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Digitale Anträge auf vorläufige Pfändungen in den Niederlanden

Ab dem 15. November 2021 können Anwälte in den Niederlanden an allen niederländischen Gerichten Anträge auf Vollstreckungsarreste und vorläufige Pfändungen in den Niederlanden (conservatoir beslag) digital einreichen. Dies ermöglicht eine noch schnellere Sicherung von pfändbarem Vermögen des Schuldners, da es nicht mehr notwendig ist, Anträge in Papierform bei Gericht ein- bzw. nachzureichen. Außerdem können Anwälte in den Niederlanden nun auch jederzeit einen aktuellen Überblick über die eingereichten Fälle und den Stand des Verfahrens bei Gericht digital einsehen. Damit wird eine einfache und unkomplizierte Einreichung und ggf. Anpassung der Anträge bei allen Gerichten in den Niederlanden sichergestellt. Der in der Praxis häufig zeitraubende telefonische Kontakt mit dem zuständigen Gericht entfällt ebenfalls, da Eingangsbestätigungen direkt digital vorliegen.

Vorläufige Sicherungspfändungen in den Niederlanden

Das niederländische Prozessrecht bietet verschiedene Formen der Vollstreckungsarreste und vorläufigen Pfändungen (conservatoir beslag). Eine vorläufige Pfändung (conservatoir beslag) ist eine sehr effektive Maßnahme, mit der verhindert werden kann, dass der Schuldner Vermögen einer (poteniellen) Vollstreckung entzieht. Weitere, detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten einer vorläufigen Pfändung (conservatoir beslag) haben unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden hier zusammengestellt.

Nach erfolgreicher Pfändung muss in der Regel ein (Haupt-)Verfahren gegen den Schuldner eingeleitet werden. Das Gericht, welches über den Antrag auf Erlass einer vorläufigen Pfändung (conservatoir beslag) entscheidet, bestimmt bei Zuweisung in seinem Urteil eine Frist zur Einleitung des Hauptverfahrens. In der Regel muss dieses Verfahren innerhalb von 14 Tagen nach der Pfändung eingeleitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine längere oder kürzere Frist für die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht anberaumt werden.

Deutschsprachige Anwälte spezialisiert auf Prozessrecht und Pfändungsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Pfändungsrecht oder Vollstreckungsrecht oder benötigen Sie in den Niederlanden anwaltliche Unterstützung bei Anträgen auf Vollstreckungsarreste oder vorläufige Pfändungen (conservatoir beslag)? Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden Martin Krüger steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.