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Streitigkeiten unter Gesellschaftern in den Niederlanden

Streitigkeiten unter Gesellschaftern

Differenzen zwischen Gesellschaftern lassen sich nicht immer vermeiden. Manchmal gehen diese sogar so weit, dass die Existenz der Gesellschaft durch den Streit ernsthaft bedroht ist. Solche Auseinandersetzungen können ihren Ursprung in Meinungsverschiedenheiten haben, beispielsweise bezüglich der Entwicklung der Unternehmensstrategie oder der Frage wie (adäquat) auf Marktschwankungen reagiert werden sollte. Es kann sich aber auch um riskante Geschäftsführungsmaßnahmen handeln oder um die Rechte eines Minderheitsgesellschafters. In einem solchen Fall gibt es verschiedene denkbare Lösungsansätze und Strategien, die jedoch abhängig sind vom individuellen Fall. Denkbar ist, dass ein Geschäftsführer (ordentlich oder außerordentlich) abberufen wird oder die Anteile eines Gesellschafters eingezogen werden oder er diese verkauft (Squeeze-Out Verfahren). In diesem Blog erzählen Ihnen unsere deutschen Anwälte mehr über Streitigkeiten unter Gesellschaftern in den Niederlanden.

Der Gesellschaftervertrag als präventives Mittel

Um frühzeitig auf Gesellschafterstreitigkeiten reagieren zu können bzw. um das Ausmaß so gering wie möglich zu halten, ist es von vornherein insbesondere von Bedeutung, bestimmte Maßnahmen und Regeln mit in den Gesellschaftervertrag aufzunehmen. Vor allem bei einer Mehrpersonengesellschaft sollte stets bedacht werden, wie die Zusammenarbeit genau aussehen soll. In diesem Zusammenhang können in den Gesellschaftervertrag bereits Regeln und Maßnahmen aufgenommen werden, um präventiv auf Gesellschafterstreitigkeiten reagieren zu können. Unklarheiten im Gesellschaftsvertrag sollten vermieden werden, sodass die Plattform für Gesellschafterstreitigkeiten so gering wie möglich gehalten wird. Unsere deutschsprachigen Anwälte sind im niederländischen Gesellschaftsrecht sowie im Unternehmensrecht spezialisiert und können Sie bei der Erstellung eines Gesellschaftervertrages nach niederländischem Recht bestens beraten und unterstützen.

Die Gesellschafterversammlung einer niederländischen BV

Innerhalb einer niederländischen BV (in der Regel das Pendant zu der deutschen GmbH) werden wichtige Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung gefasst. Es ist also nicht der Geschäftsführer allein, der bedeutende Entscheidungen für die Gesellschaft trifft, sondern regelmäßig die Gesellschafterversammlung selbst. Da jedoch nicht jeder Gesellschafter gleichviele Anteile der Gesellschaft besitzt (Mehrheits- und Minderheitsgesellschafter), kann es innerhalb der Gesellschafterversammlung zu Unstimmigkeiten kommen, bei der es dann schließlich um die jeweilige Mehrheit geht. Wenn beispielsweise zwei Gesellschafter jeweils genau 50 % der Gesellschaftsanteile besitzen, kann eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unmöglich sein, da keine Mehrheit gegeben ist. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Deadlock-Situation. Dies kann sogar so weit gehen, dass ein Mehrheitsgesellschafter die Interessen eines Minderheitsgesellschafter absichtlich unberücksichtigt lässt und die Beschlussfassung damit erschwert. Dann kann es schnell zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten kommen, die die Existenz der Gesellschaft gefährden könnten. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass ein auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen wird, der in einem solchen Fall zeitnah einschreiten und die Gesellschafter beraten sowie passende Lösungen finden kann.

Das Buy-Out Verfahren in den Niederlanden

Eine häufige Folge von Gesellschafterstreitigkeiten ist das sogenannte Buy-Out Verfahren. Nach niederländischem Gesellschaftsrecht ist es möglich, dass einem Gesellschafter, der beispielweise mit den Entscheidungen der Gesellschaft nicht mehr einverstanden ist, eine Abfindung gezahlt wird und seine Anteile abgibt. In einem anderen Beitrag auf unserer Website informieren wir Sie ausführlich über das Buy-Out Verfahren und erläutern, wieso ein solcher Fall recht komplex sein kann und aus diesem Grund in der Regel zeitnah ein Anwalt in den Niederlanden hinzugezogen werden sollte.

Anwalt für Streitigkeiten unter Gesellschaftern in den Niederlanden

Wenn Sie sich in den Niederlanden mit einem gesellschaftsrechtlichen Streit konfrontiert sehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Vor Gericht können wir Sie niederlandeweit vertreten, genau wie vor der Unternehmenskammer in Amsterdam, die sich gleich um die Ecke befindet. Die Beilegung eines Gesellschafterstreites verlangt Erfahrung und Fingerspitzengefühl, will man zu einer befriedigenden Lösung gelangen. Die Anwälte von MAAK Advocaten beraten Sie gerne beim weiteren Vorgehen und erörtern zusammen mit Ihnen die weiteren Schritte, um den Streit unter den Aktionären schnellstmöglich beizulegen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Corporate Litigation

Haben Sie Fragen zum Thema Gesellschafterstreitigkeiten in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Haftung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden