Zum Inhalt springen

Einspruch in den Niederlanden

Einspruch nach niederländischem Recht

Unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte von MAAK Advocaten sind auf das niederländische Prozessrecht spezialisiert und legen ihren Fokus daher auf das Führen von Gerichtsverfahren in den Niederlanden. Doch auch nach Ablauf eines Gerichtsverfahrens kann es noch zu Unstimmigkeiten kommen, beispielsweise wenn eine Partei ein Gerichtsurteil als unrechtmäßig empfindet. In diesem Fall ist es möglich, gegen ein solches Urteil Einspruch oder Berufung einzulegen. Welcher Rechtsbehelf statthaft ist, hängt grundsätzlich von der Art des Urteils ab. In diesem Beitrag informieren unsere deutschsprachigen Anwälte Sie über den Einspruch in den Niederlanden, wann dieser statthaft ist und welche Fristen Sie einzuhalten haben.

Wann können Sie gegen ein Urteil in den Niederlanden Einspruch einlegen?

Hat der Richter gegen Sie ein Versäumnisurteil erlassen, weil Sie nicht zum Verfahren erschienen sind oder gar nicht reagiert haben? Dann können Sie gegen dieses Urteil Einspruch einlegen. Darin legen Sie Ihre Gründe für Ihre Säumnis dar. Außerdem fordern Sie den Kläger dazu auf, erneut vor Gericht zu erscheinen. Erfolgt der Einspruch frist- und formgerecht, wird sich das Gericht daraufhin noch einmal mit dem Inhalt des Falles befassen. Lassen Sie sich bei der Einreichung des Einspruchs am besten von einem niederländischen Anwalt beraten, der Sie zudem über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und den Antrag fristgerecht bei Gericht einreichen kann.

Die Einspruchsfrist in den Niederlanden

Die Frist zur Einlegung eines Einspruchs in den Niederlanden ist relativ kurz bemessen. Das Urteil wird Ihnen durch einen niederländischen Gerichtsvollzieher zugestellt. Nach Erhalt des Urteils beträgt die Frist zur Einreichung des Einspruchs lediglich vier Wochen. Innerhalb dieser Frist muss Ihr Anwalt nicht nur den Kläger bzw. Gläubiger auffordern, wieder vor Gericht zu erscheinen, sondern auch einen vollständigen und formgerechten Einspruch gegen die geltend gemachte Forderung formulieren.

Wenn der Einspruch zu spät eingelegt wird, kann der Richter diesen nicht mehr berücksichtigen, mit der Folge, dass Sie keine Möglichkeit mehr haben, gegen das Urteil vorzugehen. Ein fristgerechter Antrag ist daher unentbehrlich. 

Zudem ist zu beachten, dass die Einspruchsfrist zu drei verschiedenen Zeitpunkten zu laufen beginnen kann. 

Zum einen kann die Einspruchsfrist bereits an dem Tag nach Abschluss der durchgeführten Vollstreckung des Urteils durch den Gerichtsvollzieher zu laufen beginnen. Dies bedeutet nicht, dass die Vollstreckung bereits vollständig durchgeführt worden sein muss. Vielmehr beginnt die Frist beispielsweise auch dann zu laufen, wenn der Schuldner nicht genügend Geld auf seinem Bankkonto hat und der Gerichtsvollzieher daher nur einen Teil der Gesamtforderung durch Kontopfändung vollstrecken kann. Da der Gerichtsvollzieher die Kontopfändung dann abschließt, kann die Einspruchsfrist bereits zu diesem Zeitpunkt beginnen zu laufen, sprich wenn die Bank das Guthaben an den Gerichtsvollzieher auszahlt und die Vollstreckung damit beendet ist.

Welche Einspruchsfrist gilt bei Beklagten im EU-Ausland?

Wenn der Beklagte bzw. die verurteilte Partei keinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und beispielsweise in Deutschland ansässig ist, dann beträgt die Einspruchsfrist acht Wochen ab den oben genannten Zeitpunkten. Diese längere Frist kann u.a. damit begründet werden, dass sich der Beklagte regelmäßig nicht mit den niederländischen Gesetzen sowie seinen Rechten und Pflichten auskennt und daher mehr Zeit benötigt, um die Rechtslage zu klären bzw. einen niederländischen Anwalt zu Rate zu ziehen. Sollte der Wohnort der verurteilten Partei unbekannt sein, so beginnt die Einspruchsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem das Urteil vollstreckt wird.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Prozessrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs vor einem niederländischen Gericht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon: +31 20 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner; Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt.