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Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden ist in den Niederlanden

Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden ist in den Niederlanden

Der Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden ist in den Niederlanden gängige Praxis. Dies geschieht nicht ohne Grund. Die potenziellen Schäden, die etwa durch ein mangelhaftes Produkt oder eine mangelhafte Dienstleistung entstehen können, können enorm sein. Der beste Weg zur Schadensbegrenzung ist die Verwendung spezifischer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die speziell auf Ihre Situation zugeschnitten sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind einseitig formuliert und dazu bestimmt, immer wieder für verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Parteien verwendet zu werden. Es ist beruhigend, die Risiken zu kennen, die man eingeht. Mindestens ebenso wichtig ist es außerdem, dass Sie die nach niederländischem Vertragsrecht auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen korrekt angeben. In der Regel tun Sie dies spätestens vor oder während des Vertragsabschlusses. (Vorzugsweise) geschieht das durch Übersendung einer ordnungsgemäßen Mitteilung über die (ausschließliche) Anwendbarkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das bloße „Vorhandensein“ guter Allgemeiner Geschäftsbedingungen reicht in den Niederlanden in der Regel nicht aus, um sich auch erfolgreich auf diese berufen zu können.

Der Begriff des mittelbaren Schadens nach niederländischem Recht ist in den Niederlanden Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Es gibt keine eindeutige Definition, sodass die Gefahr von Unklarheiten besteht. Im Wesentlichen handelt es sich bei mittelbaren Schäden um Schäden, die nicht die unmittelbare Folge eines Vertragsbruchs sind. Sie resultieren stattdessen aus sekundären Folgen wie entgangenem Gewinn oder eunem vermindertem Firmenwert Daher können Streitigkeiten über mittelbare Schäden in den Niederlanden für Unternehmen komplex und kostspielig sein. In diesem Artikel erklärt unser niederländischer Anwalt für Vertragsrecht, Remko Roosjen, mehr über den Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DEN NIEDERLANDEN

Haftungsbeschränkungen werden häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen. In B2B-Situationen kann die Haftung (vorbehaltlich von Ausnahmen, die auf Angemessenheit und Fairness beruhen) grundsätzlich in hohem Maße beschränkt werden. Sie können die Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer separaten Haftungsklausel beschränken. So können Sie beispielsweise Ihre Haftung pro Vorfall, pro Jahr oder auf den von Ihrem Versicherer gedeckten Betrag begrenzen. Letzteres ist in der Versicherungspraxis nicht sehr beliebt, weil dies höheren Ansprüchen gegenüber dem Versicherer Tür und Tor öffnet und dem Versicherer wenig Schutz bietet. Beachten Sie, dass hier ein hohes Maß an Vertragsfreiheit besteht in den Niederlanden und Sie die Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht weitgehend ausschließen können. Gleichzeitig können Sie das Ausmaß Ihres Schadens weitgehend begrenzen, indem Sie Grenzen für die Haftung festlegen oder nicht.

WORIN BESTEHT DER UNTERSCHIED ZWISCHEN UNMITTELBAREM UND MITTELBAREM SCHADEN NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT?

Als Spezialist für Vertragsrecht in den Niederlanden stelle ich fest, dass unmittelbare und mittelbare Schäden oft übersehen werden, vor allem, wenn es um das „Kleingedruckte“ geht. Der Unterschied hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Risiken, denen Sie als Unternehmer ausgesetzt sein können. Unmittelbare und mittelbare Schäden sind schwierig zu definieren, da das niederländische Recht selbst keine Definitionen für diese Begriffe enthält. Es ist jedoch gut, sich darüber im Klaren zu sein, dass, wenn Sie sich für mittelbare Schäden nicht „entschädigen“ (d. h. die Haftung ausschließen), diese Sachschäden sehr wohl entschädigt werden können. Für Sie als Unternehmer ist es wichtig zu wissen, welche Schäden Sie ausschließen bzw. für welche Schäden die andere Partei Sie nicht entschädigt, wenn z. B. bei einem Handelsvertrag etwas schiefläuft oder ein zurechenbarer Mangel vorliegt.

Die Haftung für mittelbare Schäden wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders oft ganz ausgeschlossen, zum Beispiel in allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder in einem Dienstleistungsvertrag. Dies bedeutet in der Regel, dass ein Ersatz entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz und entgangene Einsparungen ausgeschlossen sind. Gleichzeitig ist zu betonen, dass auch andere Schadensersatzansprüche entstehen können, wie etwa für Datenverlust, Verlust von Produktionskapazität und/oder beschädigte Daten. In den meisten Fällen werden als mittelbarer Schaden auch die Kosten für die Behebung eines Schadens verstanden, der durch einen Fehler in einem gekauften Produkt oder einer Dienstleistung verursacht wurde.

WIE LAUTET DIE DEFINITION EINES VERMÖGENSSCHADENS IN DEN NIEDERLANDEN?

Sachschäden lassen sich am besten als erlittene Verluste und/oder entgangene Gewinne definieren. Das Grundprinzip ist, dass der Geschädigte so weit wie möglich in die Lage versetzt werden soll, in der er sich vor Eintritt des Schadens befand. Kurz gesagt, jeder entgangene Gewinn (und das ist in der Regel der springende Punkt) kann von Ihnen als Schuldigem zurückgefordert werden, sofern er nicht ausgeschlossen ist.

AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR MITTELBARE SCHÄDEN in den Niederlanden

Der Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden in den Niederlanden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine gängige Praxis. Dies geschieht nicht ohne Grund, denn die potenziellen Schäden, die beispielsweise durch ein mangelhaftes Produkt oder eine mangelhafte Dienstleistung entstehen können, können enorm sein. Der beste Weg zur Schadensbegrenzung ist die Verwendung geeigneter, speziell für Ihre Situation verfasster Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen sind einseitig formuliert und dazu bestimmt, immer wieder für verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Parteien verwendet zu werden. Es ist beruhigend, die Risiken zu kennen, die man eingeht. Mindestens ebenso wichtig ist es übrigens, dass Sie die für den Vertrag geltenden Bedingungen korrekt deklarieren. In der Regel tun Sie dies spätestens vor oder während des Vertragsabschlusses und (vorzugsweise) durch Übersendung eines ordnungsgemäßen Hinweises auf die (ausschließliche) Geltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das bloße „Vorhandensein“ guter allgemeiner Geschäftsbedingungen reicht in der Regel nicht aus, um sich erfolgreich auf sie zu berufen.

Der Begriff des mittelbaren Schadens ist in den Niederlanden Gegenstand juristischer Debatten, da es keine eindeutige Definition gibt und die Gefahr von Unklarheiten besteht. Auf das Wesentliche reduziert, handelt es sich bei mittelbaren Schäden um Schäden, die nicht die unmittelbare Folge eines Vertragsbruchs sind, sondern aus Sekundäreffekten wie entgangenem Gewinn oder vermindertem Firmenwert resultieren. Daher können Streitigkeiten über mittelbaren Schaden für Unternehmen komplex und kostspielig sein. In diesem Artikel erklärt unser Anwalt für Vertragsrecht mehr über den Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

In B2B-Verträgen kann die Haftung stark eingeschränkt oder sogar ganz ausgeschlossen werden, es sei denn, die Grundsätze der Angemessenheit und Billigkeit stehen dem entgegen, oder in Situationen, in denen Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegen. Es ist stets ratsam, allgemeine Geschäftsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sie nicht blind zu akzeptieren. Umgekehrt ist es ratsam, als Anbieter einer Dienstleistung oder eines Produkts die Haftung für mittelbare Schäden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuschließen.

Sollte sich eine Diskussion über die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (und den Ausschluss von mittelbaren Schäden) als sinnlos erweisen – zum Beispiel, weil Sie es mit einer (erheblich) größeren Gegenpartei zu tun haben und diese nicht von ihren Geschäftsbedingungen abweichen will -, bitten Sie um maßgeschneiderte Lösungen in einem separaten Nachtrag oder in einem separaten Kauf- oder Dienstleistungsvertrag. Schließlich hat auch die Gegenseite eine Interesse daran, mit Ihnen Geschäfte machen, und Sie können mehr erreichen, wenn Sie Chancen und Risiken offen teilen. Unserer Erfahrung nach ist insoweit vieles möglich, auch wenn die Gegenseite auf die Anwendbarkeit der eigenen AGB besteht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat ein von Ihnen ausgehandelter separater Vertrag Vorrang vor allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Haftung für mittelbare Schäden ausschließen.

AUSSCHLUSS der Haftung für MITTELBARE SCHÄDEN IN DEN NIEDERLANDEN

Was ist das Wichtigste bei einem Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Im Folgenden die wichtigsten Punkte:

  • Gehen Sie sicher, dass Sie genau wissen, welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Fall gelten –   Ihre, die Ihres Vertragspartners oder die der Branche. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine komplexe Angelegenheit sein kann, und lassen Sie sich hierzu von einem im Vertragsrecht erfahrenen Anwalt umfassend beraten.

  • Mittelbare Schäden sind nicht eindeutig gesetzlich definiert und können in den Niederlanden daher zu Rechtsstreitigkeiten führen.

  • Ausschlussklauseln für mittelbare Schäden sollten unmissverständlich und bestimmt sein, wobei der wirtschaftliche Kontext und die Angemessenheit zu berücksichtigen sind.

  • Wirksame Ausschlussklauseln erfordern eine sorgfältige Abwägung der Ausschlusskriterien, der vertraglichen Verpflichtungen, der Risikobewertung und der wirtschaftlichen Auswirkungen.

  • Ausschlussklauseln, die gegen niederländisches Recht verstoßen, sind nichtig und nicht durchsetzbar, und die Haftungsgrenzen sollten klar definiert sein, um einen übermäßigen Haftungsausschluss zu vermeiden.

  • Wenn Sie Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen besprechen, ist es ratsam, zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen separaten Vertrag aufzusetzen, in dem Sie die Risiken in Bezug auf die Haftung stärker aufteilen (maßgeschneidert).

GIBT ES EINEN AUSSCHLUSS DER HAFTUNG FÜR MITTELBARE SCHÄDEN in den Niederlanden?

Im Rahmen von vertraglicher Haftung geht es in der Regel um eine Vereinbarung, die nicht ordnungsgemäß, rechtzeitig oder überhaupt nicht erfüllt wurde. Unter bestimmten Umständen kann die Haftung in Verträgen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Eine solche Klausel wird auch als Entlastungsklausel bezeichnet.

Ob eine solche Klausel aufrechterhalten werden kann, hängt von den konkreten Umständen des Falles ab, in dem sie geltend gemacht wird. Für Verbraucher: Eine Vertragsklausel, die die Haftung in einem Vertrag oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließt, steht auf der so genannten grauen Liste im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch. Klauseln, die auf dieser grauen Liste stehen, gelten als unangemessen benachteiligend. Verbraucher können sich auf die Anfechtbarkeit einer solchen (Haftungsausschluss-)Klausel berufen. In B2B-Situationen ist die Situation hingegen anders.

ENTLASTUNGSKLAUSEL ODER ENTLASTUNGSKLAUSEL IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Vertragsfreiheit ist einer der Grundpfeiler des niederländischen Vertragsrechts. Das bedeutet, dass auch der Ausschluss der Haftung für mittelbaren Schaden in allgemeinen Geschäftsbedingungen unter diese Vertragsfreiheit fällt. Gleichzeitig steht es Ihnen völlig frei, zu entscheiden, mit wem Sie Geschäfte machen und Vereinbarungen treffen möchten. Allerdings dürfen die Vereinbarungen nicht gegen zwingendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Es gibt auch Grenzen der Vertragsfreiheit und des Umfangs, in dem die Haftung ausgeschlossen werden kann und darf, so etwa für mittelbare Schäden.

Ob ein solcher Haftungsausschluss zulässig ist, d. h. ob eine Entlastungsklausel zulässig ist, wird von Gerichten in der Regel anhand gewisser Kriterien beurteilt, die der Oberste Gerichtshof im Urteil Saladin gegen HBU aus dem Jahr 1967 formuliert hat. In diesem Urteil werden die Grundsätze für die Haftungsbeschränkung dargelegt. Eine solche Klausel kann jedoch unangewendet bleiben, wenn die Berufung auf sie unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit und der Billigkeit nicht hinnehmbar ist.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs müssen bei dieser Beurteilung zahlreiche Umstände berücksichtigt werden, darunter:

  • die Schwere des Verschuldens, auch im Verhältnis zur Art und Schwere der mit dem Verhalten verbundenen Interessen

  • die Natur und der sonstige Inhalt des Vertrags, in dem die Klausel enthalten ist

  • die soziale Stellung und die gegenseitigen Beziehungen der Parteien

  • die Art und Weise, in der die Klausel geschlossen wurde, und

  • der Umfang, in dem die andere Partei von der Tragweite der Klausel Kenntnis hatte.

Die Festlegung von Haftungsausschlüssen für mittelbare Schäden erfordert eine sorgfältige Analyse der vertraglichen Auswirkungen sowie der rechtlichen Folgen nach niederländischem Recht. Im Folgenden werden drei wichtige Überlegungen dargestellt, die bei der Entwicklung von Strategien zur Haftungsbeschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berücksichtigen sind:

Die Angemessenheit eines Haftungsausschlusses: Die niederländische Rechtsprechung tendiert dazu, sich insoweit auf die besonderen Umstände des Falles zu konzentrieren und zu prüfen, inwieweit ein Haftungsausschluss nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unangemessen oder unannehmbar ist.

Der Vertragskontext: Bei der Auslegung von Ausschlussklauseln berücksichtigen die Richter den wirtschaftlichen Kontext, in dem der Vertrag steht, einschließlich etwaiger Verhandlungen oder des späteren Verhaltens beider Parteien.

Allgemeine vs. spezifische Ausschlussklauseln: Ein allgemeiner Haftungsausschluss für „mittelbare Schäden“ ist unter Umständen nicht ausreichend, wenn nicht konkret spezifiziert wird, welche Arten von mittelbaren Schäden ausgeschlossen sind (denken Sie z. B. an den Verlust von Daten).

In Anbetracht dieser Überlegungen ist es für Unternehmen wichtig, ihre Ausschlussklauseln sorgfältig, genau und bestimmt zu formulieren.

WICHTIGE ÜBERLEGUNGEN BEI DER ABFASSUNG EINES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

Die Abfassung wirksamer Ausschlussklauseln nach niederländischem Recht erfordert eine sorgfältige Abwägung der Ausschlusskriterien, der vertraglichen Verpflichtung, der Verjährungsklauseln, der Risikobewertung und der wirtschaftlichen Auswirkungen. Ausschlussklauseln sollten klar und präzise formuliert werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen und durchsetzbar sind. Zu den wichtigsten Überlegungen bei der Abfassung von Ausschlussklauseln gehören die Ermittlung der auszuschließenden Risiken, die Festlegung des Geltungsbereichs der Ausschlussklausel, die Sicherstellung, dass die Klausel nicht gegen gesetzliche (zwingende) Vorschriften oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, sowie die Unterrichtung aller Parteien über ihre Existenz.

AUSSCHLUSS MITTELBARER SCHÄDEN IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

Um bei der Formulierung von Ausschlussklauseln die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, ist ein gutes Verständnis der einschlägigen rechtlichen Anforderungen und Erwägungen der öffentlichen Ordnung erforderlich. Die Einhaltung von Verträgen ist von entscheidender Bedeutung, da Ausschlussklauseln, die gegen niederländisches Recht verstoßen, als ungültig und nicht durchsetzbar angesehen werden. Eine Risikobewertung ist auch wichtig, um potenzielle Risiken und Haftungen zu ermitteln, die sich aus dem Ausschluss mittelbarer Schäden ergeben können. Die Haftungsgrenzen sollten klar definiert werden, um überzogene Haftungsausschlüsse zu vermeiden.

Darüber hinaus spielen die Vertragsverhandlungen eine entscheidende Rolle bei der Formulierung von Ausschlussklauseln, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Beide Parteien sollten sich vor der Unterzeichnung auf die Vertragsbedingungen, einschließlich der Ausschlüsse, einigen. Außerdem sollten Streitbeilegungsmechanismen für den Fall vorgesehen werden, dass es Probleme bei der Auslegung oder Durchsetzung solcher Klauseln gibt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Formulierung einer wirksamen Ausschlussklausel nach niederländischem Recht alle Aspekte sorgfältig berücksichtigt werden sollten, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Anhand von Fallstudien und Beispielen können Unternehmen aus früheren Fällen lernen, in denen die Gerichte schlecht formulierte Ausschlussklauseln oder Klauseln, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, verworfen haben. Durch die Analyse dieser Fälle können Unternehmen Erkenntnisse darüber gewinnen, wie sie ihre Interessen am besten schützen können, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen oder durch missbräuchliche Vertragsklauseln einen Imageschaden zu riskieren.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

Unsere niederländische Anwaltskanzlei in Amsterdam berät Unternehmen in Bezug auf die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Entlastungsklauseln und Handelsverträge. Auch der Ausschluss der Haftung sowie der Umgang mit mittelbaren Schäden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden ist ein wichtiger Bestandteil unseres Vertragsrechtsteams. Von Kaufverträgen bis hin zu komplexen IT-Verträgen haben unsere Anwälte das Wissen und die Erfahrung, die Sie brauchen. Gerne können wir etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sie entwerfen, damit Ihre Chancen und Risiken klar sind und Ihre Interessen optimal gewahrt werden.

NIEDERLÄNDISCHER ANWALT, SPEZIALISIERT AUF DEN AUSSCHLUSS VON MITTELBAREN SCHÄDEN IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Vertragsanwalt in den Niederlanden sind, insbesondere auf dem Gebiet des Ausschlusses von mittelbaren Schäden in den Niederlanden, hilft unsere niederländische Anwaltskanzlei Ihnen gerne weiter. Wir sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
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Unser niederländischer Vertragsanwalt, Remko Roosjen, ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Handelsvertragsrechts tätig und berät und prozessiert auf dem Gebiet nationaler und internationaler Verträge.

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.