kann, währenddessen in Deutschland nur natürliche Personen (und damit keine Unternehmen) als Geschäftsführer einer GmbH ernannt werden können. In den Niederlanden ist es sogar häufig der Fall, dass eine juristische Person Geschäftsführer einer B.V. ist. Für nähere Informationen zu Gesellschafterversammlungen nach niederländischem Recht können Sie sich gerne unseren Blog anschauen, der weitere Eigenschaften über dieses wichtige Organ im niederländischen Gesellschaftsrecht beinhaltet. Auch in den Niederlanden ist es zudem möglich, dass ausländische Personen als Geschäftsführer einer niederländischen B.V. ernannt werden können. Auch wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie also Geschäftsführer einer niederländischen B.V. werden. 

Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung in den Niederlanden

Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen dem deutschen und dem niederländischen Rechtssystem liegt in der Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung. In Deutschland ist der Geschäftsführer einer GmbH in der Regel strikt an den Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Er ist damit in seinen Tätigkeiten eingeschränkt und darf sich den Weisungen der Gesellschafterversammlung nicht hinwegsetzen. Bei der niederländischen B.V. hingegen werden dem Geschäftsführer mehr Freiheiten zugewiesen. Die Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung ist nach niederländischem Recht daher weniger strikt als die der deutschen GmbH, weshalb ein Geschäftsführer nach niederländischem Recht auch mehr Freiheiten bezüglich der Ausführung seiner Tätigkeiten hat.

Haftung des Geschäftsführers nach niederländischem Recht

Hinsichtlich Geschäftsführung und der Haftung des Geschäftsführers nach niederländischem Recht gibt es ebenfalls einige Unterschiede zum deutschen Gesellschaftsrecht. Wichtige Unterschiede liegen hier beispielsweise in der Rolle des Geschäftsführers im Falle der Insolvenz des Unternehmens sowie hinsichtlich der fehlenden Schuldbefreiung, wenn eine Weisung der Gesellschafterversammlung nicht nachgekommen wird. Unsere Anwälte haben Ihnen die wichtigsten Elemente der Geschäftsführerhaftung in den Niederlanden in einem anderen Blog zusammengefasst.

Fest steht also, dass die Geschäftsführung in den Niederlanden in manchen Bereichen von der Geschäftsführung nach deutschem Recht abweicht. Bei der Gründung einer B.V. sollten Sie sich diese Unterschiede daher bewusst machen oder einen deutschsprachigen Anwalt kontaktieren, der Sie bei der Gründung oder bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft beraten und unterstützen kann.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht, Geschäftsführung in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über die Geschäftsführung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt.