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EU-Kosmetikverordnung: Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen auf Unternehmen in den Niederlanden

EU-Kosmetikverordnung

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine umfassende Evaluierung der Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) eingeleitet. Damit stehen Unternehmen der Kosmetikbranche in den Niederlanden an einem entscheidenden Wendepunkt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Sie tagtäglich anwenden, könnten sich grundlegend ändern. Gleichzeitig eröffnen sich in dieser Phase einzigartige Möglichkeiten, direkten Einfluss auf die zukünftige Gesetzgebung in Europa zu nehmen. Nach aktuellen Erhebungen gehen 64 % der europäischen Kosmetikunternehmen davon aus, dass neue Regelungen ihre Geschäftspraktiken und Compliance-Strategien erheblich beeinflussen werden. Aus diesem Grund ist dieses juristische Update für Hersteller, Importeure, Händler und Einzelhändler, die in den Niederlanden tätig sind, von großer Relevanz.

Wettbewerbsvorteile durch rechtzeitige Compliance

Die Ergebnisse der Evaluierung können Ihre Wettbewerbsposition maßgeblich beeinflussen. Unternehmen, die ihre Compliance-Prozesse frühzeitig anpassen, minimieren das Risiko regulatorischer Verstöße und schützen ihre Marktstellung. Das Ziel der Überarbeitung ist klar definiert: Die Regelungen sollen aktuellen Marktentwicklungen gerecht werden und zugleich die Verbrauchersicherheit gewährleisten. Allein im Jahr 2024 gaben niederländische Konsumenten über 2,1 Milliarden Euro für Kosmetikprodukte aus. Diese Zahl verdeutlicht die Bedeutung eines modernen, rechtssicheren Rahmens für Unternehmen. Unsere auf die Kosmetikverordnung spezialisierten niederländischen Anwälte gehen nachfolgend auf die zentralen Aspekte ein.

Die Grundlage der europäischen Kosmetikverordnung

Seit 2013 bildet die Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) das zentrale rechtliche Fundament für kosmetische Produkte innerhalb der EU. Während zuvor ein Flickenteppich nationaler Gesetze galt, gewährleistet das aktuelle System eine einheitliche Rechtsgrundlage. Somit wenden alle Mitgliedstaaten dieselben Standards an. Diese Harmonisierung vereinfacht die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften erheblich. Schätzungen zufolge ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden aufgrund dieser Angleichung um 18 % zurückgegangen – ein Effekt, den unsere Anwälte für Produkt-Compliance in Amsterdam regelmäßig beobachten.

Die Verordnung reagiert gezielt auf technologische Entwicklungen, etwa den zunehmenden Einsatz von Nanomaterialien. Inzwischen enthalten etwa 7 % aller auf dem europäischen Markt angebotenen Kosmetikprodukte innovative Nanostoffe. Das europaweite Verbot von Tierversuchen bleibt weiterhin ein zentrales Prinzip. Diese konsequente Ausrichtung schafft mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit für Unternehmen und Aufsichtsbehörden, was die Rechtssicherheit in Gerichtsverfahren in den Niederlanden stärkt.

Was sind die wichtigsten Pflichten nach niederländischem Recht?

Die Kosmetikverordnung verpflichtet alle Marktteilnehmer zu umfangreichen Maßnahmen:

  • Strenge Sicherheitsanforderungen: Für jedes Produkt ist ein Sicherheitsbericht zu erstellen, bevor es auf den Markt gebracht wird. Dieses Dokument ist essenzieller Bestandteil Ihres Compliance-Dossiers.
  • Verantwortliche Person: Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine verantwortliche Person innerhalb der EU benannt ist, die als direkter Ansprechpartner für Behörden fungiert.
  • Zentrales Produkt-Notification-Portal (CPNP): Die Anmeldung aller Kosmetikprodukte über dieses EU-Portal verbessert laut europäischen Aufsichtsbehörden die Überwachung und Rückverfolgbarkeit um etwa 22 %.
  • Meldung schwerwiegender Nebenwirkungen: Treten unerwünschte Wirkungen auf, sind diese umgehend an die nationalen Behörden zu melden. Im Jahr 2023 wurden europaweit rund 2.100 solcher Fälle dokumentiert.
  • Nanomaterialien: Diese müssen explizit in der Zutatenliste genannt und einer erweiterten Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Für Unternehmen, die Kosmetikprodukte in den Niederlanden herstellen oder vertreiben, ist spezialisierte juristische Beratung im Bereich Produkthaftung unerlässlich.

Angesichts des sich wandelnden regulatorischen Umfelds in Europa empfiehlt es sich, alle Verpflichtungen kontinuierlich zu überwachen. Auf diese Weise lassen sich Sanktionen, Imageschäden und teure Rückrufaktionen effektiv vermeiden.

Produktsicherheit und Marktüberwachung in den Niederlanden

Hersteller tragen stets die Endverantwortung für die Produktsicherheit. Entsprechend müssen Unternehmen eine qualifizierte Sicherheitsbewertung durchführen. In den Niederlanden kontrolliert die NVWA (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit) die Einhaltung dieser Vorschriften. Laut aktuellen Inspektionsberichten wiesen 2023 mehr als 14 % der überprüften Kosmetikunternehmen in den Niederlanden Mängel im Sicherheitsdossier auf. Dies zeigt die Notwendigkeit, Compliance-Dokumentationen regelmäßig zu aktualisieren und durch eine erfahrene Anwaltskanzlei in den Niederlanden prüfen zu lassen. So stärken Sie Ihr Vertrauen bei Behörden und Kunden und bleiben in Gerichtsverfahren gut aufgestellt.

Evaluierung der Kosmetikverordnung: Ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten

Die Europäische Kommission prüft, ob die bestehende Gesetzgebung effektiv, effizient, relevant und kohärent ist. Themen wie digitale Kennzeichnung, Bulk-Verkäufe, internationaler Handel und innovative Inhaltsstoffe stehen im Fokus. Für Unternehmen, Branchenverbände und niederländische Rechtsanwälte bietet diese Evaluierung die Möglichkeit, Praxiserfahrungen und Herausforderungen in öffentlichen Konsultationen einzubringen.

Die Konsultationsphase läuft von Q2/2025 bis Q2/2026. In vergangenen Konsultationen beteiligten sich im Schnitt 31 % der niederländischen Marktteilnehmer. Mit Ihrem Beitrag können Sie die zukünftige Gesetzgebung aktiv mitgestalten und dafür sorgen, dass die Interessen Ihres Unternehmens Gehör finden.

Praxisbeispiel: Compliance bei grenzüberschreitendem E-Commerce

Ein niederländischer Kosmetikhersteller verkauft Produkte über große E-Commerce-Plattformen in verschiedene EU-Länder. Durch die harmonisierte Kosmetikverordnung ist dies ohne zusätzliche regulatorische Hürden möglich. Eine aktuelle Überprüfung ergab jedoch, dass 23 % der auf Plattformen verkauften Produkte nicht vollständig im CPNP-Register gemeldet waren. Dies gefährdet die Rückverfolgbarkeit und erschwert die Durchsetzung von Vorschriften. Das Beispiel zeigt: Strikte Compliance bleibt essenziell, aber auch, wie sehr Unternehmen von der europäischen Harmonisierung profitieren.

Wichtige niederländische Stellungnahmen und Schwerpunkte

Das niederländische Gesundheitsministerium hat der Europäischen Kommission umfangreiche Rückmeldungen übermittelt. Zentrale Vorschläge beinhalten:

  • Einführung eines ‚Allocation Factors‘: Diese Komponente berücksichtigt bei der Risikobewertung die Belastung durch verschiedene Quellen. 41 % der relevanten EU-Gesetze nutzen bereits solche integrierten Bewertungen.
  • Separate Bewertung für professionelle Produkte: Ziel ist ein verbesserter Schutz beruflicher Anwender.
  • Zentrales Meldesystem für Nebenwirkungen: Sowohl Verbraucher als auch Fachkräfte werden künftig auf dieses System verwiesen.
  • Fokus auf endokrin wirksame Substanzen (EDCs): Für diese Stoffe fordert die Niederlande eine explizite Risikobewertung.
  • Erhalt der SCCS-Expertise: Die European Chemicals Agency (ECHA) soll weiterhin von der Expertise des SCCS profitieren.
  • Harmonisierung von Definitionen: Einheitliche Definitionen für Nanomaterialien und Konservierungsstoffe sorgen für mehr Rechtssicherheit.
  • Verbot nicht als sicher eingestufter Substanzen: Sicherheit bleibt oberstes Gebot.
  • Pflicht zur Registrierung der Hersteller: Dies verbessert die Aufsicht und Durchsetzung erheblich.
  • Beibehaltung physischer Etikettierung: Digitale Labels dienen lediglich als Ergänzung.

Wenn Sie sich aktiv an den Konsultationen beteiligen, stärken Sie die Position Ihres Unternehmens und gestalten die zukunftsfähige Regulierung der Kosmetikbranche in den Niederlanden mit.

Experten für Kosmetikrecht und Produkt-Compliance in den Niederlanden

Die aktuellen Entwicklungen zur Kosmetikverordnung betreffen Ihr Unternehmen unmittelbar. MAAK Advocaten ist als Anwaltskanzlei in Amsterdam auf Kosmetikrecht spezialisiert, verfolgt die Evaluierung aufmerksam und unterstützt Unternehmen bei Produktsicherheit, Compliance und Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden. Unser Team erkennt frühzeitig relevante Gesetzesänderungen, sodass Sie stets bestens vorbereitet sind. Nutzen Sie unsere Feedbackseite zur Kosmetikverordnung für weitere Informationen.

Haben Sie rechtliche Fragen zur Produktregulierung, zu Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden oder Marktteilnehmern? Unser Team Product Compliance in Amsterdam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ihre Interessen stehen für uns im Mittelpunkt. Wir bieten praxisnahe Lösungen und setzen auf schnelle Ergebnisse. Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für Produkt-Compliance in den Niederlanden und entdecken Sie Ihre Möglichkeiten. Wir sind sowohl national als auch international für Unternehmen der produzierenden Industrie aktiv. Unser Team wird von Rechtsanwalt Martin Krüger geleitet, einem erfahrenen Spezialisten für Produktrecht in den Niederlanden. Benötigen Sie Beratung in anderen Rechtsgebieten? Unsere niederländischen Anwälte vermitteln Ihnen gern einen passenden Ansprechpartner.

+31 (0)20 – 210 31 38
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Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Es wird keine Haftung übernommen. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte unsere Kanzlei.

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko Roosjen leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK Advocaten als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.