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Betriebs­übernahmen in den Niederlanden

Bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden gibt es einige Dinge, auf die Sie als Unternehmer oder Investor achten sollten. Unsere deutschsprachigen M&A Anwälte in den Niederlanden haben diesbezüglich nachfolgende Übersicht für die Übernahme eines Unternehmens erstellt und geben einige praktische Tips und Tricks für einen solchen Übernahmeprozess.

Übernahme von Anteilen oder Vermögenswerten in den Niederlanden

Bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden gibt es nach niederländischem Recht grundsätzlich die Möglichkeiten der Übernahme von Anteilen oder Vermögenswerten. Die erste wichtige Frage ist daher, was genau übernommen werden sollen. Dies können die Anteile an der zu übernehmenden B.V. (vergleichbar mit einer GmbH) oder N.V. (vergleichbar mit einer AG) sein. Anderseits kann auch entschieden werden, nur die (wesentlichen) Vermögenswerte zu übernehmen. Die Wahl für Anteile oder Vermögenswerte hat nicht nur steuerrechtliche, sondern auch juristische Konsequenzen. Unsere niederländischen Anwälte für Betriebsübernahmen / M&A in Amsterdam beraten Mandanten diesbezüglich immer im Detail.

Wenn Anteile an einer B.V. oder N.V. übernommen werden, werden Sie nach der Übertragung der Anteile Eigentümer des gesamten Unternehmens. Dadurch werden Sie (auch indirekt) als Gesellschafter Eigentümer aller Aktiva und Passiva. Nicht nur der Vermögenswerte, sondern auch aller Schulden. Im Falle einer B.V. oder N.V. mit erheblichen Schulden, ist daher die Alternative der Übernahme der Vermögenswerte anstelle der Anteile zu erwägen. Die Schulden (Passiva) würden dann in der B.V. bzw. N.V. zurückbleiben. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein Insolvenzverwalter im Falle einer möglichen Insolvenz der B.V. oder N.V., die vor der Insolvenz ihre Vermögenswerte übertragen hat, nach niederländischem Recht diese Vereinbarung zur Übertragung der Vermögenswerte für nichtig erklären könnte, wenn sich herausstellt, dass sie z. B. zu unrealistischen Bedingungen abgeschlossen wurde (actio pauliana). Diese Möglichkeit haben nach niederländischem Recht auch andere, benachteiligte Gläubiger der B.V. oder N.V.

Geheimhaltungsvereinbarung | NDA nach niederländischem Recht        

Auch bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden ist es üblich und zu empfehlen, vor Verhandlungsbeginn eine Geheimhaltungsvereinbarung zu schließen. Dadurch wird verhindert, dass eine der Parteien während der Verhandlungen erhaltene Informationen zum Nachteil der anderen Partei verwendet bzw. unerwünschte (öffentliche) Aussagen tätigt. Bei einem NDA nach niederländischem Recht ist es zudem wichtig, eine Vertragsstrafe aufzunehmen, da der durch die Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung entstehende Schaden oftmals sehr schwer berechnet werden kann.

Nach niederländischem Recht muss zudem beachtet werden, dass es Parteien nicht (mehr) freistehen kann, Verhandlungen einfach abzubrechen. Ob und inwiefern dies noch möglich ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Nach niederländischem Recht kann allerdings eine vorvertragliche Haftung bzw. die Verpflichtung entstehen, die Verhandlungen weiterzuführen.  

Bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden kan in einem NDA daher auch die Zahlung eines bestimmten Betrages | breakup fee vereinbart werden, der der Käufer geschuldet ist, wenn dieser die Verhandlungen abbricht, nachdem der Verkäufer vertrauliche und geschäftskritische Informationen weitergegeben hat.

Eine anwaltliche Beratung ist daher zu empfehlen, so dass die Eigenheiten des niederländischen Rechts erörtert und die Risiken minimiert werden können. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben bzw. Unterstützung benötigen, stehen unsere niederländischem Fachanwälte für Betriebsübernahmen in den Niederlanden / M&A gerne zu Ihrer Verfügung.

Absichtserklärung / Memorandum of Understanding / Term Sheet in den Niederlanden         

Auch nach niederländischem Recht schließen der Käufer und Verkäufer in Übernahmeprozessen bereits in einem frühen Stadium eine Absichtserklärung (auch Letter of Intent, Memorandum of Understanding oder Term Sheet genannt) ab. In dieser Vereinbarung legen die Parteien die wesentlichen Vereinbarungen so weit wie möglich fest. Der beabsichtigte Käufer wird in diesen Dokumenten oftmals eine „Exklusivität“ vereinbaren wollen, in dem Sinne, dass der Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich mit dem beabsichtigten Käufer verhandeln darf.

In einer solchen Absichtserklärung | Letter of Intent nach niederländischem Recht kann zudem aufgenommen werden, dass der beabsichtigte Käufer einen bestimmten Betrag als breakup fee an den Verkäufer zahlen muss, wenn die Verhandlungen abgebrochen werden und es zu keinem Deal kommt. Der Hintergrund ist, dass Verhandlungen auch auf der Seite des Verkäufers Kosten verursacht (z.B. Beratungskosten von niederländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bewertungsexperten etc.).

In dieser Phase gilt es zudem zu beachten bzw. zu regeln, inwiefern die Parteien sich binden wollen, den Deal / die Übernahme auch tatsächlich durchzuführen. Nach niederländischem Recht kann nämlich die Situation entstehen, dass die unterzeichnete Absichtserklärung bereits verbindlich ist und Sie möglicherweise rechtlich verpflichtet sind, (im Rahmen des Zumutbaren) mit der anderen Partei weiter zu verhandeln. Eine Beratung eines niederländischen Rechtsanwalts diesbezüglich ist daher empfehlenswert.

Für den Käufer ist hierbei zudem relevant, ob und in welchem Umfang bereits eine Due-Diligence-Prüfung stattgefunden hat. Für den Käufer gilt es die Situation zu verhindern, dass dieser bei der Due-Diligence mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert wird, aber durch die Absichtserklärung | Letter of Intent nach niederländischem Recht bereits weitergehend gebunden ist.

Dieses Risiko nach niederländischem Recht ist vielen Kaufinteressenten und Verkäufern nicht immer bewusst ist. Oft wird davon ausgegangen, dass die Bezeichnung der Vereinbarung „Absichtserklärung“ oder „Letter of Intent“ per Definition bedeutet, dass die Verhandlungen unverbindlich sind und die Parteien diese jederzeit ohne Verpflichtungen abbrechen können.  

Dies ist jedoch nach niederländischem Recht nicht der Fall. Die Frage, ob man aus dem (Vor)Vertrag herauskommen kann (ohne z.B. Schadensersatz zahlen zu müssen), hängt nach niederländischem Recht sehr stark von den im Letter of Intent bzw. in der Absichtserklärung getroffenen Vereinbarungen ab. Dabei spielt die bereits erwähnte Rechtsdoktrin der vorvertraglichen Haftung nach niederländischem Recht eine große Rolle. Aufgrund der großen Risiken ist es zu empfehlen, rechtzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der entsprechend beraten und unterstützen kann.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, z.B. weil Sie weit fortgeschrittene Verhandlungen abbrechen wollen, bzw. Beratung benötigen, stehen unsere niederländischen Fachanwälte für Betriebsübernahmen / M&A Ihnen gerne zur Verfügung.

Due Diligence (DD) und Garantien/Freistellungen in den Niederlanden

Der Kaufinteressent wird in den allermeisten Fällen eine Due-Diligence-Prüfung des zu übernehmenden Betriebs durchführen wollen, so dass sichergestellt werden kann, dass keine Leichen im Keller sind und Sie nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen. Gerade in dieser Phase ist es sehr zu empfehlen sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, der die Risiken nach niederländischem Recht einschätzen und einordnen kann und z.B. prüft, ob die Anteile und das Vermögen frei und unbelastet übertragen werden können und, ob die durch das Target geschlossenen Verträge nach niederländischem Recht Risiken für den Käufer beinhalten.

Diese Verträge sind bei der Risikobeurteilung, aber auch der Beurteilung des Werts des Unternehmens sehr wichtig. In den Verträgen sollte daher immer die Laufzeit und das Vorhandensein einer sogenannten Change-of-Control-Klausel geprüft werden. Eine Change-of-Control-Klausel bedeutet kurz zusammengefasst, dass der entsprechende Vertrag sofort endet bzw. gekündigt werden kann, wenn sich die Mehrheits- bzw. Kontrollverhältnisse einer Vertragspartei ändern. Bei der Übernahme von Anteilen ist dies schnell der Fall, so dass unter Umständen ein sehr wichtiger Vertrag durch die andere Vertragspartei beendet werden könnte. Im Weiteren sollten die Themen Subventionen, Zustand des Grundstücks / der Fabrik (z.B. bestehende Umweltrisiken oder Verunreinigung des Bodens), Personal (z.B. Anzahl kranker Mitarbeiter, Lohnkosten etc.) geprüft werden. Spezifisch bei Industrieunternehmen sollte bei der Due-Diligence die Einhaltung der Produktsicherheitsgesetze / Produktgesetzgebung (z.B. CE-Kennzeichnung) geprüft werden, da dies elementar für die Produktion und Verkauf der verkauften Waren ist. Diese Themen haben einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Unternehmens und damit auf den Kaufpreis. Eine gründliche Due-Diligence kann daher auch erheblichen Einfluss auf den Kaufpreis haben, den der Käufer schlussendlich zahlt bzw. zu zahlen bereit ist.

Ein Käufer wird in der Regel nämlich das negative Ergebnis der Due Diligence bzw. die festgestellten Risiken zu einem großen Teil in den Kaufpreis einkalkulieren wollen. Neben der Verminderung des Kaufpreises können festgestellte Risiken auch in Form einer vom Verkäufer an den Käufer zu leistender Entschädigung vereinbart werden, die zu zahlen ist, wenn aus dem Risiko tatsächlich Schaden entsteht. 

Umgekehrt wird ein Verkäufer die bereits bekannten Tatsachen, die den Wert des zu verkaufenden Unternehmens verringern (können), in einen „Disclosure Letter“ aufnehmen wollen. In diesem Dokument zeigt der Verkäufer der kaufenden Partei an, welche Informationen dem Käufer zur Verfügung gestellt wurden und trotz der Tatsache, dass möglicherweise eine Verletzung der vom Verkäufer gegebenen Garantien vorliegt, akzeptiert wurden. Der Käufer kann sich im Nachhinein nicht auf die Unkenntnis der in dem Dokument genannten Tatsachen berufen und daher auch keine (Schadensersatz-)Ansprüche wegen einer Verletzung von Garantien des Verkäufers geltend machen. Es ist daher wichtig, dass der Verkäufer in dem Disclosure Letter so vollständig wie möglich ist.

Unsere niederländischen M&A Anwälte sind sehr erfahren bei der Beratung und Begleitung von deutschsprachigen Unternehmen, die ein niederländisches Unternehmen übernehmen wollen. Ein spezieller Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Übernahme von Industrieunternehmen, da mit einer solchen Übernahme spezifische Risiken verbunden sind. Falls Sie diesbezüglich Fragen haben, stehen unsere niederländischen Anwälte Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie auch gerne auf Deutsch.

Finanzen | Strategie Bei Betriebsübernahmen in den Niederlanden

Wenn Sie ein Unternehmen übernehmen wollen, müssen Sie natürlich sicherstellen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Übernahme stemmen zu können. Hierbei kann auch das Unternehmen, das Sie kaufen möchten, eine Finanzierungsquelle sein. Eine gute Beratung ist diesbezüglich essentiell.

Eine Übernahme eines Unternehmens in den Niederlanden ohne die dazu passende Strategie zur Integration bzw. Weiterführung führt oftmals nicht zum gewünschten Erfolg. Die Chance auf Erfolg ist wesentlich größer, wenn eine klare Strategie besteht, um z.B. Verkaufsvolumen zu erhöhen, ein neues Produkt der Produktpalette zuzufügen, das Target zu integrieren bzw. Synergieeffekte zu realisieren.

Zeitlicher Rahmen in Holland

Betriebsübernahmen in den Niederlanden können ein paar Wochen, aber auch ein paar Monate (oder sogar länger) dauern. Dies hängt u.a. davon ab, wie die Verhandlungen zwischen den Parteien verlaufen, wie professionell die Due Diligence (vorbereitet) ist, inwiefern der Verkäufer kooperativ ist, aber auch, ob Zustimmung der Aufsichtsbehörden aufgrund z.B. wettbewerbsrechtlicher Bedenken erforderlich ist.  

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung bei einer Übernahme / M&A Prozessen in den Niederlanden? Unsere erfahrenen (deutschsprachigen) Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Holland helfen Ihnen gerne bei der Vertragsgestaltung, den diesbezüglichen Verhandlungen, der Durchführung und Abwicklung der Due-Diligence und bei der Einholung der richtigen Informationen vom Verkäufer, so dass der Übernahmeprozess deutlich und effizient durchgeführt werden kann.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam.

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.