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Feststellungs­erklärung und eine vorläufige Pfändung in den Niederlanden

Feststellungserklärung und eine vorläufige Pfändung in den Niederlanden

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs zur vorläufigen Pfändung betraf die Auslegung der so genannten „Forderung in der Hauptsache“, nachdem die vorläufige Pfändung vorgenommen worden war. In diesem Fall hatte ein Unternehmen die Mietzahlungen für ein Bürogebäude nicht bezahlt. In der Folge wurde eine vorläufige Pfändung der Geschäftsräume des einzigen Geschäftsführers der Gesellschaft vorgenommen. In der Hauptsache wurde anschließend die Feststellung beantragt, dass der Geschäftsführer neben der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für die nicht gezahlte Miete haftet. Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als der Oberste Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass diese Erklärung nach einer vorläufigen Pfändung eine Forderung in der Hauptsache und damit im Ergebnis einen vollstreckbaren Titel darstellen kann. Mit diesem Urteil hat der Oberste Gerichtshof seine Rechtsprechung zum Anspruch im Hauptsacheverfahren im Rahmen der vorläufige Pfändung in den Niederlanden und Vollstreckung präzisiert. Unsere Anwälte für Verfahrensrecht werden im Folgenden dieses Urteil und seine weitere Bedeutung näher erläutern.

GELTENDMACHUNG EINES ANSPRUCHS IN DER HAUPTSACHE NACH EINER VORLÄUFIGEN PFÄNDUNG

Bei den Parteien des Rechtsstreits handelte es sich um die Lisman B.V. und die Rentec B.V. Im Jahr 2004 schlossen die Parteien einen Mietvertrag über die Vermietung eines Bürogebäudes durch Lisman an Rentec. Es stellte sich bald heraus, dass Rentec seinen Verpflichtungen als Mieter nicht nachkam und die Mieten nicht bezahlte. Die Forderung von Lisman an Rentec für Mietrückstände beläuft sich auf rund 260.000 €. Lisman ließ sodann den Betrag dieser Forderung sicherheitshalber an Räumlichkeiten pfänden, die dem einzigen Geschäftsführer von Rentec gehören. Auf der Grundlage von § 700 Absatz 3 der niederländischen Zivilprozessordnung erfolgt die Erhebung der Klage in der Hauptsache nach der vorläufigen Pfändung durch Lisman. Mit anderen Worten: Lisman ließ Rentec und seinem Geschäftsführer eine Vorladung zustellen und leitete ein Zivilverfahren gemäß Artikel 93 Buchstabe c vor dem Bezirksgericht ein. In diesem Verfahren fordert Lisman die Auflösung des Mietvertrags. Darüber hinaus macht Lisman geltend, dass Rentec und sein Geschäftsführer im Rahmen der Geschäftsführerhaftung gesamtschuldnerisch für die Zahlung der rückständigen Miete haften.

WIE ENTSCHIEDEN DAS GERICHT ERSTER INSTANZ UND DAS BERUFUNGSGERICHT IN DER HAUPTSACHE?

Das erstinstanzliche Gericht gab den Klagen auf Aufhebung des Mietvertrags und Zahlung der von Rentec an Lisman geschuldeten Miete statt. Der Antrag, den Geschäftsführer von Rentec gesamtschuldnerisch zur Zahlung zu verurteilen, wurde vom Gericht jedoch abgewiesen. Das Unternehmen Rentec wurde daraufhin aufgelöst, und Lisman legte gegen das Urteil des Berufung beim Berufungsgericht ein. In diesem Verfahren verklagt Lisman nur den Geschäftsführer von Rentec und beantragt, diesen gesamtschuldnerisch für alles haftbar zu machen, wofür Rentec in erster Instanz vom Bezirksgericht verurteilt wurde (ein sogenanntes Feststellungsurteil). Diese Klageänderung stellt in Wirklichkeit eine Reduzierung des Klagegegenstandes dar, da Lisman nicht mehr behauptet, dass der Geschäftsführer tatsächlich zur Zahlung der Mietrückstände von Rentec verurteilt werden sollte. Das Berufungsgericht vertrat insoweit die Auffassung, dass die Erklärung zur Gerechtigkeit geringer ist als der gesetzliche Anspruch auf Verurteilung. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Bezirksgerichts auf und gab der Feststellungsklage statt. Mit anderen Worten, das Berufungsgericht erklärte, dass der Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit Rentec für alles haftet, wozu das Unternehmen vom erstinstanzlichen Gericht verurteilt worden war.

Während des Berufungsverfahrens wurden die Räumlichkeiten des Geschäftsführers auf Wunsch des Hypothekengebers privat verkauft. Nach Rückzahlung der Hypothek verblieben danach rund 100.000 EUR. Dieser Betrag bleibt beim Notar hinterlegt. Zwischen Lisman, dem Geschäftsführer und anderen Gläubigern kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Aufteilung der Einlage. Der Fall geht damit erneut vor Gericht, um den Anspruch festzustellen. Unsere Anwälte werden regelmäßig mit der Frage konfrontiert: Was ist ein Forderungsfeststellungsverfahren?

WAS IST EIN FORDERUNGSFESTSTELLUNGSVERFAHREN in den Niederlanden?

Ein Forderungsfeststellungsverfahren („Renvooiprocedure“) ist ein Verfahren in einem Insolvenzverfahren, das den Umfang und das Bestehen einer Forderung betrifft. Dieses Verfahren wird häufig durchgefüher, wenn eine angemeldete Forderung vom Insolvenzverwalter oder anderen Gläubigern bestritten wird. Im Prinzip gelten für das Forderungsfeststellungsverfahren die gleichen Regeln wie für das schriftliche Verfahren.

Welche Ansprüche erhebt Lisman in diesem Verfahren?

Im Rahmen des Forderungsfeststellungsverfahrens beantragte Lisman unter anderem die Anerkennung seiner Forderung gegen den Verwalter und die Aufnahme dieser Forderung in die Rangfolge. Das Gericht gab beiden Klagen von Lisman statt. Im Wesentlichen, so das Berufungsgericht, gehe es in dem in der Berufung anhängigen Forderungsfeststellungsverfahren um die Frage, ob Lisman nach einer vorläufigen Pfändung der Geschäftsräume des Geschäftsführers, gefolgt von einer gerichtlichen Feststellung in der Hauptsache, an dem verbleibenden Erlös aus der Zwangsvollstreckung beteiligt werden könne. Der Geschäftsführer vertritt den Standpunkt, dass Lisman nicht zu der Rangordnung zugelassen werden sollte. Nach Ansicht des Geschäftsführers müsste Lisman einen vollstreckbaren Titel haben, um in das Ranglistensystem aufgenommen zu werden, und die ausgesprochene Erklärung von Rechten (für die Mithaftung) reiche insoweit gerade nicht aus.

WAS IST EINE FESTSTELLUNGSERKLÄRUNG nach niederländischem Recht?

Eine Feststellungserklärung ist eine Entscheidung eines Gerichts (auf Antrag einer der Verfahrensparteien), in der ein bestimmter Anspruch zuerkannt wird. Häufig wird ein Feststellungsurteil verlangt, dass eine Partei haftbar ist, woraufhin das Ausmaß des Schadens zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden muss. Dies wird auch als Feststellungsklage oder Urteil bezeichnet. Mit anderen Worten: Der Richter stellt das (rechtliche) Verhältnis oder die Rechte und Pflichten zwischen den Parteien fest.

ERLÖSCHEN DER VORLÄUFIGEN PFÄNDUNG in den Niederlanden?

Das Berufungsgericht vertrat die Auffassung, dass aus der Änderung oder Herabsetzung der Forderung nicht folge, dass Lisman ihre Forderung und ihre Pfändung nicht mehr aufrechterhalte oder zurückziehe. Es handelt sich auch nicht um ein Erlöschen der vorläufigen Pfändung, und die Pfändung wurde auch nicht aufgehoben. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ist ein vollstreckbarer Titel von Lisman nicht erforderlich, um zur Verteilung des Vollstreckungserlöses zugelassen zu werden. Das Feststellungsurteil, mit dem der Anspruch von Lisman festgestellt wird, sei ausreichend. Das Berufungsgericht hob deshalb das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und entschied, dass die Pfändungsforderung von Lisman in Höhe des noch zur Verfügung stehenden Betrags von ca. 100.000 Euro in die Rangordnung aufgenommen werden muss.

DER OBERSTE GERICHTSHOF ÜBER DIE EINLEITUNG DES HAUPTVERFAHRENS

Der Oberste Gerichtshof bekräftigt im Ausgangspunkt: „Wenn eine Forderung vorläufig gepfändet wurde, wird ein vollstreckbarer Titel erwirkt, indem der gepfändete Schuldner (Geschäftsführer von Rentec) zur Zahlung dieser Forderung verurteilt wird.

Die wichtigste Überlegung des Obersten Gerichtshofs zur Einführung eines Anspruchs in der Hauptsache lautet: „Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Störer (Lisman) mit einem Anspruch in der Hauptsache begnügt, der dazu dient, die Berechtigung und den Umfang seines Anspruchs zu belegen. Wird der Klage stattgegeben, so stellt das Urteil einen vollstreckbaren Titel für den darin begründeten Anspruch dar, wenn sich aus dieser Feststellung ergibt, dass der Schuldner (Lisman) einen tatsächlichen Anspruch auf Zahlung hat. Die erforderliche Klarheit kann darin bestehen, dass im Urteil festgestellt wird, dass der Urteilsschuldner (der Geschäftsführer von Rentec) gesamtschuldnerisch für das haftet, wozu eine andere Partei (Rentec) bereits verurteilt worden ist“.

Der Oberste Gerichtshof vertrat ferner die Auffassung, „dass dem Geschäftsführer klar gewesen sein muss, dass die Forderung von Lisman darauf abzielte, festzustellen, dass Lisman tatsächlich die Zahlung der Forderung verlangen kann, für die sie die Pfändung gegen den Geschäftsführer vorgenommen hatte. In Anbetracht der obigen Ausführungen (…) bedeutet dies, dass das Urteil des Ausgangsverfahrens einen vollstreckbaren Titel für die Forderung darstellt, die Lisman gegen den Geschäftsführer gepfändet hat.“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erklärung, dass der Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit Rentec haftet, in dieser Situation nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs zu einem vollstreckbaren Titel führt. Schließlich war klar, dass Lisman die Zahlung der Forderung tatsächlich verlangen konnte und welchen Betrag der Geschäftsführer an Lisman zu zahlen hatte.

Mit diesem Urteil geht ein 18 Jahre dauerndes Verfahren über eine unbestrittene Mietforderung zu Ende. Ausgehend von den spezifischen Fakten dieses Falles stellt sich die Frage, inwieweit das Urteil des Obersten Gerichtshofs tatsächlich für künftige Fälle relevant sein wird.

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Max Schwillens

Max Schwillens

Anwältin Haftungsrecht Als Rechtsanwat für niederländisches Recht ist Max Schwillens auf das Handelsrecht spezialisiert. Max hat viel Erfahrung in der Vertretung von sowohl niederländischen als auch ausländischen Unternehmen in Gerichtsverfahren vor allen niederländischen Gerichten. Zusammen mit Ihnen analysiert Max die rechtliche Situation in den Niederlanden und erarbeitet eine passende Verfahrensstrategie. Weiterlesen »