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Vertragshändler­vertrag in den Niederlanden

Vertragshändlervertrag in den Niederlanden

Deutsche Unternehmen bedienen sich in ihren Vertriebssystemen regelmäßig eines Vertragshändlers, insbesondere zu Beginn der Aktivitäten auf dem niederländischen Markt. Der Vertragshändlervertrag in den Niederlanden ist( im niederländischen Gesetz) nicht gesetzlich geregelt. In der Praxis handelt es sich um eine Vereinbarung, bei der ein Hersteller einen Vertragshändler einschaltet, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Absatzförderung den Vertrieb bestimmter Produkte übernimmt. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden haben viel Erfahrung mit Beratung von deutschen Mandanten bei der Erstellung von Vertriebsverträgen für den niederländischen Markt und helfen Ihnen gerne weiter.

Der Vertragshändlervertrag in den Niederlanden – Was ist zu beachten?

Für den Vertragshändlervertrag gibt es keine besonderen gesetzlichen Vorschriften, so dass die Vereinbarung weitgehend frei gestaltet werden kann. Wir empfehlen, die getroffenen Vereinbarungen in der Vereinbarung klar und detailliert zu formulieren. Es können z. B. Vereinbarungen über die Art des Produkts, die (Mindest-)Anzahl der abzunehmenden Produkte, die Preise, den Absatzmarkt, den Grad der Exklusivität, Werbung, die Dauer der Vereinbarung und den Möglichkeiten der Kündigung und/oder Aufzulösung des Vertrags aufgenommen werden. Gerade in internationalen Vertragsverhältnissen sollte sorgfältig geprüft werden, welches Recht auf die Vereinbarung für anwendbar erklärt wird. Außerdem sollte der Vertrag eine Gerichtsstand- oder Schiedsklausel enthalten.

Besonderheiten beim niederländischen Vertragshändlervertrag

Nach niederländischem Recht hat ein Vertragshändler grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn er bei Beendigung des Vertragsverhältnisses seinen Kundenstamm auf den Unternehmer überträgt. In der niederländischen Rechtsprechung besteht jedoch die Tendenz, auch bei Vertragshändlern einen Ausgleichsanspruch (Goodwill) bei Vertragsende zuzuweisen.

Voraussetzung ist u. a., dass der Vertriebshändler muss in die Verkaufsorganisation des Unternehmers integriert sein, es darf also nicht nur eine Verkäufer-Käufer-Beziehung bestehen. Dies ist der Fall, wenn der Händler Aufgaben wahrnimmt, die denen des Vertreters wirtschaftlich im Wesentlichen ähnlich sind. Weiter ist relevant, dass der Händel dem Vertragshändler während oder bei Beendigung des Vertrags direkt oder indirekt die Daten seiner Kunden mitteilt. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an diese Bedingung ist in der Regel niedrig, so dass diese Bedingung leicht erfüllt werden kann. Außerdem muss der Vertrag vom Unternehmer gekündigt werden. Dies kann auch im gegenseitigen Einvernehmen geschehen.

Mögliche Risiken vertraglich beschränken

Es empfiehlt sich, bereits bei der Vertragserstellung Risiken und Haftungsfragen zu beschränken. Hierzu haben unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden eine Übersicht erstelle. Dies finden Sie hier (https://www.anwaelte-niederlande.de/vertriebsvertrag/). In der Praxis kommt es insbesondere bei der Vertragskündigung, bei Fragen zur Laufzeit des Vertragshändlervertrags und bei Fragen zu einer möglichen Ausgleichszahlung (Goodwill) zu Problemen und streitigen Auseinandersetzungen.

Niederländische Anwälte aus Amsterdam spezialisiert auf Vertragshändlerverträge

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen anwaltliche Beratung zu Vereinbarungen bzw. Erstellung von Vertriebsverträgen und? Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter. Ihr Ansprechpartner:

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.