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Kündigung von Dauerschuld­verhältnissen in den Niederlanden

Regelmäßig beraten unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden Mandanten zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in den Niederlanden. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Dauerschuldvertrag gekündigt werden kann, richtet sich nach seinem Inhalt, der Laufzeit und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden erläutern in diesem Beitrag die wichtigsten Regeln zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in den Niederlanden.

Kündigung von unbefristeten Dauerschuldverhältnissen in den Niederlanden

Wenn die gesetzlichen Regelungen und der Vertrag selbst keine Gesetz Kündigungsregelung vorsehen, besteht trotzdem grundsätzlich die Möglichkeit, den (unbefristeten) Vertrag zu kündigen. Dies folgt aus den Erfordernissen der Angemessenheit bzw. dem Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Art und dem Inhalt des Vertrags. Faustregel hierbei ist, dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn ein hinreichend schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Aus der niederländischen Rechtsprechung folgt außerdem, dass diese Anforderungen mitunter – je nach Art und Inhalt der Vereinbarung und den Umständen des Einzelfalls – die Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist oder das Angebot einer Entschädigungs- oder Schadensersatzzahlung vorsehen.

Auch wenn ein vertragliches oder gesetzliches Kündigungsrecht vorgesehen ist, kann aus den Erfordernissen der Angemessenheit bzw. dem Treu und Glauben folgen, dass an die Kündigung weitere Anforderungen gestellt werden können, etwa hinsichtlich der Kündigungsfrist. In Einzelfällen kann eine Kündigung auch unzulässig sein. In der Rechtsprechung wird eine Prüfung des Einzelfalls vorgenommen. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls relevant, etwa die finanziellen Konsequenzen einer Kündigung und die individuellen Interessen der Parteien an einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung.

Abwehr einer Kündigung im einstweiligen Rechtsschutz in den Niederlanden (kort geding)

Wenn eine Vertragspartei die Kündigung des Vertragspartners nicht hinnehmen möchte, kann im einstweiligen Rechtsschutz (kort geding) ein Kündigungsverbot beantragt werden. Das kort geding ist eine sehr effiziente Möglichkeit, bei Dringlichkeit eine vorläufige Entscheidung bei Gericht zu erwirken. In Absprache mit dem zuständigen Gericht wird ein Termin festgesetzt. Je nach Dringlichkeit kann innerhalb von wenigen Tagen bis 6 Wochen ein Termin für die mündliche Verhandlung anberaumt werden.

Deutschsprachige Anwälte in den Niederlanden spezialisiert auf die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zur Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in den Niederlanden oder zum einstweiligen Rechtsschutz (kort geding) in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam helfen Ihnen gerne weiter. Ihre Ansprechpartner:

Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direct: +31(0)681474665
martin.kruger@maakadvocaten.nl

Martin Kruger

Martin Kruger

Martin Krüger führt als deutschsprachiger niederländischer Rechtsanwalt den German Desk von MAAK. Da Martin selbst in Heidelberg aufgewachsen ist und in den Niederlanden ausgebildet wurde, kennt er die diversen kulturellen Unterschiede zwischen beiden Ländern und setzt dieses Wissen ein um seine Mandanten in grenzüberschreitenden Fällen auf Deutsch optimal zu beraten und in juristischen Prozessen in den Niederlanden zu vertreten. Website Profil anschauen oder LinkedIn Profil anschauen.