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Vergleichs­vereinbarung

Vergleichsvereinbarung nach niederländischem Recht

Im niederländischen Recht gibt es eine Vielzahl von Vereinbarungen, die gesetzlich geregelt sind. Diese Vereinbarungen unterliegen daher nicht nur den allgemeinen Regelungen des niederländischen Vertragsrechts, sondern auch speziellen gesetzlichen Regelungen. Die Vergleichsvereinbarung (vaststellingsovereenkomst) ist ein Beispiel dafür. In diesem Beitrag erläutern unsere holländischen Anwälte aus Amsterdam das Thema der Vergleichsvereinbarung nach niederländischem Recht und beantworten spezifisch die Fragen, was eine Vergleichsvereinbarung nach niederländischem Recht ist, wofür sie verwendet wird, wie eine Vergleichsvereinbarung zustande kommt und welche besonderen Regelungen auf solche Vergleichsvereinbarungen anwendbar sind.  

Außergerichtliche und gerichtliche einigung

Der Zweck einer Vergleichsvereinbarung besteht darin, dass Parteien bestimmte Angelegenheiten (meist Streitpunkte) zwischen sich vertraglich festzulegen können. Die Vergleichsvereinbarung hat dabei z.B. die Funktionen, dass die Parteien im Zuge eine Streitigkeit oder Undeutlichkeit vertraglich für eine Lösung oder Klarheit sorgen wollen. Ein Beispiel ist ein Schadensfall, dessen Abwicklung die Parteien nach Verhandlung vertraglich festhalten wollen. Parteien können aber Diskussionspunkte auch vertraglich festlegen wollen, um so eine Streitigkeit zu verhindern.

Außergerichtlicher Vergleich

Im Prinzip kann eine Vergleichsvereinbarung nach niederländischem Recht alles enthalten, worauf sich die Parteien einigen und was zur Lösung oder Verhinderung des Konflikts beiträgt. Aufgrund der Relevanz einer solchen Vergleichsvereinbarung ist es zu empfehlen, einen niederländischen Anwalt zu konsultieren. Eine Vergleichsvereinbarung sollte nicht dazu führen, dass die Parteien im Anschluss auch noch über diese Vergleichsvereinbarung streiten.

Nach niederländischem Recht ist zu beachten, dass der Inhalt der Vergleichsvereinbarung sogar gegen zwingendes Recht verstoßen kann, ohne dass die Vergleichsvereinbarung nichtig wird. Allerdings darf der Inhalt nicht gegen die öffentliche Ordnung bzw. gute Sitte verstoßen.

Folgen des vergleichsvertrages nach Holländischem Recht

Zwar kann eine Vergleichsvereinbarung nicht jede Art von Rechtszustand für die Vertragsparteien kreieren, allerdings ist der Inhalt einer Vergleichsvereinbarung für die Parteien bindend. Um einen Rechtszustand zu schaffen der in einem Vergleich aufgenommen ist, müssen die Parteien ihre in der Vergleichsvereinbarung aufgenommen Verpflichtungen erfüllen. Falls erforderlich sind die Parteien dabei auch gezwungen zusammenzuarbeiten.

Nach niederländischem Recht ist es in Vergleichen zudem möglich, den Rechtsstatus der Parteien in der Vergangenheit festzulegen. In diesem Fall kann diese Bestimmung natürlich keine Änderungen an Rechten vornehmen, die dritte Parteien auf der Grundlage des ehemaligen Rechtsstatus der Parteien bereits erhalten haben.

Anfechtung und Rücktritt von einer Einigung

Ausgangspunkt ist, dass sich die Parteien nach Abschluss des Vergleichs auch daran halten müssen. Selbstverständlich gilt auch bei Vergleichsvereinbarungen der Grundsatz: Pacta sunt servanda.  Geschieht dies nicht, kann die Erfüllung der Verpflichtungen im Prinzip gerichtlich durchgesetzt werden.

Eine Anfechtung der Vergleichsvereinbarung ist grundsätzlich möglich, kann aber vertraglich ausgeschlossen werden. Zudem erschwert der verbindliche Charakter der Vergleichsvereinbarung die Anfechtung. Schließlich ist die Vereinbarung ja gerade geschlossen worden, um Ungewissheit oder einen Streit zu beenden, wodurch z.B. eine Anfechtung wegen Irrtums nur mit sehr guten Argumenten möglich ist.

Eine Partei kann aber von einer Vergleichsvereinbarung zurücktreten, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Dabei gelten die normalen Regelungen des niederländischen Vertragsrechts. Im Falle der Nichterfüllung hat eine Partei zudem auch andere Rechtsmittel zur Verfügung. Wichtig ist, dass ein Rücktritt von einer Vergleichsvereinbarung laut niederländischem Gesetz gerichtlich erfolgen muss, wenn Rechte oder Pflichten von Dritten hierbei beachtet werden müssen.

Vergleich bei Sammelklagen

Nach niederländischem Recht gibt es immer weitreichendere Möglichkeiten von Sammelklagen. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit das Ziel formuliert, solche Sammelklagen zur Beendigung von (europäischen) Streitigkeiten zwischen Parteien zu ermöglichen. Im Zuge einer solchen Sammelklage gründet eine Gruppe von Privatpersonen oder Unternehmern z.B. eine Stiftung bzw. einen Verein, die die gemeinsamen Interessen vertreten und auf Feststellung der Haftung der Gegenseite klagen. Beispiele solcher Sammelklagen sind z.B. Streitigkeiten über die Höhe der Zinsen von Bankprodukten, der Dieselskandal und Kartellrechtverstöße. Im Zuge der Interessensvertretung kann von der Stiftung oder dem Verein im Namen aller angeschlossenen Personen eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Vergleichs kann bei Gericht in den Niederlanden beantragt werden, dass diese Vergleichsvereinbarung für alle Geschädigten allgemein verbindlich erklärt wird.  

An den Inhalt einer solchen Vergleichsvereinbarung sind eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, lehnt das Gericht den Antrag, die Vergleichsvereinbarung für allgemein verbindlich zu erklären, ab. Dies ist auch dann der Fall, wenn z.B. die Höhe der Entschädigung im spezifischen Fall laut Gericht nicht angemessen ist, wenn nicht hinreichend sicher ist, dass die Verpflichtungen durch den Schadensverursacher erfüllt werden, und wenn die Stiftungen oder Vereine nicht ausreichend repräsentativ für die Gruppe der Geschädigten ist und z.B. nur einen Bruchteil der Geschädigten repräsentiert.

Aufgrund der hohen Interessen ist es im Falle einer Vergleichsvereinbarung im Zuge einer Sammelklage zu empfehlen, einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, so dass sichergestellt werden kann, dass die gesetzlichen Regelungen nach niederländischem Recht eingehalten werden.

Niederländisches Recht und das Erreichen einer Einigung

Eine Vergleichsvereinbarung ist eine Vereinbarung, die zwischen Parteien geschlossen wird, um Ungewissheit wegzunehmen, einen Konflikt zu verhindern oder zu beenden. Die Vereinbarung kann in vielen verschiedenen Situationen diesbezüglich verwendet werden.

Nach niederländischem Recht muss die Gestaltung eines Vergleichs rechtlich korrekt sein, so dass gewährleistet ist, dass die Vergleichsvereinbarung auch durchgesetzt werden kann, keine unbeabsichtigten Folgen eintreten und der Inhalt und die Formulierung ausreichend deutlich sind, so dass z.B. die Streitigkeit auch tatsächlich beendet wird und der Inhalt nicht zu neuen Diskussionen führt. Wichtig ist, dass ein Konzept einer Vergleichsvereinbarung der anderen Partei nie einfach unterzeichnet werden sollte, da der Rücktritt bzw. die Anfechtung einer Vergleichsvereinbarung nach niederländischem Recht nicht einfach ist.

Niederländischer Rechtsanwalt spezialisiert auf Verträgen schliessen

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