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Squeeze-out-Verfahren

Squeeze-Out Verfahren in den Niederlanden

Als Aktionär einer BV (Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung) oder NV (Niederländische Rechtsform der Aktiengesellschaft) können Sie Ihre Aktien jederzeit weiterverkaufen. Der Kauf und Verkauf von Aktien ist normalerweise eine freiwillige Angelegenheit. Es ist jedoch auch denkbar, dass Sie sich zum Verkauf gezwungen sehen beispielsweise weil es Meinungsverschiedenheiten gibt oder weil ein Gesellschafter einen überwiegenden Teil der Aktien hält und darauf abzielt 100-prozentiger Aktionär zu werden. Bei einem Squeeze-out Verfahren in den Niederlanden handelt es sich um den zwangsweisen Ausschluss von Minderheitsaktionären durch den Mehrheitsaktionär. Abhängig von der jeweiligen Rechtsordnung gibt es verschiedene Formen des Auskaufverfahrens, die unter verschiedenen Voraussetzungen und in unterschiedlichen Situationen durchgeführt werden können. Ein Aktionär, der durch das Verhalten eines oder mehrerer Mitaktionäre in seinen Rechten oder Interessen so geschädigt wurde, dass die Fortführung eines Anteilsbesitzes von ihm nicht mehr erwartet werden kann, kann beispielsweise einen Rücktrittsbescheid einreichen.

Aktienverkauf in den Niederlanden

Das niederländische Recht kennt insgesamt drei Arten des Anteilverkaufs. Dies betrifft das sogenannte Auskaufverfahren zugunsten jenes Aktionärs, der darauf abzielt von den restlichen Anteilseigner ausgekauft zu werden sowie das angedeutete Squeeze-out-Verfahren für diejenigen Aktionäre, die den Ausschluss eines anderen Aktionärs erzwingen möchten, und ein Verfahren zugunsten des Aktionärs, der bereits 95% der Firmenanteile hält und die verbleibenden Minderheitsaktionäre auskaufen will.

Minderheitsaktionäre auskaufen in den Niederlanden

Ein Aktionär, der mindestens 95% der Anteile an einer Aktiengesellschaft hält, hat das Recht zu verlangen, dass die letzten verbleibenden Anteilseigner ihre Anteile (unfreiwillig) übertragen. Der Richter lehnt dies allerdings ab, sofern

  • ein Minderheitsaktionär trotz der ihm zustehenden Entschädigung durch die Übertragung einen erheblichen Sachschaden erleidet,
  • der Beklagte einen Anteil hält, der mit einer besonderen Kontrolle verbunden ist,
  • der Antragsteller im Vorfeld auf dieses Recht verzichtet hat.
Fachanwalt Gesellschaftsrecht

MAAK ist eine niederländische Anwaltskanzlei mit Fokus auf Vertragsverhandlungen und M&A-Transaktionen (Fusionen und Übernahmen). Die deutschsprachigen Fachanwälte haben langjährige spezifische Erfahrung mit der (rechtlichen) Positionsanalyse von Deutschen Unternehmen in den Niederlanden und haben sich als Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Amsterdam einen Namen erarbeitet. Wir kennen die Perspektive von Gesellschaftern, Geschäftsführern sowie des Aufsichtsrats und können im Falle eines Interessenkonflikts ein Verfahren vor einem niederländischen Zivilgericht oder ein Eilverfahren vor der Unternehmenskammer in Amsterdam einleiten.

Squeeze-out Verfahren in den Niederlanden

Mit dem sogenannten Squeeze-out kann ein Aktionär, der ein Fehlverhalten begangen hat, vom Rest der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Aktionäre (die zusammen mindestens 1/3 der Aktien besitzen) haben das Recht zu verlangen, dass ein Aktionär seine Aktien überträgt, wenn sein Fehlverhalten die Interessen der Gesellschaft, in einem Maße schädigt, dass eine gemeinsame Zusammenarbeit keine Zukunft hat. Diese Buy-out-Option ist im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt und offiziell als Instrument gegen Aktionäre gedacht die ein (schweres)Fehlverhalten begangen haben.

Anwalt Unternehmensrecht, Niederlande

Niederländischer Fachanwalt Squeeze-out Verfahren. Haben Sie Fragen zum Thema Gesellschafterstreitigkeiten in den Niederlanden oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Anteilsverkauf? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden