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Preisanstieg bei Rohstoffen nach niederländischem Recht

Auch in der Fertigungsindustrie steigen die Preise für Rohstoffe weiter an. Die weltweite Pandemie, die daraus resultierenden Sperrungen, begrenzte Vorräte, die Energiewende und (Handels-)Konflikte gehören zu den Hauptursachen dafür. Am 4. April 2022 berichtete Metaalunie, dass die Preise auch durch die Situation in der Ukraine in die Höhe getrieben werden. Zuvor hatten unsere Vertragsrechtsanwälte bereits über die akuten Engpässe bei den Chipherstellern und ihren Kunden berichtet. Dieser Preisanstieg bei Rohstoffen nach niederländischem Recht setzt sich auch bei der Versorgung mit Gas, Strom, aber auch mit Stahl, Papier und anderen Rohstoffen fort. Der Preisanstieg bei den Rohstoffen und Handelsverträge stehen zunehmend im Widerspruch zueinander. Zuvor getroffene Vereinbarungen erscheinen plötzlich unvernünftig oder in bestimmten Situationen sogar nicht mehr durchführbar.

Preiserhöhung bei Rohstoffen und niederländische Verträge

Zum Stand der Technik: Preiserhöhungen wirken sich auf Handelsverträge aus. Zulieferer und Hersteller erhöhen ihre Verkaufspreise, was die gesamte Kette der Fertigungsindustrie vor wirtschaftliche (und rechtliche) Herausforderungen stellt. Im Wesentlichen stellt sich also die Frage, ob alle Akteure in der Kette den Preisanstieg bei den Rohstoffen nach niederländischem Recht auf dem Markt mittragen sollten. Dieser Grundsatz des „share the pain“ wurde bereits in den Covid-19-Mietrechtsfällen in den Niederlanden angewandt, in denen Vermieter und Mieter aufgrund „unvorhergesehener Umstände“ oder „höherer Gewalt“ (force majeure) erneut eine angemessene Preisvereinbarung treffen mussten, um den Mietvertrag wieder ins Gleichgewicht zu bringen (unabhängig davon, ob für eine bestimmte Dauer oder nicht). Es wurde kurz und bündig festgestellt, dass es nicht unangemessen ist, von Zeit zu Zeit gewisse Zugeständnisse zu machen.

Unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden erhalt immer häufiger Anfragen aus der Fertigungsindustrie zu Handelsverträgen im Zusammenhang mit (oft unrealistischen) Preissteigerungen bei Rohstoffen nach niederländischem Recht. Der Anstieg der Rohstoffpreise ist nicht neu. Dieses Thema ist bereits bei früheren Krisen in den Vordergrund getreten. In diesem Artikel soll in groben Zügen erörtert werden, wie die Rohstoffpreise im Lichte eines Handelsvertrags zu betrachten sind. Wir erörtern 1) höhere Gewalt, 2) unvorhergesehene Umstände gemäß Abschnitt 6:258 des DCC, 3) die Angemessenheit und Fairness gemäß Abschnitt 6:248 des DCC und schließlich 4) die Vergabe von Aufträgen. Zunächst wird kurz erläutert, wie das niederländische Vertragsrecht in dieser Hinsicht aufgebaut ist.

SIND VERTRÄGE TROTZ DER ERHÖHUNG DER ROHSTOFFPREISE in den Niederlanden RECHTLICH DURCHSETZBAR?

Es ist in den Niederlanden zu beachten, dass in der Regel der Ausgangspunkt „Vereinbarung = Vereinbarung“ gilt. Wenn zwei sachverständige und professionelle Parteien miteinander Geschäfte machen, sollten sie grundsätzlich an den geschlossenen Vertrag gebunden sein. Etwas anderes gilt nur in seltenen Ausnahmefällen, die jedoch an hohe Hürden geknüpft sind. Ob es sich um einen Vertriebsvertrag, einen Kaufvertrag oder eine andere Form der Zusammenarbeit handelt, die getroffene Vereinbarung ist in der Regel richtungweisend. Dies gilt selbst dann, wenn ein Dissens entsteht, etwas weil sich der Markt in einer Weise entwickelt, dass die Rohstoffpreise in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum extrem steigen. Dies ist die Ausgangsbasis.

Eine wichtige Folgefrage ist natürlich, was der zugrunde liegende Handelsvertrag enthält. Haben die Parteien mögliche Preiserhöhungen bei den Rohstoffen in Betracht gezogen, und wenn ja, wie haben die Parteien die vertragliche Vereinbarung gestaltet? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Handelsverträge eine Bestimmung enthalten, die eine Risikozuweisung in Bezug auf Preisschwankungen auf dem Markt vorsieht. Als Anwälte für Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in dieser Hinsicht und einigen uns in der Regel auf eine prozentuale Risikoverteilung. Liegt eine solche Vereinbarung vor, wirkt sich diese auf das Verhältnis zwischen den Parteien aus. Es wurde eine Vereinbarung getroffen, an die sich die Parteien halten müssen. Kurz gesagt, in den meisten Fällen sind Verträge im (internationalen) Handel in der Form, wie sie vereinbart wurden, rechtlich durchsetzbar.

KANN EIN ANSTIEG DER ROHSTOFFPREISE nach niederländischem Recht EINE ANPASSUNG DES VERTRAGS ERZWINGEN?

Die Ausgangslage nach niederländischem Recht ist also klar: Einigung = Einigung. Gibt es dennoch einen Rettungsanker, an den der enttäuschte Käufer sich halten kann? Das niederländische Recht bietet eine Reihe von Ansatzpunkten, um die Umlegung von Preiserhöhungen zu ermöglichen, selbst wenn dies im Handelsvertrag nicht vorgesehen ist oder der Vertrag eine (prozentuale) Regelung zur Berechnung der Preiserhöhung von Rohstoffen enthält.

Insbesondere der Bausektor, aber auch beispielsweise die Lebensmittel- und Verpackungsindustrie stehen derzeit vor Herausforderungen in diesem Bereich. Wie sieht es beispielsweise mit der Vergabe von Aufträgen aus, und wie sieht es mit Unternehmen aus, deren Produkte direkt oder indirekt von der Ukraine abhängen oder die von der Verknappung anderer Produkte (und damit von Knappheit und Preissteigerungen) betroffen sind? Gerade für diese Marktteilnehmer ist dies derzeit der Fall und es herrscht Unklarheit darüber, wie damit umzugehen ist. Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, sich gegen diese Preiserhöhungen zu wehren, auch wenn dies dem Vertrag zuwiderläuft. Bitte beachten Sie: Dies sind Ausnahmen von der Regel. Es müssen also besondere Umstände vorliegen, die eine Abweichung von einer vertraglichen Vereinbarung rechtfertigen. In zivilgerichtlichen Verfahren haben wir gesehen, dass Rechtsmittel zur Änderung, Auflösung, vorübergehenden Unterbrechung oder Beendigung eines Vertrags unter solchen Umständen nur mit Zurückhaltung zugelassen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Zweck dieser Bestimmungen, nämlich das Wort zwischen den Parteien gelten zu lassen. Das Gleiche gilt für die Unanwendbarkeit einer Vertragsbestimmung aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit (mit abwertender Wirkung).  Im Folgenden werden wir uns mit den folgenden Themen befassen:

  1. Höhere Gewalt (force majeure)
  2. Unvorhergesehene Umstände
  3. (Die abwertende Wirkung von) Angemessenheit und Fairness
  4. Die Vergabe von Aufträgen

GELTEN PREISSTEIGERUNGEN BEI ROHSTOFFEN ALS HÖHERE GEWALT in den Niederlanden?

Wenn wir von höherer Gewalt in den Niederlanden sprechen, meint dies, dass eine Vertragspartei es nicht vermeiden kann, ihrer vertraglichen Verpflichtung überhaupt nicht nachzukommen. Es ist in diesem Fall nicht die Schuld des Vertragspartners, ihm kommt insoweit keine Verantwortung zu. Die Erfüllung der Vereinbarung kann dann vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden. Denken Sie z. B. an eine Naturkatastrophe, aber auch an ein staatliches Verbot (z. B. die Schließung eines Gaststättenbetriebs in Zeiten von Covid-19). Es kann auch zu internationalen Lieferverboten kommen, die dazu führen, dass die Leistung nicht aufrechterhalten werden kann. In der Fertigungsindustrie wird diese Diskussion deutlicher, wenn ein Lieferant erklärt, dass er nicht liefern kann. Mit anderen Worten: Es ist unmöglich, die vertragliche Leistung zu erfüllen. Die Frage, die man sich immer stellen muss, ist: Ist die Lieferung tatsächlich unmöglich, oder will der Lieferant einfach nicht liefern, weil die Margen nicht mehr stimmen oder er sogar Verluste macht? Umgekehrt: Kann ein Kunde innerhalb der Kette nicht kaufen, oder will er nicht kaufen, weil die Rohstoffpreise in die Höhe schießen? Im letzteren Fall sprechen wir gerade nicht von höherer Gewalt im rechtlichen Sinne. Auch in diesem Bereich gibt es eine große Zahl von Urteilen, in denen die Berufung auf höhere Gewalt nach niederländischem Recht unter den oben genannten Umständen, d. h. die mangelnde Leistungsbereitschaft, scheitert.

IST DER ANSTIEG DER ROHSTOFFPREISE EIN UNVORHERGESEHENER UMSTAND IM SINNE DES niederländischen GESETZES?

Viele Fertigungsunternehmen und andere Käufer werden diese Frage bejahen. Eine gewisse Marktfluktuation gehört zum normalen Geschäftsrisiko und muss akzeptiert werden, darüber gibt es in der Regel keine Missverständnisse. Wenn jedoch die Preise um 300-400 % oder sogar noch mehr steigen, stellt sich die Frage, ob die Parteien dies vorhersehen konnten.

Abschnitt 6:258 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist die maßgebliche Vorschrift, wenn es um die Frage geht, ob ein „unvorhergesehener Umstand“ im rechtlichen Sinne vorliegt oder nicht. 

Dieser Artikel sieht Folgendes vor:

  1. Auf Antrag einer der Parteien kann das Gericht die Folgen einer Vereinbarung ändern oder die Vereinbarung ganz oder teilweise auflösen, wenn unvorhergesehene Umstände vorliegen, die so beschaffen sind, dass die andere Partei nicht erwarten kann, dass die Vereinbarung nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unverändert aufrechterhalten wird. Die Änderung oder Aufhebung kann rückwirkend erfolgen.
  2. Eine Änderung oder Auflösung wird nicht ausgesprochen, soweit die Umstände nach der Natur des Vertrages oder nach den allgemein anerkannten Gepflogenheiten zu Lasten desjenigen gehen, der sie geltend macht.
  3. Für die Zwecke dieses Artikels gilt die Person, auf die ein Recht oder eine Verpflichtung aus einem Vertrag übertragen worden ist, als Vertragspartei dieses Vertrags.

Es ist gut zu wissen, dass dieser Artikel nicht leicht zu erfüllen ist. In der Rechtsprechung gibt es mehr Urteile, in denen eine Berufung auf diesen Artikel fehlgeschlagen ist, als Verfahren, in denen er erfolgreich geltend gemacht wurde. Dennoch werden zum Teil Berufungen zugelassen, und es ist anzumerken, dass noch keine Urteile über die extremen Preissteigerungen bei Rohstoffen in den letzten Monaten vorliegen. Eine erfolgreiche Berufung auf unvorhergesehene Umstände erfolgte etwa in einem Fall, in dem die Preise für Magnete um 400-600 % stiegen, nachdem China seine Ausfuhr beschränkt hatte.

PREISÄNDERUNGSKLAUSEL IN EINEM VERTRAG UND UNVORHERGESEHENE UMSTÄNDE

Eine erfolgreiche Berufung auf unvorhergesehene Umstände wird umso unwahrscheinlicher, wenn der Vertrag der Parteien eine Preisanpassungsklausel enthält. Denn in dieser Situation haben die Parteien offensichtlich über potentielle Preiserhöhungen nachgedacht und die damit verbundenen Risiken bewusst aufgeteilt.

Selbst wenn sich eine Partei aufgrund von Rohstoffpreiserhöhungen in einer schwierigen Lage befindet, rechtfertigt dies unserer Ansicht nach keine Änderung der Vertragslaufzeit. Eine ähnliche Diskussion wurde mit Energieversorgern geführt, die aufgrund der starken Schwankungen in Konkurs gegangen sind. Auch dort hat das Gericht das Vorliegen unvorhergesehener Umstände verneint.

Im Wesentlichen kommt es unserer Meinung nach darauf an, ob die Situation als Geschäftsrisiko eingestuft werden kann, auch wenn sie noch so unangenehm ist, oder ob die Ursache außerhalb des Marktes liegt, wie dies etwa bei einer Pandemie der Fall ist.

ANGEMESSENHEIT UND FAIRNESS BEI PREISERHÖHUNGEN VON ROHSTOFFEN nach niederländischem Recht

Das niederländische Recht kennt die Figur der Angemessenheit und Fairness. Wenn eine Bestimmung in einer Vereinbarung unangemessen ist, kann sie aufgehoben werden. Dies kann daher auch für eine Preiserhöhungsklausel gelten. Unter den besonderen Umständen eines Falles kann es sein, dass eine unveränderte Fortführung einer solchen Bestimmung von den Vertragsparteien nicht verlangt werden kann. Während die Berufung auf unvorhergesehene Umstände eine Änderung und/oder Auflösung des Handelsvertrags beinhaltet, ist eine spezielle Klausel hier nicht anwendbar. Auch insoweit ist es gut zu wissen, dass eine erfolgreiche Berufung auf die Angemessenheit und Fairness von Abschnitt 6:248 des DCC nur mit Zurückhaltung gewährt wird.

PREISSTEIGERUNGEN IM BAUGEWERBE UND IN DER BAUWIRTSCHAFT in den Niederlanden

Preissteigerungen bei Rohstoffen und Handelsverträgen sind im Baugewerbe aktueller denn je. Für Preiserhöhungen im Baugewerbe und bei der Auftragsvergabe gibt es eine besondere Vorschrift, nämlich Abschnitt 7:753 des DCC. Ein wesentlicher Unterschied zum allgemeineren Abschnitt 6:258 des DCC besteht darin, dass es sich um eine ordnungsrechtliche Bestimmung handelt, die daher ausgeschlossen werden kann. Durch die Vereinbarung einer Festpreisklausel wird dieser Artikel nicht automatisch ausgeschlossen. Der Artikel lässt ein wenig mehr Raum für die Diskussion über diese Preiserhöhung als Abschnitt 6:258 des DCC. So enthält der Artikel nicht das Kriterium über unvorhergesehene Umstände, wonach „die andere Partei nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr mit einer unerwünschten Fortsetzung des Vertrags rechnen kann“.

Niederländischer ANWALT SPEZIALISIERT auf DIE VERGABE VON AUFTRÄGEN

Die Vorschrift 7:753 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die Situation, wenn ein fester Vertragspreis vereinbart wurde und nach Vertragsabschluss kostensteigernde Umstände im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auftreten. Im Detail gibt es eine Reihe von Unterschieden zu dem Artikel über Angemessenheit und Billigkeit und über unvorhergesehene Umstände, aber die Ergebnisse werden sich unseres Erachtens – auch im Hinblick auf die Rechtsprechung – nicht wesentlich in dem Sinne unterscheiden, dass eine Preisanpassung in einem Vertrag, der auf dem Papier keinen Raum dafür vorsieht, schneller umgesetzt werden kann. Artikel 7:753 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs lautet wie folgt:

  1. Treten nach Vertragsschluss kostensteigernde Umstände ein oder werden sie bekannt, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, so kann das Gericht auf Antrag des Auftragnehmers den vereinbarten Preis ganz oder teilweise an die Kostensteigerung anpassen, sofern der Auftragnehmer die Möglichkeit solcher Umstände bei der Festlegung des Preises nicht zu berücksichtigen hatte.
  2. Der Auftragnehmer kann den Preis ohne Einschaltung des Gerichts anpassen, wenn die Kostenerhöhung die Folge unrichtiger Angaben des Auftraggebers ist, die für die Festlegung des Preises wichtig sind, es sei denn, der Auftragnehmer hätte die unrichtigen Angaben vor der Festlegung des Preises feststellen müssen.
  3. Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 sind nur anwendbar, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber so früh wie möglich auf die Notwendigkeit einer Preiserhöhung hingewiesen hat, so dass der Auftraggeber entweder rechtzeitig von dem ihm in Artikel 764 eingeräumten Recht Gebrauch machen oder einen Vorschlag zur Begrenzung oder Vereinfachung der Arbeiten machen kann.

Der Auftragnehmer muss also darlegen und (gegebenenfalls) beweisen, warum die Umstände für die Aufhebung einer Festpreisvereinbarung außergewöhnlich sind. Wie bei den anderen Artikeln gilt auch hier eine vorsichtige Anwendung. Unsere Anwälte für Vertrags- und Bauwesen erhalten ständig Anfragen zu diesem Thema, vor allem weil die Preiserhöhungen die Baubranche immer stärker betreffen.

Verträge können nie sämtliche Umstände  zu 100 % abdecken. Dennoch ist es wichtig, sich immer wieder Gedanken über die möglichen Risiken zu machen, denn dies kann großen finanziellen Schaden verhindern. Auch bei B-to-B-Verträgen, z. B. mit einem Unterauftragnehmer oder Wiederverkäufer, ist es für Ihre eigene Position äußerst wichtig, dass alle Risiken von Preiserhöhungen innerhalb der Kette verlagert werden. Wenn Sie dies nicht tun, geht das Risiko oft auf Sie über. In der Regel enthalten die Verkaufsbedingungen eines Lieferanten oder Herstellers eine Preisanpassungsklausel – diese müssen Sie dann auch mit Ihrem (Unter-)Käufer vereinbaren.

KONTAKTIEREN SIE EINEN AUF PREISERHÖHUNGEN BEI WAREN SPEZIALISIERTEN ANWALT

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen niederländischen Vertragsanwalt? Ein Anwalt, der in Ihrer Branche zu Hause ist? Ein Anwalt, der sich auf Rohstoffpreiserhöhungen und Handelsverträge spezialisiert hat?

Unsere Anwaltskanzlei in Amsterdam ist eine Spezialkanzlei für die Fertigungsindustrie. Wir beraten produzierende Unternehmen täglich zu Rohstoffpreisen und Handelsverträgen. Remko Roosjen ist ein erfahrener Vertragsanwalt mit Fachkenntnissen in nationalen und internationalen Verträgen und Rechtsstreitigkeiten. Für alle Fragen rund um das Thema Commercial Contracting stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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remko.roosjen@maakadvocaten.nl

Remko Roosjen

Remko Roosjen

Remko leitet das Team Handelsrecht in Amsterdam bei MAAK als Anwalt für Vertragsrecht in den Niederlanden und ist Mitglied des German Desk der MAAK. Aufgewachsen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet, kennt Remko die kulturellen und rechtlichen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein, um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.