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Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht

Die Aufhebung eines Schiedsspruchs im niederländischen Recht ist möglich. Im niederländischen Schiedsrecht besteht die Möglichkeit der Aufhebung durch die staatlichen Gerichte. Anders als beispielsweise in der Schweiz, Belgien oder Frankreich bietet das niederländischen Schiedsrecht keine Möglichkeiten, Aufhebungsklagen im Vorfeld vertraglich auszuschließen. Der Instanzenzug einer Aufhebungsklage kann nach niederländischem Recht jedoch verkürzt bzw. begrenzt werden. Das niederländische Schiedsrecht enthält einen abschließenden Katalog mit Aufhebungsgründen für die Kontrolle der staatlichen Gerichte. Unsere deutschsprachigen Anwälte diskutieren hier das Thema Schiedsgerichtsbarkeit

Aufhebungsgründe im niederländischen Schiedsrecht

Im niederländischen Schiedsrecht bestehen folgende fünf Gründe für die Aufhebung des Schiedsspruchs durch ein staatliches Gericht: Erstens liegt ein Aufhebungsgrund vor, wenn eine wirksame Schiedsvereinbarung fehlt. Zweitens liegt ein Aufhebungsgrund vor, wenn das Schiedsgericht gegen entgegen der einschlägigen Regeln zusammengesetzt war. Drittens liegt ein Aufhebungsgrund vor, wenn das Schiedsgericht nicht in Übereinstimmung mit dem übertragenen Auftrag handelt. Viertens liegt ein Aufhebungsgrund vor, wenn Schiedsspruch nicht unterschrieben ist oder, wenn erforderlich, keine Begründung enthält. Schließlich liegt fünftens ein Aufhebungsgrund vor, wenn der Schiedsspruch unter Verletzung des sog. ordre public zustande kam.

Restriktive Anwendung von Aufhebungsgründen

Die Gerichte in den Niederlanden sind im Allgemeinen restriktiv bei der Anwendung von Aufhebungsgründen. So werden einige der Aufhebungsgründe in den gesetzlichen Regelungen des niederländischen Schiedsrechts weiter eingeschränkt. Dies unterstreicht die Schiedsfreundlichkeit der Niederlande. Eine Ausnahme bildet insoweit Aufhebungsverfahren des Schiedsspruches im sog. Yukos­Schiedsverfahren, welches noch unter dem alten Schiedsrecht verhandelt wurde. Dort hatte das Landgericht in Den Haag (rechtbank Den Haag) in erster Instanz die Aufhebung des Schiedsspruchs angeordnet. Inzwischen hat jedoch das Oberlandesgericht in Den Haag (gerechtshof Den Haag) in zweiter Instanz das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Den Haag aufgehoben. Derzeit läuft die Revision beim Hoge Raad der Nederlanden.

Aufhebungsverfahren erstinstanzlich bei den Oberlandesgerichten in den Niederlanden

Seit der Modernisierung des niederländischen Schiedsrechts im Jahr 2015 werden Aufhebungsverfahren in den Niederlanden nunmehr erstinstanzlich von den Oberlandesgerichten (gerechtshoven) verhandelt. Somit ist ein Aufhebungsverfahren auf eine Tatsacheninstanz beschränkt, was Kosten- und Zeitersparnisse mit sich bringen kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Parteien gegen Entscheidung des Oberlandesgerichts (gerechtshof) das Rechtsmittel der Revision einlegen. Jedoch gestattet das niederländische Schiedsrecht Parteien, mit Ausnahme natürlicher Personen, die nicht gewerblich handeln, die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (gerechtshof) auszuschließen.

Fristen für die Aufhebungsklage in den Niederlanden

Eine Aufhebungsklage muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Urteils (erste Frist) oder innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Urteils an die verurteilte Partei zur Vollstreckung (zweite Frist) erhoben werden. Eine Aufhebungsklage kann nicht nach Ablauf der ersten Frist, aber vor Zustellung des Schiedsspruchs erhoben werden. Falls die Parteien die Niederlegung des Schiedsspruchs bei einem niederländischen Gericht vereinbart haben, beginnt mit der Niederlegung die 3-Monats-Frist für das Aufhebungsverfahren. Hier schafft der niederländische Regelung Rechtssicherheit.

Niederländische Anwälte spezialisiert auf Schiedsverfahren

Haben Sie Fragen zur Aufhebung eines Schiedsspruchs in den Niederlanden,zum niederländischen Schiedsverfahrensrecht oder zu niederländischen Schiedsinstitutionen in Amsterdam, Den Haag oder Rotterdam? Unsere deutschsprachigen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
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Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.