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Battle of Forms

 „Battle of forms“ bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen

In Vertragsverhandlungen oder Handelsgeschäften werden Parteien regelmäßig konfrontiert, dass beide Parteien Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für anwendbar erklären wollen. Hierdurch kann ein sogenannter „battle of forms“ entstehen, in dem geklärt werden muss, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) tatsächlich anwendbar sind. Aufgrund Ihrer grenzüberschreitenden Spezialisierung beraten unsere niederländischen Rechtsanwälte häufig Mandanten in solchen „battle of forms“ Situationen.

Niederländisches Recht sieht vor, dass die Partei, die bei einer Vereinbarung zuerst rechtsgültig auf eigene Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar erklärt. Die ist die sogenannte „First-Shot-Regel“. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Unternehmens sind daher folglich Bestandteil der Vereinbarung. Es gibt eine wichtige Ausnahme von dieser Regel. Die andere Vertragspartei kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Seite nämlich unter Bezugnahme auf ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ablehnen. Dies gilt dann als neues Angebot.

In diesem Blog besprechen die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten die wichtigsten Punkte, die Sie als deutsches Unternehmen bei Vertragsabschlüssen in Kombination mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden beachten sollten. Eine gute Beratung diesbezüglich ist hilfreich, da andere Rechtssysteme andere Regelungen bezüglich der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen (z.B. die „Last-Shot-Regel“, die kurz zusammengefasst das Gegenteil der „First-Shot-Regel“ beinhaltet).

Konflikt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das niederländische Zivilgesetzbuch befasst sich mit der Frage „battle of the forms“ in Artikel 6:225 Abs. 3, in dem die sogenannte „First-Shot-Regel“ aufgenommen ist:

Wenn sich Angebot und Annahme auf unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen, bleibt die zweite Referenz unwirksam, es sei denn, sie lehnt ausdrücklich die Anwendbarkeit der in der ersten Referenz angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.

Unsere niederländischen Anwälte beraten Sie gerne mit der Frage „battle of the forms“, wie Sie sicherstellen, dass Ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

Gerade bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften kann es oftmals schwierig sein sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsbedingungen gelten und durchsetzbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Verträge mit Verbrauchern abschließen, die auch nach niederländischem Recht einen besonderen Schutz genießen.

Für B2B-Geschäfte bzw. einem Handelskauf in den Niederlanden gilt: Wenn Sie (mit der Frage „battle of the forms) sicherstellen möchten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Unternehmens gelten wenn Sie Verträge mit anderen Parteien abschließen, sollten Sie daher immer versuchen, die Anwendbarkeit Ihrer Bedingungen zu einem möglichst frühen Verhandlungszeitpunkt zu erklären und die AGB auch zur Verfügung zu stellen, um zu verhindern, dass die andere Partei den „ersten Schuss“ erhält. Es gilt also wer zuerst kommt, der zuerst mahlt.

Wenn Sie einen Vertrag mit einer nicht niederländischen Partei abschließen, sollten Sie sich auch der möglichen Anwendbarkeit anderer gängiger Regeln bewusst sein, wie z. B. der „Last-Shot-Regel“ oder auch der „Knock-Out-Regel“.

Sollte die Person oder das Unternehmen, mit der Sie einen Vertrag abschließen, Ihnen zuvorkommen und die Anwendbarkeit der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären, sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei klar und eindeutig ablehnen und angeben, dass Sie einen Vertrag nur auf Grundlage Ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abschließen möchten.

Anwalt für battle of forms und grenzüberschreitende Verträgen

Bei internationalen, grenzüberschreitenden Verträgen kommt es bei der Beurteilung einer „battle of forms“ Situation darauf an, welches Recht anwendbar ist. Um Deutlichkeit zu schaffen ist es hilfreich, wenn die andere Vertragspartei Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert. Für eine Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es wichtig, dass im Vertrag (Angebot / Auftragsbestätigung) auf die eigenen AGB verwiesen wird und diese gleichzeitig auch zur Verfügung gestellt werden.

Spezialisten für battle of forms und deutsch-niederländische Rechtsfragen

Sind Sie deutscher Unternehmer mit Ambitionen auf dem niederländischen Markt? Bei MAAK Advocaten können wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung auf Deutsch zum niederländischen Recht beraten und Sie bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss mit einem niederländischen Handelspartner begleiten.

Haben Sie Fragen zum niederländischen Recht, oder benötigen Sie einen deutschsprachigen Anwalt in Holland? Kontaktieren Sie bei Fragen über niederländisches Vertragsrecht oder konkrete Unterstützung zum Thema Vertragsverhandlungen oder Battle of Forms in den Niederlanden gerne unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam.  

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl