DIE STRUKTUR DES NIEDERLÄNDISCHEN BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES (BGB)
Das sogenannte Burgerlijk Wetboek (abgekürzt mit BW) ist das Bürgerliche Gesetzbuch der Niederlande. Dieses wurde im Jahr 1992 grundlegend reformiert. Das Gesetzbuch behandelt die Rechte natürlicher Personen (Buch 1), juristischer Personen (Buch 2), das Vermögensrecht (Buch 3) und das Erbrecht (Buch 4). Darüber hinaus regelt es das Eigentumsrecht (z.B. Eigentum, Besitz und Sicherungsrechte) (Buch 5), Schuldrecht und besondere Verträge (Bücher 6-7) sowie das Internationale Privatrecht (Buch 10). Zudem wurden ein paar Änderungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vorgeschlagen. Demnach soll auch ein Buch über geistiges Eigentum hinzugefügt werden.
Struktur des Burgerlijk Wetboek (‚BW‘)
Buch | Beschreibung | Artikel |
1 | Natürliche Personen | 1:1 – 1:462 |
2 | Juristische Personen | 2:1 – 2:455 |
3 | Vermögensrecht | 3:1 – 3:326 |
4 | Erbrecht | 4:1 – 4:233 |
5 | Eigentumsrecht | 5:1 – 5:147 |
6 | Schuldrecht | 6:1 – 6:279 |
7 | Besondere Verträge | 7:1 – 7:902 |
7A | Besondere Verträge (Fortsetzung) | 7a:1576 – 7a:1828 |
8 | Verkehrsmittel und Transport | 8:1 – 8:1836 |
9 | Geistiges Eigentum (noch nicht in Kraft getreten) | |
10 | Internationales Privatrecht | 10:1 – 10:165 |
Die Gesetzesreform von 1992 in den Niederlanden
Obwohl der ursprüngliche Geltungsbereich der Revision lediglich eine „technische Reform“ war, wurden mit dem Burgerlijk Wetboek von 1992 sowohl das bisherige Gesetzbuch als auch die ständige Rechtsprechung inhaltlich geändert. Der technische Schwerpunkt des revidierten Gesetzbuches ist an das deutsche BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) angelehnt. Die Unterscheidung zwischen Zivilrecht und Handelsrecht wurde aufgehoben und dem weiter gefassten Bereich des Privatrechts zugeordnet. Das Gesetzbuch deckt nun alle Aspekte der Handelsregulierung ab – Gesellschafts-, Versicherungs-, Transport-, Verbraucher- und Arbeitsrecht. Beispielsweise regelt das Gesetzbuch von 1992 nun speziell Handelsverträge (Buch 6, Art. 119(a)). Das BW enthält ebenso eine Klage gerichtet auf ungerechtfertigte Bereicherung (Buch 6, Art. 212). Ganz allgemein finden die Erfordernisse von Treu und Glauben nach der Reform im kompletten Gesetzbuch durchgängig Berücksichtigung: Buch 6, Art. 2 sieht vor, dass sich beide Parteien gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben verhalten sollen. Dieser Grundsatz dehnt sich über Verträge auf andere Rechtsgebiete hinaus.
Das Gesetzbuch von 1992 ist technischer, systematischer und abstrakter als sein Vorgänger. Er bietet zudem mehrere klar definierte Prinzipien auf unterschiedlichen Ebenen. Das Gesetzbuch legt durchgehend ein striktes Muster von allgemeinen Regeln fest, auf denen detaillierte Regeln aufgebaut sind. Beispielsweise beruht die deliktische Haftung auf dem allgemeinen Konzept eines unrechtmäßigen zivilrechtlichen Vergehens. Das Konzept wird unter verschiedenen Umständen unterschiedliche Anwendungen finden. Das Gesetzbuch ist auch nuancierter, da es für die Fälle, in denen nach dem früheren Gesetzbuch ein „Alles-oder-nichts“-Ansatz vorherrschend gewesen sein mag, einen Grad und eine Qualifikation vorsieht. Wie die meisten anderen ausländischen Zivilgesetzbücher sind die Verfahrensregeln und das öffentliche Recht getrennt vom Gesetzbuch von 1992 kodifiziert.
Kritiken über das Niederländische Bürgerliche Gesetzbuch
Der Niederländische Bürgerliche Gesetzbuch wurde teilweise kritisiert, weil es den Gerichten einen zu großen Ermessensspielraum einräume. Dies untergräbt, so heißt es, die Rechtssicherheit, die ein zentrales Ziel der Kodifizierung darstellt. Andererseits ermöglicht die Flexibilität des Gesetzbuches, neuen Herausforderungen ohne regelmäßige Änderungen zu begegnen. Darüber hinaus macht die Zusammenfassung eines großen Teils des Handelsrechts im Gesetzbuch es nun zu einem „One-Stop“-Verweis für das Privatrecht, der für Bürger und Geschäftsleute gleichermaßen leicht zugänglich und relevant ist.