Englischsprachige Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchenam Netherlands Commercial Court
In den Niederlanden ist es nun möglich, englischsprachige Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen in den Niederlanden vor dem Netherlands Commercial Court zu führen. Große internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten werden regelmäßig vor Schiedsgerichten ausgetragen. Ein Schiedsverfahren kann den Akteuren mitunter mehr Flexibilität und Internationalität bei der Verfahrensorganisation, der Vollstreckung und der Vertraulichkeit bieten. Eine Initiative des Nederlands Arbitrage Institut (NAI) und des Netherlands Commercial Court in Amsterdam, soll nun auch das Aufhebungsverfahren vor den niederländischen Gerichten an die Praxis internationaler Schiedsgerichtsverfahren anpassen. Die neue Regelung sieht vor, dass die Parteien eines Schiedsverfahrens am NAI unter bestimmten Bedingungen einen Gerichtsstand zugunsten des Netherlands Commercial Court (NCC) bzw. des Netherlands Commercial Court of Appeal (NCCA) für ein mögliches Aufhebungsverfahren bestimmen können. Hiermit sollen Zeit und Kosten gespart werden, u.a. weil bei einem englischsprachigen Verfahren vor den staatlichen Gerichten keine Übersetzungen eingereicht werden müssen. Außerdem verfügen die Richter am NCC(A) über besondere Expertise und sind mit den Gepflogenheiten internationaler Schiedsgerichte vertraut. In diesem Beitrag informieren unsere deutschsprachigen Anwälte Sie über die Möglichkeiten eines englischsprachigen Aufhebungsverfahrenserfahren vor dem NCC bzw. dem NCC(A).
Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht
Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht ist möglich. Im niederländischen Schiedsrecht besteht die Möglichkeit der Aufhebung durch die staatlichen Gerichte. Anders als beispielsweise in der Schweiz, Belgien oder Frankreich bietet das niederländischen Schiedsrecht keine Möglichkeiten, Aufhebungsklagen im Vorfeld vertraglich auszuschließen. Der Instanzenzug einer Aufhebungsklage kann nach niederländischem Recht jedoch verkürzt bzw. begrenzt werden. Das niederländische Schiedsrecht enthält einen abschließenden Katalog mit Aufhebungsgründen für die Kontrolle der staatlichen Gerichte. Weitere Einzelheiten zur Aufhebung eines Schiedsspruchs finden Sie hier.
Der Netherlands Commercial Court in Amsterdam
Seit 2019 verfügt die Niederlande über einen speziellen Commcerial Court, vor dem große internationale Wirtschaftsstreitigkeiten auf Englisch verhandelt werden. Der sog. Netherlands Commercial Court ist eine besondere Kammer des Gerichts in Amsterdam und somit in die bestehende niederländische Gerichtsstruktur eingebettet. Neben dem Netherlands Commercial Court (NCC) in erster Instanz steht den Parteien auch eine Berufungsinstanz, der Netherlands Commercial Court of Appeal (NCCA) zur Verfügung. Vor dem NCC(A) werden komplexe internationale Wirtschaftsstreitigkeiten auf Englisch verhandelt. Auch die Urteile am NCC(A) ergehen auf Englisch. Parteien müssen die Zuständigkeit des NCC(A) explizit vereinbaren. Dies kann grundsätzlich vorab (ex ante) oder nach (ex post) entstehen der Streitigkeit geschehen.
Musterklauseln NAI und der NCC
Das NAI und der NCC(A) haben auf ihren Websites entsprechende Musterklauseln veröffentlicht, welche die Parteien in ihren Verträgen aufnehmen können. Damit lässt sich die Zuständigkeit des NCC(A) für ein mögliches Aufhebungsverfahren rechtssicher vereinbaren:
“All disputes arising in connection with the present agreement, or further agreements resulting therefrom, shall be settled in accordance with the Arbitration Rules of the Netherlands Arbitration Institute (NAI). The place of arbitration shall be Amsterdam (the Netherlands). The proceedings shall be conducted in English.
Any court proceedings in the Netherlands before, during or after the arbitration will – to the extent allowed by law – exclusively be dealt with by the Amsterdam District Court or the Amsterdam Court of Appeal, whichever has jurisdiction, following proceedings in English before the Chambers for International Commercial Matters (Netherlands Commercial Court, which consists of the NCC District Court, the NCC Court in Summary Proceedings and the NCC Court of Appeal). The NCC Rules of Procedure (see www.ncc.gov.nl) apply to these proceedings. This clause is not intended to exclude Supreme Court appeal.”
Aufhebungsverfahren | Praktische Vorgehensweise in den Niederlanden
Um ein Aufhebungsverfahren vor dem NCC bzw. dem NCC(A) zu führen, der Schiedsort (place of arbitration) Amsterdam sein. Dies bedeutet aber nicht, dass die Verhandlungen bzw. Anhörungen (hearing) zwingend in Amsterdam stattfinden müssen. Zudem muss die Zuständigkeit der Gerichte in Amsterdam gegeben sein und müssen die Parteien die Zuständigkeit des NCC(A) explizit vereinbaren. Dabei muss auf die besonderen Zuständigkeitsregeln des NNC(A) geachtet werden. Die Zuständigkeit des NCC(A) wird zusammenfassend an folgende Bedingungen geknüpft:
- jurisdiction of the Amsterdam courts, and
- (ii) the action concerns an international civil or commercial matter within the autonomy of the parties.
Eine explizite Vereinbarung der Zuständigkeit des NCC(A) kann aufgrund einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, unter der Bedingung, dass die Parteien im zugehörigen Vertrag oder einem zugehörigen Dokument auf den Gerichtsstand des NCC(A) hinweisen und dieser Forumwahl explizit zustimmen.
Niederländische Anwälte spezialisiert auf Schiedsverfahrensrecht
Haben Sie Fragen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs in den Niederlanden, zum niederländischen Schiedsverfahrensrecht oder zu niederländischen Schiedsinstitutionen in Amsterdam, Den Haag oder Rotterdam? Unsere deutschsprachigen Anwälte stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
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