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Titel zur Zwangsvollstreckung

auf ZwangsVollstreckungsrecht spezialisierter Anwalt in den Niederlanden

Streitigkeiten zwischen Gläubigern und Schuldnern kommen auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten sehr häufig vor. Manchmal erreicht der Streit ein so hohes Niveau, dass eine der Parteien beschließt, das Gericht über den Streit entscheiden zu lassen. Der Richter hält seine Entscheidung in einem Urteil fest. Wenn der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wurde, muss er diesen Betrag innerhalb einer ihm gesetzten Frist bezahlen. Es kann jedoch vorkommen, dass der Schuldner dem Urteil immer noch nicht freiwillig nachkommt, sodass der Gläubiger das Urteil mittels eines vollstreckbaren Titels vollstrecken lassen muss. Das Urteil des Gerichts stellt einen solchen Titel zur Zwangsvollstreckung dar. In diesem Blog wird unser auf Zwangsvollstreckungsrecht spezialisierter Anwalt in den Niederlanden die verschiedenen Arten von vollstreckbaren Titeln, die Voraussetzungen für einen vollstreckbaren Titel und die Gültigkeit eines vollstreckbaren Titels erörtern.

Gibt es eine Einigungsgebühr und RVG in den Niederlanden?

Die Einigungsgebühr ist nach deutschem Recht eine allgemeine Gebühr aus dem Recht der Vergütung der Rechtsanwälte, die neben anderen Gebühren wie der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr anfallen kann. Eine Einigungsgebühr und RVG gibt es in den Niederlanden nicht. In der Regel arbeiten niederländische Anwälte auf der Grundlage eines Stundensatzes. Selbstverständlich werden Sie über die Kosten einer Zwangsvollstreckung informiert, und der Betrag hängt zum Teil von der Stellung des Schuldners ab. Wenn Sie dazu eine Frage haben, stehen wir Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung.

Titel zur Zwangsvollstreckung nach niederländischem Recht

Nicht nur das Urteil des Richters stellt einen vollstreckbaren Titel dar. Aus dem niederländischen Gesetz ergibt sich, dass eine gerichtliche Entscheidung, eine frühere öffentliche Urkunde (z.B. eine notarielle Urkunde) und andere durch das Gesetz bezeichnete Dokumente ebenfalls als vollstreckbare Titel gelten. Andere vom Gesetz bezeichnete Dokumente umfassen einen Vergleichsvertrag oder eine Vollstreckungsanordnung der Steuerbehörden. Ein ausländisches (beispielsweise deutsches) Urteil, das für vollstreckbar erklärt wurde, führt ebenfalls zu einem Vollstreckungsurteil.

Voraussetzungen für den vollstreckbaren Titel in den Niederlanden

Durch einen Vollstreckungstitel kann ein Gläubiger ohne die Mitwirkung des Schuldners sicherstellen, dass er Anspruch auf das hat, was ihm zusteht. Die Vollstreckung kann den Einsatz von Zwangsmaßnahmen beinhalten, die den Behörden zur Verfügung stehen. Dies kann weitreichende Folgen für den Schuldner haben. Aus diesem Grund erfordert eine Vollstreckungsanordnung immer die Beteiligung eines kompetenten Dritten. Die Parteien selbst können sich nicht darauf einigen, dass eine bestimmte Vereinbarung als ein Titel zur Zwangvollstreckung anzusehen ist. In den Niederlanden müssen die Worte „Im Namen des Königs“ stets am Anfang des betreffenden Dokuments stehen. Darüber hinaus muss ein vollstreckbarer Titel hinreichend bestimmt sein.

Wie läuft die Zwangsvollstreckung in den Niederlanden ab? 

Der vollstreckbare Titel muss der anderen Partei zugestellt werden, bevor er vollstreckt werden kann. Dies muss von einem niederländischen Gerichtsvollzieher vorgenommen werden. Dem Schuldner wird dann noch einmal Gelegenheit gegeben, seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb der gesetzten Frist nachzukommen. Wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher anweisen, Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. So können beispielsweise Vermögenswerte oder das Bankkonto des Schuldners beschlagnahmt werden. Es ist auch möglich, sein Eigentum zu beschlagnahmen.

Gültigkeit des vollstreckbaren Titels nach niederländischem Recht

Bitte beachten Sie, dass der vom Gläubiger erlangte vollstreckbare Titel zur Zwangsvollstreckung nicht unbegrenzt gültig ist. Er wird irgendwann verjährt sein. Die Frist hängt von der Art des vollstreckbaren Titels ab. Die Befugnis zur Vollstreckung eines Gerichts- oder Schiedsspruchs erlischt in den Niederlanden nach zwanzig Jahren. Für das gewährte Interesse gilt jedoch ein anderer Zeitraum. Die Verjährungsfrist für die Vollstreckung einer notariellen Urkunde beträgt fünf Jahre.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Prozessrecht in Amsterdam

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht bzw. Vollstreckungsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei der Vollstreckung eines Titels in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte spezialisiert auf Prozessrecht helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakdaten:

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden