Unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden ist unter anderem auf das niederländischen Urheberrecht spezialisiert, insbesondere bei der Erstellung und Prüfung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen.
Leistungen als Anwälte in den Niederlanden für Urheberrecht
Als Anwälte in den Niederlanden für Urheberrecht beraten und vertreten wir in Holland u.a. Autoren, Musiker, Musik- und Buchverlage, und Produzenten, Manager sowie Fotografen und sonstige Urheber und Inhaber von urheberrechtlichen Nutzungsrechten. Das Urheberrecht dient vornehmlich dem Schutz des Urhebers eines Werkes und ist im niederländischen Urhebergesetz (‘Auteurswet‘) geregelt.
Was bedeutet das Urheberrecht in den Niederlanden?
Das Urheberrecht in den Niederlanden bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
Unsere Anwälte können Ihnen bei den folgenden Themen helfen:
- Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
- Entwurf und Prüfung von Verlagsverträgen
- Vertretung bei verlagsrechtlichen Auseinandersetzungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen
- erteidigung gegen Abmahnungen und urheberrechtlicher Ansprüche
- Gerichtsverfahren in den Niederlanden (einstweiliges Verfügungsverfahren, Eilverfahren und Klageverfahren)
Urheberrecht in den Niederlanden
Wenn jemand etwas Originelles gemacht hat, ist es natürlich nicht die Absicht, dass jemand anderes einfach mitmachen kann. Aus diesem Grund wurde das Urheberrecht geschaffen. Das Urheberrecht wird im Englischen auch als “copyright” bezeichnet. Das Urheberrecht bietet allen, die Werke schaffen, urheberrechtlichen Schutz. Das bedeutet, dass der Schöpfer eines solchen Werkes, auch Urheber genannt, als einziger über die Verwertung der von ihm geschaffenen Werke entscheiden kann. Darüber hinaus sind diese Werke vor Missbrauch durch andere geschützt. Das Urheberrecht ist daher ein ständiger Anreiz für die Menschen, kreativ zu bleiben.
Auf internationaler Ebene ist das Urheberrecht in der Berner Übereinkunft von 1886 geregelt. In den Niederlanden ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz geregelt. Artikel 1 des Urheberrechtsgesetzes beschreibt das Urheberrecht wie folgt:
“Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werkes oder seiner Rechtsnachfolger, es zu veröffentlichen und zu reproduzieren, vorbehaltlich der gesetzlich festgelegten Einschränkungen.”
Auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt in den Niederlanden
Sie benötigen fachkundigen Rat von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Wir verfügen über eine lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne landesweit in allen Fragen. Benötigen Sie einen Rechtsanwalt in den Niederlanden der Sie in haftungsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt? Haben Sie Fragen zum niederländischen Urheberrecht oder Haftungsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung? Oder haben Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten und wollen sich gegen diese verteidigen? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.
Kontaktdaten:
Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden