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Rechtsstreitig­keiten in Holland

Rechtsstreitigkeiten in Holland

Unsere niederländischen Anwälte vertreten sehr viele deutschsprachige Mandanten in Rechtsstreitigkeiten in Holland vor niederländischen Gerichten. Da das niederländische Gerichtssystem in wichtigen Aspekten von den Gerichtssystemen in Deutschland, Österreich bzw. der Schweiz abweicht, haben unsere deutschsprachigen Anwälte eine Übersicht über das niederländische Gerichtssystem erstellt, in der die wichtigsten Aspekte besprochen und die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Unsere niederländischen Anwälte sind bei allen Gerichten in den Niederlanden zugelassen und stehen für weitere Fragen bzw. Vertretung vor niederländischen Gerichten in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden gerne zu Ihrer Verfügung.

Das niederländische Gerichtssystem

Wie ist das Zivilgerichtssystem in den Niederlanden aufgebaut?

Das niederländische Zivilgerichtssystem sieht vor, dass Zivilsachen in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland in drei Instanzen verhandelt werden können:

In den Niederlanden entscheiden Amtsgerichte / Landesgerichte und Oberlandesgerichte entscheiden über den Sachverhalt und Tatsachen, während der Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) Urteile in Bezug auf Rechtsfragen überprüft.

Es gibt 10 Bezirksgerichte. Die Bezirksgerichte sind allgemein für alle Zivilsachen zuständig. Jedes Bezirksgericht verfügt über eine Abteilung des Amtsgerichts, die für alle zivilrechtlichen Ansprüche mit einem Streitwert bis zu EUR 25.000, sowie für Zivilsachen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Handelsvertreterverträgen, Mietverträgen und Mietkaufverträgen zuständig ist. Die Vertretung durch einen niederländischen Anwalt ist beim Amtsgericht nicht zwingend vorgeschrieben. Beim Amtsgericht werden Zivilsachen durch einen Einzelrichter entschieden.

Alle anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich aller kommerziellen Ansprüche mit einem Streitwert über EUR 25.000, werden von der Zivilkammer der Landesgerichte verhandelt. Bei den niederländischen Landesgerichten werden Gerichtsverfahren durch einen Einzelrichter oder einem Ausschuss von drei Richtern behandelt, je nachdem was die Zivilsache nach Einschätzung des Landgerichts erfordert.  In Fällen beim Landesgericht ist die Vertretung durch einen niederländischen Anwalt zwingend erforderlich.

Einstweiliger Rechtsschutz in den Niederlanden

Ein besonderes Merkmal des niederländischen Gerichtssystems in Zivilsachen in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland ist die spezifische Kammer jedes Landesgericht für Verfahren des einsteiligen Rechtsschutzes, die durch erfahrene Einzelrichter besetzt ist. Verhandlungen über Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes erfordern eine Dringlichkeit der Beantwortung der Streitfragen und können sehr kurzfristig stattfinden, falls aufgrund der Dringlichkeit erforderlich sogar am selben Tag. Beispiele für Verfahren, in denen eine hohe Dringlichkeit bestehen kann, sind Verfahren über Streitigkeiten bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die bei Durchführung eine Partei benachteiligen bzw. wobei die Rückübertragung nach einem ordentlichen Verfahren unmöglich oder schwierig ist, aber auch Übertragungen von Vermögensteilen, die z.B. einen Gläubiger benachteiligen.  

Der Richter für einstweiligen Rechtsschutz wird innerhalb von zwei Wochen oder, falls erforderlich, schnellstmöglich inhaltlich Urteilen. Obwohl ein Richter in einem solchen Verfahren grundsätzlich nur vorläufigen Rechtsschutz anordnen kann und das Rechtsverhältnis der Parteien nicht abschließend beurteilen darf, können z.B. Forderungen auf Vertragserfüllung oder Unterlassung einer bestimmten Handlung zugesprochen werden.  Da ein Urteil im vorläufigen Rechtsschutz ein vollstreckbarer Titel ist, sind Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz oftmals sehr wirksam. Häufig akzeptieren die Parteien die Anordnung des Gerichts, ohne dass es zu einem Hauptverfahren bei der ordentlichen Kammer kommt.

Berufungsverfahren in den Niederlanden

Mit Ausnahme zivilrechtlicher Ansprüche (in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland) mit einem Streitwert von weniger als EUR 1.750 können Entscheidungen des Amtsgerichts bzw. Landesgerichts vor dem Oberlandesgericht angefochten werden. In den Niederlanden gibt es verteilt über das Land vier Berufungsgerichte. Verfahren beim Oberlandesgericht werden von drei Richtern behandelt.

Oberster Gerichtshof in den Niederlanden

Der Oberste Gerichtshof in Den Haag (Hoge Raad) überprüft Entscheidungen untergeordneter Gerichte, jedoch nur in Bezug auf die darin vorliegenden Rechtsfragen. Der Oberste Gerichtshof in den Niederlanden ist dabei an die durch die unteren Instanzen festgestellten Tatsachen gebunden. Nach dem Ermessen des Obersten Gerichtshofs werden die Fälle von drei oder fünf Richtern behandelt. Die Entscheidung wird von den ernannten Richtern getroffen, jedoch erst nach Beratung im Plenum.

Spezialisierte Gerichte und Kammern im niederländischen Gerichtssystem

Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden einige spezialisierte Gerichte und Kammern. Die bekannteste ist die Unternehmenskammer beim Oberlandesgericht in Amsterdam, die spezifisch Streitigkeiten innerhalb von Unternehmen behandelt. So können z.B. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, Streitigkeiten über die Geschäftsführung, Corporate Governance Fragen, aber auch Streitigkeiten über die finanzielle Führung des Unternehmens an diese Kammer vorgelegt werden. Die Unternehmenskammer verhandelt in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland alle Fälle mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern, die entweder Spezialisten auf dem Gebiet von Finanzen, der Rechnungsprüfung oder des Managements / Geschäftsführung sind. Zudem kann die Unternehmenskammer anordnen, dass ein erfahrener Prüfer (oftmals Wirtschaftsanwalt oder ehemaliger Geschäftsführer) die Vorgänge im Unternehmen prüft und diesbezüglich ein Gutachten erstellt. Die Unternehmenskammer kann für den Zeitraum  des Gerichtsverfahrens auch Geschäftsführer abberufen bzw. Interim-Geschäftsführer berufen, die das Unternehmen während des Gerichtsverfahrens führen.

Niederländische Handelsgericht für englische Verfahrensführung (Netherlands Commercial Court – NCC)

Am 1. Januar 2019 wurde ein spezielles niederländisches Handelsgericht gegründet, der Netherlands Commercial Court (NCC). Das NCC besteht aus einer Fachkammer innerhalb des Landesgerichts Amsterdam und, bei Berufungsverfahren, beim Oberlandesgericht Amsterdam. Das Verfahren vor dem NCC wird in englischer Sprache geführt, und die Entscheidungen bzw. Urteile ergehen in englischer Sprache. Eine inhaltliche Verbindung zwischen dem Streitfall und den Niederlanden bzw. die Zuständigkeit der niederländischen Gerichte ist nicht erforderlich. Der NCC ist in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden nur auf freiwilliger Basis zuständig, so dass die Parteien vereinbaren müssen, eine Streitigkeit durch den NCC beurteilen zu lassen. Die Zuständigkeit kann allerdings auch vertraglich festgelegt werden.

Sammelklagen vor niederländischen Gerichten

Das niederländische Recht kennt ein spezielles Gesetz zur Behandlung und Überprüfung von Sammelklagen (Wet afwikkeling massaschade in collectieve actie). Falls im Zuge einer Sammelklage ein Vergleich erzielt wurde, ist das Amsterdamer Oberlandesgericht ausschließlich Zuständigkeit für die Überprüfung solcher Vergleichsvereinbarungen. Für einen solchen Vergleich müssen die niederländischen Gerichte nicht zuständig sein bzw. müssen die Streitigkeiten ihren Schwerpunkt nicht in den Niederlanden haben. Die Parteien können entscheiden, einen solchen Vergleich nach niederländischem Recht zu schließen, der dann durch das Oberlandesgericht in Amsterdam für allgemein verbindend erklärt werden kann. Ein solcher allgemein verbindend erklärter Vergleich wird innerhalb der Mitgliedstaten der Europäischen Union auf Basis des anwendbaren EU Rechts anerkannt.

Richter im niederländischen Gerichtssystem

Die Rolle der Richter in niederländischen Zivilverfahren

Das niederländische Gerichtssystem kennt in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland professionelle Richter, die als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten.

Ein Grundprinzip der niederländischen Zivilprozessordnung ist, dass Richter in Gerichtsverfahren lediglich eine passive Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die Tatsachenfeststellung, die Festlegung der Grenzen des Rechtsstreits und der rechtlichen Debatte, die in die Parteiautonomie fallen. Es gibt jedoch eine Tendenz zu einer aktiveren Rolle der Richter. Dies spiegelt sich u.a. in den jüngsten Gesetzesinitiativen wider, die den Richtern eine aktivere Rolle im Hinblick auf die Beweisaufnahme, Hinwirkung auf einen Vergleich bzw. Mediation aber auch bei der Behandlung von Gerichtsverfahren einräumen.

Verjährung nach niederländischem Recht

Verjährungsfristen in Zivilsachen

Ausgangspunkt im niederländischen Recht ist, dass zivilrechtliche Ansprüche nach 20 Jahren verjähren. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen bzw. spezifische Verjährungsfristen im niederländen Gesetz.  Nach niederländischem Recht verjähren die meisten zivilrechtlichen Ansprüche nach fünf Jahren, wobei der Beginn der Verjährungsfrist von der Art des betreffenden Anspruchs abhängt. Z.B. muss ein Anspruch auf Vertragserfüllung, insbesondere Zahlung, innerhalb von fünf Jahren nach Fälligkeit der Leistung geltend gemacht werden. Auch ein Anspruch auf Schadenersatz muss innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, nachdem die geschädigte Partei sowohl von dem Schaden als auch von der dafür haftenden Person Kenntnis erlangt hat. Zudem muss auch ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung innerhalb von fünf Jahren geltend gemacht werden, nachdem der Gläubiger von der Nichterfüllung Kenntnis erlangt hat.

Die Verjährung kann nach niederländischem Recht durch eine schriftliche Mitteilung, in der das Recht auf Verfolgung des Anspruchs vorbehalten wird, oder durch die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gehemmt werden. Ein Mahnschreiben, das die spezifischen Anforderungen dafür erfüllt, ist ausreichend für eine Hemmung der Verjährung. Nach der Hemmung der Verjährung fängt grundsätzlich dieselbe Verjährungsfrist erneut an. So kann ein Gläubiger z.B. erneut eine Frist von 5 Jahre haben, bis die Forderung wiederum verjähren würde. Grundsätzlich kann die Hemmung der Verjährung nach niederländischem Recht wiederholt werden.

Nach niederländischem Recht ist zudem wichtig, dass die Verjährung einer Forderung eine Einrede ist, auf die sich die beklagte Partei berufen muss. Gerichte in niederländischen Gerichtsverfahren prüfen daher die Frage der Verjährung nicht selbstständig.  

Verhalten der Parteien vor der Erhebung der Klage in den Niederlanden

Das niederländische Gesetz bzw. das niederländische Recht kennen keine Anforderung, dass eine Partei zunächst ein Mahnschreiben senden muss, bevor Klage erhoben werden darf. Allerdings können die Verhaltens- bzw. Ethikregeln für niederländischer Anwälte der Anwaltskammer implizieren, dass ein Zivilverfahren aus Gründen der Kollegialität nicht ohne vorherige Ankündigung eingeleitet werden darf. Grundsätzlich prävaliert selbstverständlich das Interesse der eigenen Mandantschaft.

In manchen Situationen ist es aus strategischer Sicht erwägenswert, vor einem Gerichtsverfahren eine Zeugenvernehmung durchzuführen bzw. einen Gutachter einzuschalten, so dass die Beweisposition vorab deutlicher ist. Diese Zeugenaussagen bzw. das Gutachten können im späteren Gerichtsverfahren verwendet werden. Unter Umständen kann ein Gerichtsverfahren auch vermieden werden, wenn eine Partei erkennt, dass die eigene (Beweis)Position schwierig ist bzw., dass ein Vergleich angestrebt werden sollte.

Das niederländische Recht sieht grundsätzlich keine verpflichtete Offenlegung von verfügbaren Unterlagen, Dokumenten, Beweisen etc. an die andere Partei im Vorfeld eines Verfahrens vor. Nach niederländischem Recht gibt es aber ein spezifisches Verfahren, in welchem z.B. die Einsicht in Unterlagen gefordert werden kann, über die die Gegenseite verfügt.

Vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht

Da auch in den Niederlanden bei Gerichtsverfahren unter Umständen ein Vollstreckungsrisiko eines Urteils nach Abschluss des Gerichtsverfahrens bestehen kann, kennt das niederländische Recht eine spezifische Form der vorläufigen Pfändung von Vermögen der Gegenseite. Mit dieser vorläufigen Pfändung soll gewährleistet werden, dass eine gerichtliche Entscheidung nach Abschluss des Gerichtsverfahrens auch vollstreckt werden kann.

Eine solche vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht wird bei Gericht beantragt. Nach Erlass kann Vermögen der Gegenseite, z.B. Bankguthaben, Immobilien, Fahrzeuge etc., gepfändet werden. Der Zugriff der Gegenseite auf das gepfändete Vermögen wird prinzipiell bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens blockiert, so dass ein Urteil entsprechend vollstreckt werden kann. In bestimmten Fällen können auch Dokumente oder andere Beweismittel ebenfalls einer Pfändung unterworfen werden, um die Beweissicherung zu gewährleisten.

Eine Anordnung für eine vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht wird ex parte erwirkt: Der Richter des zuständigen niederländischen Gerichts erlässt in der Regel kurzfristig nach Einreichung des entsprechenden Antrags die Anordnung mit Genehmigung der Pfändung. Der Richter prüft den Antrag dahingehend, ob der behauptete Anspruch plausibel ist und die notwendigen Formalitäten nach niederländischem Recht erfüllt sind.

Nach Erlass der Anordnung bzw. Ausführung der vorläufigen Pfändung kann die Gegenseite, deren Vermögen gepfändet wurde, im Zuge eines Verfahrens für einstweiligen Rechtsschutz die Aufhebung der Pfändung fordern. Nach niederländischem Recht ist (in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland) dasselbe Gericht zuständig, welches auf die Anordnung mit Genehmigung der Pfändung erlassen hat. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen einer solchen vorläufigen Pfändung wird das Gericht schnellstmöglich eine Anhörung anberaumen. In einem solchen Aufhebungsverfahren prüft der Richter allerdings nur, ob die Forderung der pfändenden Partei plausibel ist. Eine vollständige inhaltliche Überprüfung bzw. Beurteilung der Forderung findet nur im Hauptverfahren statt. Nach niederländischem Recht gilt es zu beachten, dass eine pfändende Partei für den dem Beklagten entstandenen Schaden haftet, falls die Forderung im Hauptverfahren abgelehnt wird.

Einleitung eines Zivilverfahrens in den Niederlanden

Unsere deutschsprachigen Anwälte in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland erläutern in diesem Teil die Fragen, wie Zivilverfahren in den Niederlanden eingeleitet werden, wie und wann die Verfahrensbeteiligten über die Einleitung des Verfahrens informiert werden und besprechen wichtige Aspekte von Gerichtsverfahren, wie z.B. die Belastung von Gerichten.

In niederländischen Zivilverfahren müssen Ansprüche mit der Zustellung der Klage durch einen Gerichtsvollzieher an den Beklagten eingeleitet werden. Prozessrechtlich gilt ein niederländisches Verfahren nach dieser Zustellung als anhängig. Wichtig ist aber, dass die Gerichte zu diesem Zeitpunkt noch keine Kenntnis über das Verfahren haben und daher auch noch keine Gerichtskosten fällig werden. In der Klage wird das Datum aufgenommen, an dem das Verfahren auch bei Gericht eingeleitet wird. Es ist daher denkbar, dass – abhängig von der Taktik der Klägerin – z.B. ein Zeitraum von drei Wochen zwischen Zustellung der Klage und Einleitung des Verfahrens bei Gericht liegt, in dem die Parteien noch über einen Vergleich verhandeln können.

Die Klage muss nach niederländischem Recht die Forderung der Klägerin und die Gründe bzw. Basis für die Forderung enthalten. Zudem muss die Klägerin, die ihr bereits bekannten Argumente zur Verteidigung der Beklagten aufnehmen und alle relevanten Tatsachen und verfügbaren Beweise vorlegen, so dass das Gericht umfassend informiert ist.

Neben einer Klage in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland können bestimmte Zivilsachen auch per Antrag bei Gericht eingeleitet werden. Die inhaltliche Struktur eines solchen Antrags entspricht im Wesentlichen der einer Klage. Das Gericht informiert nach Einreichung des Antrags die involvierten Parteien über den Antrag und legt eine Frist fest, in der die Antragsgegner auf den Antrag reagieren müssen.

Belastung der Gerichte in den Niederlanden

Niederländische Gerichte sind oftmals überlastet. Diese Überlastung spiegelt sich in der Dauer von Gerichtsverfahren wider. Oftmals müssen die Parteien lange warten, bis ein Datum für eine mündliche Verhandlung festgelegt wird bzw., bis ein Urteil ergeht. Im Gegensatz zu anderen Rechtssystemen beträgt die Verzögerung aber Monate und keine Jahre.

Bis auf Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof sind Zivilverfahren in den Niederlanden noch nicht digitalisiert. Zwar gibt es Pläne diesbezüglich, aber bisher ist noch nicht deutlich,  ob und wie diese Pläne implementiert werden.

Ablauf und Dauer eines niederländischen Gerichtsverfahrens

Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern den Ablauf eines typischen niederländischen Zivilverfahrens und die Dauer eines solchen Gerichtsverfahrens.

Ein niederländisches Zivilverfahren fängt mit der Klage der Klägerin an, auf die die Beklagte mit einer schriftlichen Klageerwiderung reagieren darf. Aufgrund der Fristen in der niederländischen Zivilprozessordnung und den möglichen Fristverlängerungen, dauert die Phase der Klage und Reaktion mit Klageerwiderung in der Regel drei bis sechs Monate. Nach niederländischem Prozessrecht sind in Nebensachen diverse Rügen möglich, wie z.B. die Rüge der Zuständigkeit des Gerichts. Eine Nebensache kann die Dauer eines Verfahrens verlängern.

Nach Klage und schriftlicher Klageerwiderung wird das Gericht in der Regel eine mündliche Verhandlung anberaumen, bei der die Parteien ihre Standpunkte erläutern können und der Richter Fragen stellen kann. Zudem wird während einer mündlichen Verhandlung die Fortführung des Verfahrens und ein möglicher Vergleich besprochen. Nach der mündlichen Verhandlung wird das Gericht entweder ein Urteil fällen, oder aber den Parteien auftragen ihre Standpunkte näher zu erläutern bzw. weitere Beweismittel bei Gericht einzureichen, wie z.B. Zeugenbeweis oder durch ein Gutachten.

Dauer eines Zivilverfahrens in den Niederlanden in erster Instanz

Statistisch gilt, dass ca. 70% aller zivilen Gerichtsverfahren in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland beim Amtsgericht bzw. Landesgericht in erster Instanz in weniger als 12 Monaten entschieden wird. Ungefähr 90% aller zivilen Gerichtsverfahren beim Amtsgericht bzw. Landesgericht in den Niederlanden werden innerhalb von 24 Monaten entschieden.

Dauer eines Zivilverfahrens in den Niederlanden in zweiter Instanz / Berufung

Interessant ist, dass in den Niederlanden statistisch gesehen gegen 10 – 15 Prozent aller erstinstanzlichen Urteile in Zivilverfahren Berufung eingelegt wird. In weniger als 50 Prozent der Berufungsverfahren wird innerhalb von 12 Monaten entschieden. Ungefähr 80 Prozent aller Berufungsverfahren werden innerhalb von 24 Monaten abgerundet. Die Fälle vor dem niederländischen Obersten Gerichtshof dauern im Durchschnitt 24 Monate.

Landgericht Amsterdam – Pilot eines schnelleren Zivilverfahrens

Das Landgericht Amsterdam experimentiert (in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden) mit einem schnelleren Verfahren in einfachen Fällen, in denen die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigengutachten nicht erforderlich ist. Das Verfahren ist im Ablauf vergleichbar mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren, führt aber zu einer endgültigen Entscheidung. In diesen Fällen findet die mündliche Verhandlung in der Regel innerhalb von sechs bis zehn Wochen nach Beginn des Verfahrens statt. Hierbei gilt aber zu beachten, dass ein solches schnelles Verfahren nur möglich ist, wenn beide Parteien dies vereinbaren bzw. diesem zustimmen.

Niederländisches Gerichtsverfahren – Kontrolle durch Parteien

Unsere deutschsprachigen Anwälte werden oft gefragt, inwieweit die Parteien in einem niederländischen Zivilverfahren den Ablauf bzw. Zeitplan kontrollieren oder beeinflussen können.

Die Antwort ist, dass die Parteien den zeitlichen Ablauf eines niederländischen Gerichtsverfahrens bis zu einem gewissen Grad kontrollieren können, wenn sie sich darauf einigen können, von den festgelegten Fristen oder dem normalen Ablauf des Verfahrens abzuweichen. Die Erfahrung unserer niederländischen Anwälte in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland ist, dass vor allem in komplexen Gerichtsverfahren nach Rücksprache mit dem Gericht von den gewöhnlichen Fristen abgewichen werden kann, dies aber nur in Ausnahmefällen passiert.  

Die Regel ist, dass eine Partei eine Frist von vier bzw. sechs Wochen erhält, um einen Schriftsatz bei Gericht einzureichen. In Verfahren beim Amtsgericht kann einseitig eine Fristverlängerung bei Gericht beantragt werden. In niederländischen Gerichtsverfahren beim Landgericht wird eine erste Fristverlängerung nur mit Zustimmung der Gegenseite gewährt. Eine zweite Fristverlängerung bedarf einer guten Begründung bzw. höherer Gewalt und ist eine Ausnahme.

Niederländisches Beweisrecht – Unterlagen in niederländischen Gerichtsverfahren

Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern die Fragen, wie das niederländische Beweisrecht gestaltet ist, ob eine Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten und anderen Beweismitteln bis zur Verhandlung besteht und, ob die Parteien relevante Dokumente austauschen bzw. der Gegenseite zur Verfügung stellen müssen.

In niederländischen Gerichtsverfahren sind Parteien in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß alle relevanten Tatsachen und Beweise an das Gericht vorzulegen, die ihre Standpunkte erläutern, beweisen aber auch widerlegen. Eine solche Verpflichtung ist jedoch nicht mit Offenlegungspflichten vergleichbar, die in Common Law Rechtssystemen bestehen. Nach niederländischem Recht gilt zudem, dass die Partei, die bestimmte Standpunkte einnimmt, diese auch beweisen muss.

Auf Antrag einer Partei oder aber auch von Amts wegen kann das Gericht einer Partei auferlegen, (weitere) Unterlagen / Dokumente bei Gericht einzubringen, die sich im Besitz dieser Partei befinden. Eine solche Partei kann die Einreichung solcher Dokumente oder Beweise bei Gericht zwar aus zwingenden Gründen verweigern, aber für eine solche Verweigerung besteht eine hohe Hürde.  

In Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in Holland gibt es keine allgemeine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Dokumenten oder anderen Beweismitteln bis zur Verhandlung. Die Einbringung von Beweismitteln bleibt die Verantwortung jeder Partei. Eine Forderung auf allgemeine Offenlegung durch die gegnerische Partei ist nach niederländischem Recht nicht möglich. Eine Ausnahme ist Artikel 843a der Zivilprozessordnung, der es einer Partei ermöglicht die Einsicht in spezifische Dokumente zu fordern. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Vor einer solchen Forderung auf Einsicht, können bestimmte Beweise bzw. Unterlagen auch vorläufig gepfändet werden. Eine Partei kann eine solche Pfändung bei Gericht beantragen. Nach Genehmigung pfändet und bewahrt ein niederländischer Gerichtsvollzieher die entsprechenden Unterlagen bis das Gericht über die Forderung auf Einsicht der pfändenden Partei entschieden hat.

In den Niederlanden gibt es den Term „Missachtung des Gerichts“ nicht, aber das Gericht kann im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Einbringung relevanter Tatsachen, im Falle der Vernichtung von Beweisen oder bei Zurückhaltung von Beweisen Schlussfolgerungen ziehen, die nachteilig für die Partei ist, die die Verpflichtung nicht erfüllt.

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den Niederlanden dürfen Beweisen / Dokumente / Unterlagen in englischer, französischer und deutscher Sprache ohne Übersetzung als Beweismittel bei Gericht eingebracht werden. Das Gericht kann allerdings anordnen, dass noch eine Übersetzung nachgereicht wird.

Beweis nach niederländischem Recht – Vertrauensverhältnis und Anwaltsprivileg

In niederländischen Gerichtsverfahren mit einer ausländischen Partei wird oft die Frage gestellt, ob bestimmte Unterlagen vor Zugriff durch die Gegenseite bzw. vor Verpflichtung zur Offenlegung geschützt sind.  

Nach niederländischem Recht gilt, dass ein niederländischer Anwalt nicht gezwungen werden kann, Informationen oder Dokumente, die er von seinem Mandanten erhalten hat, weiterzugeben bzw. offenzulegen. Dies gilt allerdings nicht für die Beratung durch einen internen Juristen, es sei denn, es handelt sich um einen Syndikusanwalt. Der Schutz von Unterlagen ist daher nicht an bestimmte Dokumente gebunden, sondern an die Frage, ob ein Rechtsanwalt in dieser Eigenschaft beraten hat. Die Partei selbst kann sich auf die Vertraulichkeit der Beratung als einen der zwingenden Gründe berufen, die einer Offenlegung nach Anordnung durch das Gericht im Wege stehen. Korrespondenz zwischen niederländischen Anwälten, die nicht im Zuge von Vergleichsverhandlungen bzw. unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung geführt wurde, kann in niederländischen Zivilverfahren als Beweis eingebracht werden.

Beweismittel im niederländischen Zivilverfahren

Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern, wie Beweise in einem niederländischen Gerichtsverfahren eingebracht werden und, ob Zeugen und Gutachter mündlich aussagen. 

In den Niederlanden liegt der Schwerpunkt im niederländischen Zivilprozess auf schriftlichen Stellungnahmen / Schriftsätzen. Die Parteien müssen die verfügbaren relevanten Beweise in ihrem erstmöglichen Schriftsatz (z.B. Klage oder Klageerwiderung) vorlegen. Oftmals entscheiden Richter auf Basis der Schriftsätze der Parteien und der beigefügten Beweismittel.

Gutachten im niederländischen Gerichtsverfahren

Im Zuge eines niederländischen Gerichtsverfahrens können die Parteien schriftliche Gutachten von Experten einbringen. Grundsätzlich kann jede Partei ein solches Gutachten einbringen, wobei ein Richter auch selbstständig einen (neutralen) Gutachter benennen kann. Insbesondere bei Streitigkeiten, die technische Aspekte betreffen, kann das Gericht einen Sachverständigen bestellen. Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten haben gerade bei solchen technischen Streitigkeiten weitreichende Erfahrung.

Zeugenaussagen im niederländischen Gerichtsverfahren

Schriftliche Zeugenaussagen werden im niederländischen Gerichtsverfahren immer üblicher, haben aber nicht die gleiche Beweiskraft wie eine Zeugenvernehmung durch den Richter bei Gericht, bei der Zeugen unter Eid aussagen. Eine solche Zeugenvernehmung bei Gericht findet allerdings nur statt, wenn das Gericht dies explizit anordnet bzw. eine Partei darauf besteht. In der Regel gibt es in einem niederländischen Zivilprozess keine Zeugenvernehmung. Nach einer solchen Zeugenvernehmung erhalten die Parteien die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den während der Zeugenvernehmung getätigten Aussagen. Häufig erfolgt eine solche Stellungnahme aber in einem Schriftsatz.   

Einstweilige Rechtsbehelfe / Rechtsmittel im niederländischen Zivilverfahren

Nach niederländischem Recht gibt es eine Vielzahl von verschiedenen einstweiligen Rechtsbehelfen in Gerichtsverfahren. Die Parteien können z.B. auch während eines Gerichtsverfahrens einen Antrag auf eine vorläufige Pfändung von Vermögen der Gegenseite stellen, eine vorläufige Zeugenvernehmung beantragen, die Zuständigkeit des Gerichts rügen bzw. die Hinterlegung einer Sicherheit zur Deckung der Verfahrenskosten fordern, wenn die Gegenseite keinen Sitz innerhalb der EU bzw. einem Land hat, in dem ein Urteil vollstreckt werden kann.

Einstweilige Rechtsbehelfe in Nebensachen können sowohl vor der Einleitung eines Verfahrens als auch als vorläufiger Rechtsbehelf beantragt werden, solange ein Verfahren in der Hauptsache anhängig ist.

Rechtsbehelfe im niederländischen Recht

Neben Feststellungsurteilen zum Rechtsverhältnis zwischen den Parteien kann eine Partei auch z.B. die Erfüllung eines Vertrags bzw. die Feststellung eines rechtsgültigen Rücktritts oder die Nichtigkeit eines Vertrages fordern. Diese Forderung kann zusammen mit der Forderung auf Schadensersatz erhoben werden.

In bestimmten Fällen, in denen die Streitigkeit um die Ausführung einer Rechtshandlung / Rechtsgeschäfts geht, kann beantragt werden, dass das Urteil des Gerichts die Mitarbeit an der Ausführung durch den Schuldner ersetzt.  Nach niederländischem Recht gilt, dass die Partei, die in einem niederländischen Gerichtsverfahren Schadensersatz fordert, die Höhe und die Grundlage des Schadenersatzes beweisen muss.

Eine Partei kann nach niederländischem Recht zudem ein Zwangsgeld fordern, so dass die Gegenseite das Urteil einhält. Bei Streitigkeiten über Geldzahlungen sind Zwangsgelder nicht zugelassen. Der Gläubiger kann ab Datum der Fälligkeit der Forderung Zinsen fordern. Nach niederländischem Recht kann zudem Zinseszins gefordert werden.

Vollstreckung von Gerichtsurteilen in den Niederlanden

Nach niederländischem Recht muss ein Gerichtsurteil unmittelbar zunächst durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden, bevor dieses vollstreckt werden kann. Eine Partei kann fordern, dass ein Urteil bereits vorläufig vollstreckt werden kann, bevor es rechtskräftig wird. Für die Vollstreckung ist es dann nicht erforderlich, dass das Urteil rechtskräftig ist.

Wenn die in erster Instanz unterlegene Partei einen Rechtsbehelf gegen das erstinstanzliche Urteil einlegt, welches nicht vorläufig vollstreckbar ist, wird dessen Vollstreckbarkeit bis zum Abschluss der Berufung ausgesetzt.

Falls eine Partei ein Urteil vollstreckt, welches vorläufig vollstreckbar ist, wogegen die unterlegen Partei aber einen Rechtsbehelf eingelegt hat, kann eine solche Vollstreckung eine Schadensersatzpflicht auslösen, falls die Entscheidung von einem Berufungsgericht aufgehoben wird.

Falls die unterlegene Partei das Urteil nicht respektiert, kann die obsiegende Partei aus dem Urteil mit z.B. Pfändungen vollstrecken bzw. die Zwangsgelder einfordern, wenn diese im Urteil aufgenommen sind. 

Gerichtsverhandlungen in den Niederlanden – Zugang der Öffentlichkeit

Gerichtsverhandlungen in den Niederlanden sind grundsätzlich öffentlich, außer in Ausnahmefällen. Die eingereichten Schriftsätze mit Beweismitteln sind der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich. Gerichtsurteile in Zivilverfahren sind öffentlich. Allerdings werden die Namen der Parteien anonymisiert, wenn es sich um Privatpersonen handelt. Eine große Anzahl Urteile wird auf der Website der Gerichte unter www.rechtspraak.nl zur Verfügung gestellt.

Kosten eines niederländischen Gerichtsverfahrens

Nach niederländischem Recht wird die unterlegene Partei zur Zahlung der Verfahrenskosten der obsiegenden Partei verurteilt. Allerdings gilt zu beachten, dass die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Verfahrenskosten steht. Die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten besteht aus Pauschalbeträgen, die durch das Gericht im Urteil festgelegt werden. Es gibt kein Kostenfestsetzungsverfahren.

Im Vergleich zu anderen Ländern, vor allem mit Common Law Rechtssystemen, sind die Gerichtsgebühren in den Niederlanden moderat. Vor allem bei Verfahren über höhere Streitwerte sind die Gerichtskosten vergleichsweise niedrig, da der Höchstsatz der Gerichtkosten in Zivilverfahren bereits bei einem Streitwert von EUR 100.000 erreicht ist. Daher wären nach niederländischem Recht für einen Streitwert von EUR 100.010 prinzipiell die gleichen Gerichtskosten fällig, wie für einen Streitwert von EUR 1 Millionen.

Die Gerichtskosten für spezielle Kammern weichen allerdings ab. Die Kosten für ein Verfahren vor dem Netherlands Commercial Court sind z.B. höher, aber im internationalen Vergleich immer noch moderat.

Finanzierung von niederländischen Gerichtsverfahren | Prozessfinanzierung

Die Finanzierung von Kosten von Gerichtsverfahren in den Niederlanden durch Dritte ist grundsätzlich möglich. Eine solche Finanzierung ist z.B. bei Sammelklagen möglich, wobei oftmals niederländische Stiftungen bzw. Vereine als Interessenvertreter der Geschädigten und Prozesspartei auftreten.

Die Finanzierung von Kosten für niederländische Gerichtsverfahren durch Dritte ist im Hinblick auf Einzelansprüche bisher nicht üblich, aber in letzter Zeit entwickelt sich dieser Markt schnell. Dies gilt für Zivilverfahren, aber auch für Schiedsgerichtsverfahren.

Rechtsschutzversicherungen und niederländische Gerichtsverfahren

Ausländische Rechtsschutzversicherungen mit Auslandsdeckung decken oftmals die Kosten eines niederländischen Gerichtsverfahrens. Der Umfang ist abhängig von der Versicherungsbedingungen. Unsere deutschsprachigen Anwälte raten Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und sich nach der Deckung zu erkundigen.

Vollstreckung ausländischer Urteile in den Niederlanden

Gerichtsurteile aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union können nach Verordnung 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Neufassung) in den Niederlanden vollstreckt werden. Für eine Vollstreckung wird das Urteil, die Vollstreckbarkeitserklärung nach Verordnung 1215/2012 und ggf. eine Übersetzung in die niederländische Sprache benötigt. 

Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden und Gerichtsurteile aus Drittländern

Gerichtsurteile aus Drittländern, mit denen die Niederlande keinen multilateralen oder bilateralen Vollstreckungsvertrag geschlossen haben, werden grundsätzlich nicht anerkannt und sind daher nicht einfach vollstreckbar. Die niederländische Rechtsprechung sieht jedoch vor, dass eine vollständige Wiederaufnahme bzw. Wiederholung des Verfahrens nicht erforderlich ist, vorausgesetzt, dass das ausländische Gericht ordnungsgemäß zuständig war, dass das Verfahren den Grundsätzen eines ordnungsgemäßen Verfahrens entsprochen hat und, dass die Entscheidung nicht gegen die niederländische öffentliche Ordnung verstößt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Anerkennung bzw. Vollstreckbarkeit eines solchen ausländischen Urteils beim niederländischen Gericht beantragt werden.

FAQ

Wie ist das Zivilgerichtssystem aufgebaut in den Niederlanden?

Das niederländische Zivilgerichtssystem sieht vor, dass Zivilsachen in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden in drei Instanzen verhandelt werden können:

In den Niederlanden entscheiden Amtsgerichte / Landesgerichte und Oberlandesgerichte entscheiden über den Sachverhalt und Tatsachen, während der Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) Urteile in Bezug auf Rechtsfragen überprüft.

Was kostet ein Verfahren in den Niederlanden?

Nach niederländischem Recht wird die unterlegene Partei zur Zahlung der Verfahrenskosten der obsiegenden Partei verurteilt. Allerdings gilt zu beachten, dass die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Verfahrenskosten steht. Die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten besteht aus Pauschalbeträgen, die durch das Gericht im Urteil festgelegt werden. Es gibt kein Kostenfestsetzungsverfahren.

Wie wird ein Urteil in den Niederlanden vollstreckt?

Nach niederländischem Recht muss ein Gerichtsurteil unmittelbar zunächst durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden, bevor dieses vollstreckt werden kann. Eine Partei kann fordern, dass ein Urteil bereits vorläufig vollstreckt werden kann, bevor es rechtskräftig wird. Für die Vollstreckung ist es dann nicht erforderlich, dass das Urteil rechtskräftig ist.
Wenn die in erster Instanz unterlegene Partei einen Rechtsbehelf gegen das erstinstanzliche Urteil einlegt, welches nicht vorläufig vollstreckbar ist, wird dessen Vollstreckbarkeit bis zum Abschluss der Berufung ausgesetzt.

Wie lange dauert ein Verfahren in den Niederlanden?

Statistisch gilt, dass ca. 70% aller zivilen Gerichtsverfahren in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten in den Niederlanden beim Amtsgericht bzw. Landesgericht in erster Instanz in weniger als 12 Monaten entschieden wird. Ungefähr 90% aller zivilen Gerichtsverfahren beim Amtsgericht bzw. Landesgericht in den Niederlanden werden innerhalb von 24 Monaten entschieden.

Welche Angelegenheiten eignen sich für den Einstweiligen Rechtsschutz?

Beispiele für Verfahren, in denen eine hohe Dringlichkeit bestehen kann, sind Verfahren über Streitigkeiten bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die bei Durchführung eine Partei benachteiligen bzw. wobei die Rückübertragung nach einem ordentlichen Verfahren unmöglich oder schwierig ist, aber auch Übertragungen von Vermögensteilen, die z.B. einen Gläubiger benachteiligen.

Niederländischer Anwalt für Rechtsstreitigkeiten

Wenn Sie Fragen haben oder rechtlichen Beistand benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an unser sachkundiges und engagiertes Team in unserer niederländischen Anwaltskanzlei zu wenden. Wir sind bestrebt, Ihnen außergewöhnliche juristische Dienstleistungen und eine persönliche Betreuung zu bieten, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen. Sie können uns über unsere Website, per E-Mail oder per Telefon kontaktieren. Unsere freundlichen und professionellen Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter und vereinbaren einen Beratungstermin mit einem unserer fachkundigen deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden, zum Beispiel mit einem niederländischen Anwalt für Rechtsstreitigkeiten oder einem Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden in Amsterdam. Wir freuen uns auf die Gelegenheit, Ihnen dabei zu helfen, sich in der komplexen Rechtslandschaft zurechtzufinden und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall zu erzielen.

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