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Schiedsverfahren in den Niederlanden

Schiedsverfahren in den Niederlanden

Schiedsverfahren in den Niederlanden sind ein sehr geeignetes Mittel der Streitentscheidung in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten. Das niederländische Schiedsverfahrensrecht beruht nicht auf dem UNCITRAL-Modellgesetz, anders als die Regelungen im karibischen Teil des Königreichs der Niederlande. Da das niederländische Schiedsrecht innovativ und vergleichsweise kostengünstig ist, kann ein Schiedsverfahren in den Niederlanden eine gute Wahl für deutsche Unternehmen sein, insbesondere als Alternative zu etablierten Schiedsorten in der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder Frankreich.

REFORM DES NIEDERLÄNDISCHEN SCHIEDSVERFAHRENSRECHT

Das niederländische Schiedsverfahrensrecht wurde im Jahr 2015 reformiert. Zielsetzung der Reformen war unter anderem, die Parteiautonomie und Effizienz des Schiedsverfahrensrechts zu fördern. Außerdem wurde im Zuge der Modernisierung die zwingende Niederlegung des Schiedsspruchs bei einem niederländischen Gericht abgeschafft. Dies erspart Parteien in der Praxis regelmäßig Zeit- und Kostenaufwand. Dies kommt insbesondere Parteien, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, entgegen. Unter Umständen kann es jedoch ratsam sein, die Niederlegung zu vereinbaren, weil in diesen Fällen erst mit der Niederlegung die 3-Monats-Frist für das Aufhebungsverfahren beginnt.

SCHIEDSFÄHIGE STREITIGKEITEN IN DEN NIEDERLANDEN

In den Niederlanden wird die Schiedsfähigkeit der Streitigkeit an die Vergleichsfähigkeit der Sache gekoppelt. Außergesondert sind beispielsweise gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, etwa die Anfechtung eines Beschlusses innerhalb der Gesellschaft. Zudem sind Streitigkeiten, die zur ausschließlichen Zuständigkeit eines niederländischen Gerichts gehören, nicht schiedsfähig. Dies gilt für einige patentrechtliche Streitigkeiten, für die die Patentkammer des Gerichts in Den Haag exklusiv zuständig ist.

Im niederländischen Schiedsverfahrensrecht besteht viel Raum und Flexibilität für die Wünsche der Parteien. Die Parteien können das Verfahren selbst regeln, solange sie dabei die zwingenden gesetzlichen Vorschriften beachten. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften beschränken sich zusammenfassend auf die elementaren Verfahrensgrundsätze, wie den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Gewährung rechtlichen Gehörs.

EILVERFAHREN (KORT GEDING) UND SCHIEDSVERFAHREN

Wie auch im staatlichen Rechtsgang besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen einen Antrag für ein Eilverfahren zum vorläufigen Rechtsschutz (kort geding) zu stellen. Die Schiedsvereinbarung der Parteien sperrt die Möglichkeit eines Eilverfahrens nicht. Das Instrument des kort geding hat auch seinen Eingang in die Schiedsgerichtspraxis in Form des sog. arbitraal kort geding gefunden. Das Nederlands Arbitrage Instituut (NAI) hat entsprechende Regeln für ein arbitraal kort geding im Angebot, die in der Praxis interessant sein können.

VORLÄUFIGE SICHERUNGSPFÄNDUNGEN (CONSERVATOIR BESLAG) UND SCHIEDSVERFAHREN

In den Niederlanden sind Schiedsgerichte nicht zuständig bei den verschiedenen Formen der Vollstreckungsarreste und vorläufigen Pfändungen (conservatoir beslag). Anders als in Deutschland müssen in den Niederlanden somit die staatlichen Gerichte angerufen werden, wenn ein Schiedsverfahren mit Vollstreckungsarresten bzw. Sicherungspfändungen kombiniert werden sollen. Das Schiedsgericht kann zwar zu jedem Zeitpunkt des Schiedsverfahrens vorläufige Maßnahmen erlassen, diese dürfen jedoch keinen sichernden Charakter haben und müssen im Zusammenhang mit den im Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüchen stehen.

AUF SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN SPEZIALISIERTER RECHTSANWALT

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T: +31 (0)20 – 210 31 38
E: mail@maakadvocaten.nl
Anwalt für deutsch-niederländische Angelegenheiten.