Seit kurzem ist auch die vorläufige Sicherungspfändung einer IP-Adresse in den Niederlanden möglich, und das ist auch gut so. Obwohl eine vorläufige Beschlagnahme in den Niederlanden in der Regel an Waren oder einem Bankkonto vorgenommen wird (siehe unsere früheren Blogs zum Thema vorläufige Sicherungspfändung in den Niederlanden für das Wie und Warum einer vorläufigen Beschlagnahme), können IP-Adressen eine Menge Geld wert sein. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter und erläutern gerne die vorläufige Sicherungspfändung einer IP-Adresse nach niederländischem Recht.
Vorläufige Sicherungspfändung EINER IP-ADRESSE in den Niederlanden
IP-Adresse eignen sich daher hervorragend für eine vorläufige Sicherungspfändung in den Niederlanden. Die Möglichkeit der Beschlagnahme einer IP-Adresse wurde neu eingeführt und ist oft wirksam. Darüber hinaus sind Unternehmen zunehmend von den ihrerseits genutzten IP-Adressen abhängig, so dass die Pfändung und der drohende Verlust dieser IP-Adressen einen guten Anreiz darstellen kann, etwa eine Rechnung oder Schadensersatzforderungen zu begleichen. Unsere Anwälte in den Niederlanden bereiten einen Antrag auf vorläufige Beschlagnahme von IP-Adressen gerne für Sie vor.
WAS IST EINE IP-ADRESSE?
Bei einer IP-Adresse handelt es sich, kurz gesagt, um eine Reihe von Zahlen, die einen bestimmten Punkt im Internet darstellen. Auch bekanntere und besser erkennbaren Domainnamen wie www.maakadvocaten.nl müssen stets mit einer IP-Adresse verbunden sein, um im Internet gefunden zu werden. Zur Navigation und Kommunikation im Internet benötigt auch der Computer oder das Telefon selbst eine IP-Adresse. In der heutigen digitalen Welt werden daher viele IP-Adressen benötigt, und das macht diese begehrt. Es gibt verschiedene Arten von IP-Adressen, und die begehrtesten – die so genannten IPv4-Adressen – sind alle vergeben. Die Knappheit hat zu einem Handel mit diesen IPv4-Adressen geführt, so dass Unternehmen bereit sind, viel Geld für IP-Adressen zu zahlen.
WIE KANN ICH EINE IP-ADRESSE BESCHLAGNAHMEN in Holland?
Alle IP-Adressen innerhalb Europas, in Russland und im Nahen Osten sind bei der Netzkoordinierungsstelle Resaux IP Européens (RIPE NCC) mit Sitz in Amsterdam registriert. RIPE NCC ist eine Vereinigung, und um IP-Adressen zu erhalten, müssen Sie Mitglied von RIPE NCC sein. Zu den Unternehmen, die über IP-Adressen verfügen und Mitglieder von RIPE NCC sind, gehören Internet-Service-Provider, große Konzerne und Unternehmen, die Dienstleistungen im Internet oder in der Telekommunikation anbieten.
Da RIPE NCC seinen Sitz in Amsterdam hat und die IP-Adressen somit auch in Amsterdam registriert sind, muss die vorläufige Beschlagnahme von IP-Adressen ebenfalls in Amsterdam beantragt und durchgeführt werden. Die Beschlagnahme von IP-Adressen durch einen Anwalt hat sich wiederholt als wirksames Mittel erwiesen.
STREIT UM EINE IP-ADRESSE in den Niederlanden
Wenn Sie einen Streit über eine IP-Adresse in den Niederlanden oder deren Verwendung führen oder wenn Ihre IP-Adressen oder die von Ihnen verwendeten IP-Adressen beschlagnahmt wurden, haben Sie ein erhebliches Interesse daran, dass dieser Streit so schnell wie möglich beigelegt oder die Beschlagnahme aufgehoben wird. Sie können dann in einem so genannten Eilverfahren eine einstweilige Verfügung, z.B. auf weitere Nutzung beantragen oder in einem so genannten aufhebenden Eilverfahren die Aufhebung der Beschlagnahme bei Gericht beantragen. Sie können die Beschlagnahme unter anderem aufheben, indem Sie nachweisen, dass die Forderung, für die die Pfändung vorgenommen wurde, nicht besteht, oder indem Sie eine ausreichende Sicherheit für die entsprechende Forderung leisten, zum Beispiel in Form einer Bankbürgschaft. Unsere Anwälte können Sie diesbezüglich gut beraten.
AUF DIE BESCHLAGNAHME VON IP-ADRESSEN SPEZIALISIERTER ANWALT in den Niederlanden
MAAK Advocaten verfügt über ein Team von erfahrenen Anwälten in den Niederlanden, die Sie im Rahmen einer vorläufigen Beschlagnahme von IP-Adressen beraten und unterstützen können. Möchten Sie eine Beratung über die Erhebung oder Aufhebung einer vorläufigen Beschlagnahme von IP-Adressen erhalten? Bitte kontaktieren Sie unsere deutschsprachigen Anwalt Martin Krüger oder Sander van Someren Gréve oder einen unserer anderen Anwälte in Amsterdam.
+31 (0)20 – 210 31 38
sander.vansomerengreve@maakadvocaten.nl